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schnitzelwoche

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Alle Inhalte von schnitzelwoche

  1. LiteBit pur of Stock nervt echt jedes Mal wenn ich kaufen möchte. Und davor sich jedes Mal ein anderer Error. Mal sehen, ob es dann mit den Credits klappt sobald wieder coins da sind
  2. Nervt. Die großen Coins ziehen alle und IOTA nimmt den Rückwärtsgang
  3. also bei mir ging es vor ca. 1 Woche mit dem Handy und EU-Führerschein innherlab von 10min
  4. Nein, so funktioniert das nicht. Ich denke, dass du offizielle Markpreise zum Verkauf nehmen musst. Aber ich kapier den Sinn dahinter auch nicht. Die Steuerlast wäre auf 0, aber du kaufst dann den gleichen Bitcoin wieder. Was bringt dir das nun? Willst du dich erst in den Verlust rechnen und im Folgejahr dann den Verlust bezüglich Gewinnsteuern geltend machen?
  5. Gut möglich. Vllt lieber alles in kleineren Summen abheben. Ist ja wie bei Wettanbietern. Draufzahlen geht schnell und ohne Verifizierung. Aber beim Auscashen wollen sie alle genau prüfen. Denke auch, dass ich zum Auscashen lieber was offizielles von deutscher Seite aus nutzen werde. Kann gut sein, dass man dann erst mit Coinbase etc. Probleme bekommt.
  6. Auszahlung hab ich noch nicht gemacht, aber ich nehm an, dass die die gleichen Daten wie bei Einzahlung möchten. Führerschein/Reisepass/Perso und persönliche Daten ohne Nachweis
  7. Wird sich halten wie Verkauf von Alkohol unter 18/16. Dem Betreiber bringt es gut Geld. Wenn mal was auffliegen sollte, zahlen die eine Strafe und machen es nicht mehr. Wenn der Minderjährige was bekommt, hat er Glück gehabt. Wenn nicht, dann nicht. Ist natürlich ein primitiver Vergleich :D
  8. Wäre interessant zu wissen, wenn jemand hier vorbei kommt, und mit Coinbase oder BAFin diesbezüglich schon Probleme hatte. Auf der BAFin Seite steht auch nur, dass diese Art Händler mit An-/Verkauf als Geschäft eine Lizenz benötigen. Sonst nichts über den Endverbraucher
  9. Hab nochmal nachgedacht. Die User Agreements sind eigentlich nur ein Vertrag zwischen Coinbase und mir. Coinbase wäre also auf jeden Fall dran, wenn sie den Verkauf von toleriert und gegen die Regeln der BAFin verstößt. Durch mein MIssachten des Agreements kann mir persönlich nur Coinbase den Account sperren, Währung einfrieren etc. Indem ich Kryptowährung kaufe, breche ich kein deutsches Gesetz, sofern mir das bekannt ist. Ergo kann man den Käufer nicht strafrechtlich belangen. Nur Coinbase kann Konsequenzen aufgrund des Vertragsbruches durchführen,rechtliche aber weniger. liest sich logisch oder ?
  10. Scheint in D aber niemanden zu stören. Wird ja öffentlich auf Blogs und Magazinen über diese Börsen geworben und davon kein Sterbenswörtchen erzählt
  11. Heißt solange ich kaufe, und die unternehmen nichts dagegen, sind die dran und nicht ich. Auch wenn ich zustimme in den Agreements dass ich nicht aus Deutschland bin.
  12. Huhu, ich bin bisher stiller Mitleser gewesen und bin an einer Sache hängen geblieben, auf die ich speziell auch keine Antwort gefunden habe und diese Frage im www relativ oft gestellt wurde. In den "AGB" von Coinbase steht, dass der Service nicht für Personen mit Sitz in Deutschland gedacht ist. Wenn man es dennoch macht, welche Folgen kann dies haben, solange man seine richtigen Daten angibt und die den Service und Kauf dennoch durchführen? Haben die dann nur die Macht, das Konto einzufrieren, da man verstoßen hat oder kann das auch rechtliche Folgen haben? Klar gibt man bei Facebook und sonst überall auch an, dass man über 14/16j oder Sonstiges ist, aber hier gibt man aber seine Daten etc. raus. *ernst gemeinte Frage* VG Schnitzel
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