LG Hamburg hat entschieden:
— Chan-jo Jun (@Anwalt_Jun) February 27, 2024
1. Vosgerau unterliegt mit allen Punkten, die sich rund um Remigration, Staatsbürger, Ausbürgerung und die Frage drehen, wer was wann gesagt oder nicht gesagt habe. Das Gericht dazu: "Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit".
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