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michaeld

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  1. Beide threads beantworten keiner dieser Fragen: 1. besteht rechtlich ein Kaufvertrag nach abgebruch durch bitcoin.de? 2. wie kann ich die Ansprüche des Kaufvertrages geltend machen? 3. Wie komm eich an die Adresse des "Fake Käufers"? 4. In welchen Fällen ist der Kaufvertrag als nichtig anzusehen?
  2. Hallo Allerseits, ich habe vorgestern eine erhebliche Summe Bitcoin via bitcoin.de an eine einzelne Person verkauft. Der Käufer hat die Bezahlung weder angewiesen noch eine Überweisung getätigt. Nun wurde der Verkauf durch bitcoin.de abgebrochen. Nun weiss ich nicht so richtig was das rechtlich bedeutet. Im Grunde genommen besteht ja ein Kaufvertrag zwischen mir und Käufer. Sprich ich kann meine Ansprüche geltend machen und eine Zahlung verlangen und Frist setzen. Allerdings bräuchte ich dafür ja die Adresse des Käufers, die habe ich beim bitcoin.de Support angefragt. Bislang keine Reaktion. Selbst wenn ich darauf verzichte und meine Bitcoins jemand anderem verkaufe, könnte der Käufer eventuell in einem Jahr, wenn der Bitcoin ein vielfaches von dem heutigen Preis wert ist, sich auf den bestehenden Kaufvertrag beziehen, meine Bitcoin verlangen, über die ich zu diesem Zeitpunkt garnicht mehr verfüge. Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Infos. Gruß, Michael
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