Bis zum Inkrafttreten des 3. BevSchG haben wir in Deutschland nicht über nächtl. Ausgangssperren geredet. Jetzt stehen sie im § 28a IfSG – und jetzt haben wir sie in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs. https://t.co/qO1vsux5Nx https://t.co/xfBrsb1ocH

— Andrea Kießling (@andkiessling) December 6, 2020