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Ole

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  1. Hallo, mein Finanzamt hat mir heute mitgeteilt, dass ich den Betrag erst dann angeben muss - wenn er tatsächlich auf meinem Wallet "angekommen" ist. (Gewinn/Verluste werden dann in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben)
  2. Moin zusammen, ich habe letztes Jahr einen kleinen "Testvertrag" mit Genesis Mining abgeschlossen. (Cloud Mining) Momentan liegt die Grenze bis (z.B. ETH) auf das Wallet übertragen wird bei 0.075. Da ich wie gesagt erst einmal einen kleinen Vertrag abgeschlossen habe, erreiche ich diesen Betrag erst nach einer gewissen Zeit. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich z.B. ETH versteuern, auch wenn es noch nicht auf meinem Wallet ist ? Wenn JA, - habe ich das Problem das die Statistik bei Genesis Mining fehlerhaft ist, d.h. ich weiß leider nicht wie viel ETH tatsächlich gemined wurde. (Laut Support wird täglich gemined und ausgezahlt, aber die Statistik ist fehlerhaft) Hat jemand Erfahrung, bzw. kann mir sagen wie er/ihr/sie das mit der Steuererklärung regelt ? Danke!
  3. " Steuerfrei hingegen ist die Veräußerung, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist (365 Tage zwischen Anschaffung und Veräußerung). Das heißt, dass hier also die eigenen Aufzeichnungen eine große Rolle spielen. Gegenüber dem Finanzamt ist man hier in der Nachweis und Mitwirkungspflicht. Daher sollten die wichtigsten Belege immer aufbewahrt und vorgehalten werden. " -> https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article117487737/Bitcoin-Geschaefte-nach-einem-Jahr-steuerbefreit.html
  4. Da bin ich mir leider nicht so sicher. Ich glaube das man - auch wenn die Coins nicht steuerrelevant sind angeben muss.
  5. Moin zusammen, da der Verkauf und Kursgewinn von Bitcoins nach einem Jahr (halten) steuerfrei ist, benötigt das Finanzamt einige Infortmationen, wie z.B.: Zeitpunkt des Kaufes, Kurs zum Kaufzeitpunkt, etc. Wie und vorallem wo gebt ihr diese Informationen in der Steuererklärung an ? Danke schon mal im vorraus :-) Gruß, Ole
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