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andreas187

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  1. Soweit ich weiß gab es schon öfter Länder/Zeiten in denen Gold konfisziert wurde bei allen Bürgern. Wenn ich anonym kaufe, sollte mir das nicht passieren.
  2. Gibt es denn eine Möglichkeit das Gold gleich Vorort mit BTC zu bezahlen und abzuholen und anonym zu bleiben? Ich habe, glaube ich, bei einer der Verkaufsplätze gelesen, dass sie nur von bestimmten Börsen BTC annehmen, also dass man einen Account bei einer Börse haben muss. Vielleicht wegen Geldwäschegesetz?
  3. Hallo, ich möchte mit BTC Gold kaufen. Sind die Plattformen Bitgild und Suissegold seriös? D.h. bekomme ich auch das bestellte Gold nach Hause, wenn ich die BTC übersandt habe? Und kann ich die BTC von meiner Ledger Wallet dahin senden?
  4. DefiChain bzw. Cake bietet ja demnächst Aktientoken an. Was ich nicht verstehe ist inwiefern der Preis der Aktientoken mit dem der realen Aktien zusammenhängt. So wie ich das verstanden habe ist der Preis der realen Aktie und des Aktientokens nur verbunden im Zeitpunkt des "mintens" (also des Erstellens des Aktientokens), danach nicht mehr. Man will ja eigentlich auf den Preis der realen Aktie wetten, wenn der Preis des Aktientokens jedoch fast ausschließlich (also außer beim "minten") durch Angebot und Nachfrage auf der DEX bestimmt wird, frage ich mich inwiefern ich da auf den Preis der realen Aktie wette?! Inwiefern sind die Preise dauerhaft verbunden?
  5. Also Staking und Liquidity Mining Rewards sind § 22 Nr. 3 EStG (Freigrenze von 256 Euro/Jahr). Und der Verkauf von Coins sind priv. Veräußerungsgeschäfte sind § 23 EStG (Freigrenze von 600 Euro/Jahr), falls unter einem Jahr Haltefrist. Und man kann Verluste nicht in der jeweils anderen Einkunftsart verrechnen. Korrekt? Sorry, ich muss das nochmal zur Sicherheit fragen.
  6. Einnahmen (also die Staking Rewards) muss ich ja auch angeben, wenn es nur z.B. 50€ sind, richtig? Bei Gewinnen aus priv. Veräußerungsgeschäften muss ich diese ja erst angeben, wenn ich über der Freigrenze bin (es waren doch 600€/Jahr)?!
  7. Danke, aber ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei. Sind nicht Einnahmen (aus Staking Rewards) und Verluste (aus priv. Verüßerungsgeschäften) steuerlich zwei völlig verschiedene Felder (staking rewards=Einnahmen=ESt, Verkauf von Coins=priv. Veräußerungsgeschäft=KSt)? Ich meine damit, dass man die Verluste aus priv. Veräußerungsgeschäften nicht mit Einnahmen verrechnen kann?! Darum geht es mir im Kern.
  8. Vielen Dank! Hatte ich mir dann auch noch selbst so gedacht, nachdem ich darüber nachgedacht habe. Nun hätte ich dazu doch noch eine Frage: kann man die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (KSt) mit Einnahmen (ESt) verrechnen? Ich schätze nicht?! Falls nicht sehe ich die Gefahr für folgendes Szenario, wo ich froh wäre, wenn du das noch kommentieren könntest: Ich erhalte z.B. Staking Rewards in 2021 im Wert von 1000€ (ausgerechnet durch die Werte der Rewards/Coins addiert am jeweiligen Rewardzeitpunkt). Nun gebe ich in der Steuererklärung 1000€ Einnahmen an. Ich zahle darauf 350€ Einkommensteuer. Nun halte ich die Coins in 2022 weiter und der Kurs des Coins fällt um 90%. Angenommen ich verkaufe die Coins aus den Rewards dann 2022 für 100€. Ich hätte dann 900€ Verlust in privaten Veräußerungsgeschäften. Könnte ich diesen Verlust mit den Einnahmen der Staking Rewards (1000€) aus 2021 verrechnen? Falls nicht wäre es ja so, dass ich insgesamt durch das Staking sogar einen Verlust gemacht hätte, da ich nun 100€ (Verkauf der Coins aus den Rewards) minus 350€ (Zahlung der ESt 2021) rechnen müsste und ich dann somit 250€ Verlust hätte, die ich ohne das Staking nicht gehabt hätte. Sehe ich das richtig? Wie kann ich so einen Fall vermeiden? Ich würde es so machen, dass ich, da ich die Rewards in 2021 reinvestieren möchte, Anfang 2022 die Rewards sofort verkaufen würde bevor ein eventueller extremer Kursabfall passiert. Somit könnte ich einem Verlust durch das Staking vermeiden. Oder gibt es noch bessere Möglichkeiten? Wie wäre es eigentlich wenn der Kurs in 2022 auf 0€ fallen würde, dann gibt es ja nichts mehr zu verkaufen und es gäbe dann auch kein privates Veräßerungsgeschäft mehr?! Könnte man dann eigentlich den Verlust in der Steuererklärung angeben (in diesem Fall 1000€, also die Coins aus den Rewards 2021)? Ich habe etwas Angst, dass durch eine eventuelle nicht-Verrechnungsmöglichkeit von Einnahmen (ESt) mit kapitalertragssteuerlichen Verlusten mir ein Verlust über meine Einlage hinaus entsteht. D.h. es wäre ja so evtl. denkbar, dass ich z.B. 2000€ investiere und möglicherweise 3000€ Verlust habe, d.h. also über meine Investion hinaus noch 1000€ draufzahle durch die Steuer auf die Einnahme (falls der Kurs z.B. auf 0€ fällt). Ist das korrekt? Noch eine Frage: Werden Rewards aus Liquidity Mining steuerlich genau so behandelt wie Rewards aus Staking?
  9. Gibt es da nicht eine Doppelbesteuerung? Einmal als Einnahme (z.B. in 2021) und einmal als Veräußerungsgeschäft (z.B. in 2022)?
  10. Vielen Dank für deine tollen Antworten. Ich mache die Dokus nur, falls mal der Fall eintreten sollte (in 2022 z.B.) das ich über die 600€/Jahr kommen sollte. Und falls ich die unter 600€ 2021 nun angebe, könnte es sein, dass ich es umsonst mache, weil ich eh nie über 600€ komme, also nicht in 2022 oder Folgejahre, ich hoffe es ja nur dass ich über 600€/Jahr mal komme. Na mal sehen wie ich das mache. Ich will mich auch nicht unnötig mit Papierkram quälen, aber mal gucken... Gelten Staking-Reward eigentlich zu 100% als Gewinn? Man hat ja keinen Anschaffungspreis.
  11. Danke für deine guten, ausführlichen Antworten. Ein Verlustvortrag ist nur bis in das nächste Kalenderjahr möglich, richtig? D.h. wenn z.B. der Stablecoin in 05/20 auf Null gehen würde, könnte ich nur noch in der Steuererklärung 2021 als Verlust angeben, nicht mehr ab 2022, richtig? Könnte man den Verlust auch zurücktragen in vergangene Jahre? Falls ja wie lange? Welche Vorteile bringt es mit sich? Es geht mir nicht darum etwas zu entgehen. Es geht mir nur darum dass diese "Mini-Trades" dich ich mache im Jahr max. 20€ Gewinn ausmachen dürften. Ich mache diese Trades ja nur, um z.B. von BTC an einen Coin zu kommen der auf einer anderen Börse wie Bitcoin.de liegt, da ich nicht auf jeder Börse Euro einzahlen kann. Ich mache das immer alles an einem Tag, also z.B. von Euro in BTC in DFI kommen. Ich weiß nur nicht ob das verhältnismäßig ist, diese ganzen Mini-Trades dem Finanzamt aufzulisten. Ich würde jetzt aus meinem Gefühl heraus nur den Kauf mit Euro von BTC angeben (mit Kurs an dem Einkaufstag), den Tausch in DFI (mit dem DFI Kurs am Einkaufstag) oder sogar vielleicht nur den Tausch in DFI (mit Kurs des DFI am Einkaufstag. Da ich die BTC eh nur ein paar Stunden gehalten habe nur um an die DFI zu kommen). Würde das reichen oder muss ich dem FA auch noch jeweils den Gewinn vorrechnen? Ich schätze schon, oder. Das wird eine ganz schöne Rechnerei..., vor allem mit diesen ganzen Minitrades die ich alle an einem Tag mache nur um an meinen gewünschten Coin zu kommen. Wie machen das Daytrader? Ich kenne zwar Cointracking, aber habe es versucht nach Anleitung alle csv. Dateien runterzuladen, aber irgendwie ist das Ergebnis nicht ganz korrekt. Ich denke ich werde erstmal alles händisch dokumentieren. D.h. also z.B. ich hätte 0,1BTC am 01.01.20 zum Kurs von 10000€/BTC eingekauft und tausche ihn am 01.07.20 in USDC um, wobei der BTC-Kurs am 01.07.20 bei 20000€ liegt. Ich müsste dann 1000€ als Gewinn in der Steuererklärung angeben, richtig? Und so verhält es sich beim Tausch mit jedem beliebigen Coin, richtig?
  12. Hallo, angenommen ich kaufe 01/2020 mit Euro 1BTC, 03/2020 wandele ich diese BTC in einen Stablecoin um. Zählt dann diese Umwandelung als steuerlicher Gewinn (falls der BTC-Preis zwischen 01/2020 und 03/2020 angestiegen ist)? Wie ermittele ich den Gewinn? Ist es einfach der Anstieg des BTC Preises zwischen 01/2020 und 03/2020 oder spielt da der Stablecoin-Preis auch eine Rolle? Und ist dieser Gewinn in der Steuererklärung anzugeben, auch wenn ich mich überhaupt nicht in Euro auszahlen lasse (also den Stablecoin nicht in Euro umtausche)? Das wäre ja ein Risiko, da ich evtl. Steuern zahlen müsste und wenn der Stablecoin (oder halt ein anderer Coin) dann auf 0 fällt (man weiß ja nie), könnte ich nichts mehr in Euro auszahlen lassen. D.h. ich müsste Steuern zahlen ohne jemals in Euro Gewinne realisiert zu haben. Ist das so? Wenn ich nun 05/2020 mit dem Stablecoin wieder BTC kaufe, fängt dann die Haltfrist des gekauften BTC ab Zeitpunkt des Kaufes 05/2020 an? Neue Frage: Wenn ich z.B. 5 Vorgänge habe, wo ich BTC innerhalb eines Jahres in andere Coins umtausche und ich jedesmal ca. 20€ Gewinn habe. Muss ich diese 100€ Gewinn dann angeben? D.h. zählt das Finanzamt jeden dieser Vorgänge zur Gewinnberechnung dazu? Ich frage das nur, weil ich im Jahr mehrere Umtauchvorgänge habe, wobei der Gewinn aus diesen Vorgängen minimal ist, da ich lediglich aus Notwendigkeit tausche um bestimmte Coins zu erhalten die ich nicht direkt kaufen kann (z.B. DFI auf Bittrex, die ich nur kaufen kann mit BTC die ich auf einer anderen Börse kaufe, weil ich keine Zahlungsmöglichkeit in Euro bei Bittrex habe, da ich keine Kreditkarte habe).
  13. Ok, es ist mir in 95% der Fälle auch für die Vergangenheit gelungen. Mal mein Beispiel aus meinem letzten Beitrag genommen: da ich alles an einem Tag gemacht habe (Einkauf bei Bitcoin.de, Transfer nach Bittrex, Tausch bei Bittrex in ETH, Versand auf meinen Ledger) konnte ich selbst es nachvollziehen und habe es durch Screenshots der jeweiligen Transaktion dokumentiert. Aber eine wasserdichte Dokumentation ist das doch nicht? Denn ich selbst weiß zwar, dass ich mit den z.B. am 12.12.20 auf Bitcoin.de gekauften BTC die ETH auf bittrex gekauft habe und diese dann noch am 12.12.20 auf den Ledger gesandt habe und ein Außenstehender kann hier zwar einen Hinweis auf einen Zusammenhang sehen, aber ein 100% Nachweis ist das ja nicht, wenn ich von allen Transaktionen einen Screenshot mache?! Ein anderer Fall: ich habe BTC auf meinem Ledger die ich auf Bitcoin.de gekauft habe und direkt auf den Ledger geschickt habe. Ich will nun nachweisen, dass der Kauf dieser BTC z.B. am 10.10.20 stattgefunden hat, wegen der 1 Jahres-Haltefrist oder um den genauen Einkaufspreis festzustellen, falls ich vor dem 10.10.21 verkaufe. Wie kann ich denn nachweisen welche gekauften BTC nun die waren die ich auf den Ledger gesandt habe? Oder gilt hier FIFO? Oder interessiert das FA überhaupt, in dem Fall dass ich verkaufe, nachdem die BTC über ein Jahr auf meinem Ledger lagen, wo und wann ich die gekauft habe? In dem Fall dass ich sie verkaufe bevor sie 1 Jahr auf meinem Ledger lagen, müsste ich aber schon aufzeigen, wann ich die gekauft habe? Wobei ich hier nicht direkt einen Kauf zuordnen müsste, sondern schauen müsste welcher Kauf nach dem FIFO Prinzip noch in Frage käme?!
  14. Angenommen ich kaufe bei Bitcoin.de BTC ein mit Euro, dann transferiere ich die BTC nach bittrex um dort damit ETH zu kaufen, welche ich wiederum auf meinen Ledger sende. Auf meinem Ledger sehe ich ja die Adresse woher die ETH kommen, also dass sie von bittrex kommen. D.h. also deine Aussage ist, dass alles was davor war (der Transfer der BTC von Bitcoin.de nach bittrex.com, der Kauf der BTC auf Bitcoin, der Tausch von BTC nach ETH auf bittrex) nicht mehr nachvollziehbar ist?! Habe ich das richtig verstanden?
  15. Aber ich kann ja die Adresse einsehen woher die Coins kommen die auf dem Ledger liegen. Meine Frage ist nur ob man das auch weiterverfolgen kann bis zu dem Punkt wo ich sie ursprünglich gekauft habe, egal durch wieviele Börsen der "Pfad" geht und wie oft ich zwischen dem ursprünglichen Kauf und dem Verkauf z.B. in andere Coins getauscht habe.
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