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Daniel_

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  1. Ok, Danke euch beiden! Ich traue mich schon gar nicht mehr bei den ganzen hin und her zu Fragen, doch nur um sämtliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und das Ergebnis abschließend (ggf. auch für andere die sich für dieses Thema interessieren) festzuhalten: Anlage KAP: 892,77 EUR (In jedem Fall)Anlage SO: 199,23 EUR (Nur bei Verkauf innerhalb eines Jahres) Das war jetzt korrekt für Beispiel 1?
  2. Wenn ich den kompletten Gewinn aus dem Trade in Anlage SO eintrage, warum sollte ich denn noch etwas in KAP eintragen? Ich hätte damit doch schon den kompletten Gewinn erfasst und will den Gewinn nicht doppelt besteuern. Ich habe ja auch keine USD-Einkünfte oder ähnliches. Zusammengefasst könnte das dann etwa so aussehen? Anlage KAP SO: 892,77 EUR (In jedem Fall) Anlage SO: 199,23 EUR (Nur bei Verkauf innerhalb eines Jahres)
  3. Ok, dann habe ich es scheinbar immer noch nicht verstanden ;). Ja, alle Bestandänderungen sind steuerpflichtig, da stimme ich dir zu 100% zu, doch die "erste" Bestandänderung trage ich ja in KAP ein. Da Beispiele immer viel plastischer sind greife ich nochmal auf mein Beispiel 1 zurück: Angenommen das sind wirklich die einzigen beiden Order die ich über das gesamte Jahr getätigt hätte. Sonst existiert nichts. Dann würde ich jetzt in KAP 892,77 EUR eintragen. Wie komme ich auf diesen Wert? Ich habe 0,091 BTC Gewinn gemacht genau zum Zeitpunkt als die entsprechende Order aufgelöst wurde (Zeile "Verkauf"). Zu diesem Zeitpunkt war der Euro-Kurs bei ca. 9.810,68 EUR (~11.000 USD). D. h. ich rechne 0,091 BTC * 9.810,68 EUR = 892,77 EUR. Das sind dann doch meine Einkünfte aus Kapitalvermögen, d. h. Anlage KAP (da ja grundsätzlich Einkünfte aus Future-Handel, egal ob Öl-, Gold- oder eben Bitcoin-Futures laut diverser Quellen (bezogen allgemein auf Futures) immer hier anzugeben sind). (Edit: Zahlen in diesem Abschnitt wurden überarbeitet, da ich einen Denkfehler hatte) Wenn ich jetzt diese Bitcoins auszahlen will kommt es drauf an wie lange ich warte. Angenommen ich warte ein halbes Jahr und der Bitcoin Kurs steigt auf 12.000 EUR. In diesem Fall müsste ich den Verkaufspreis (12.000 EUR * 0,091 BTC = 1.092 EUR) minus den Einkaufspreis (892,77 EUR) rechnen, was 199,23 EUR entspricht. D. h. in diesem Fall müsste ich in Anlage SO 199,23 EUR eintragen. Wenn ich hingegen diese Bitcoins länger als ein Jahr halte so müsste ich den Gewinn aus dem Verkauf gar nicht mehr angeben. D. h. zusammengefasst: Anlage KAP: 892,77 EUR (In jedem Fall) Anlage SO: 199,23 EUR (Nur bei Verkauf innerhalb eines Jahres) Ich bin zwar ebenfalls kein Steuerexperte (eigentlich eher das Gegenteil ;)) allerdings erscheint mir diese Verrechnung als absolut logisch. Falls nicht, was würdest du in exakt diesem Beispiel wo eintragen (inklusive einmal Auszahlung innerhalb eines Jahres und einmal Auszahlung später als ein Jahr)?
  4. Und genau da wären wir wieder bei "unklaren Schilderungen". Auf der verlinkten Seite ist zwar tatsächlich die Rede von Kaufen und Verkaufen, allerdings ist das nur eine Umschreibung für Long / Short. Selbst die Buttons bei mir in der Börse heißen "BUY | LONG" und "SELL | SHORT". Physisch wird dort aber zu keinem Zeitpunkt tatsächlich etwas gekauft bzw. verkauft. Nach meinem Verständnis beschreibt der Link genau meinen Sachverhalt, wenn auch etwas kompliziert beschrieben (vielleicht habe ich es aber auch falsch verstanden). So gesehen habe ich z. B. hier auch geschrieben "Kauf" und "Verkauf", wobei das, wenn man ganz spitzfindig ist, eigentlich kein echter Kauf/Verkauf ist. Aber an dieser Stelle nochmal ein dickes Dankeschön für euren wirklich hilfreichen Input :)!
  5. Laut dieser Frage auf frag-einen-anwalt.de scheint es sich allerdings dann doch irgendwie um ein privates Veräußerungsgeschäft zu handeln, also doch wieder Anlage SO (insofern ich den Ausführungen folgen konnte). Allerdings verdichtet sich für mich immer mehr, dass die Rechtslage hier einfach alles andere als klar ist und es daher auch keine absolut richtige Antwort gibt. Ich glaube man kann die Angaben hier nur nach besten Wissen und Gewissen machen und im Zweifelsfall muss es auf dann auf einen Fall vor Gericht hinausläuft (bzw. einen Präzedenzfall der die Lage eindeutig festlegt). Hinsichtlich der Besteuerung würde mir natürlich eine Besteuerung in KAP deutlich besser passen als in SO, da beim ersteren 25% fällig werden und beim letzteren halt mein privater Steuersatz der erheblich größer ist Nachtrag: Der erste Teil könnte stimmen (wobei laut der oben verlinkten Frage sich das dann doch wieder anders verhalten könnte). Beim zweiten stimmt es fast. Das ist nämlich meine Frage 5 (vom aller ersten Beitrag) gewesen. Wenn ich diese Bitcoins dann innerhalb von weniger als einem Jahr in Euros umwandele, dann ja, dann muss ich auch darauf wieder Steuern zahlen (Anlage SO). Wenn ich die Bitcoins allerdings über ein Jahr liegen lasse sollte die Auszahlung steuerfrei sein. Und da, wie überall, FIFO gilt kann ich quasi trotzdem meine Bitcoins genau in der Höhe der Gewinne auszahlen, allerdings werde dann trotzdem zuerst meine Bitcoins die ich als Einlage/Sicherheitsleistung hinterlegt habe verwendet (da FIFO, das war meine Frage 6 im aller ersten Beitrag). Da ich diese ja über ein Jahr gehalten habe kann ich diese steuerfrei auszahlen. Ich muss nur aufpassen, dass ich nicht mehr als meine Einlage auszahle, den ansonsten würde ich ja meine gewonnen Bitcoins antasten die ich ja noch nicht ein Jahr gehalten habe. Also echt harten Tobak Ich denke aber ich werde es genau so machen, Anlage KAP und bei Auszahlung unter einem Jahr Anlage SO (wozu es aber nicht kommen wird). Wenn das Finanzamt der Meinung ist dass das nicht passen sollen sie sich bei mir melden. Alleine dieser Forumsbeitrag sollte ja schon Beweis genug sein, dass ich versucht habe die Angaben nach besten Wissen und Gewissen zu machen.
  6. Das ist korrekt, gerne schildere ich den Sachverhalt auch nochmal anhand eines ganz konkreten Beispiels: Ich erstelle eine Long-Order bei 10.000 USD mit meiner Menge von 10.000 Kontrakten (USD). Wird diese Order aufgelöst resultiert dies in einer Long-Position die umgerechnet einem Bitcoin entsprechen würde. Jetzt platziere ich eine Short-Order bei 11.000 USD mit exakt der gleichen Menge, also 10.000 Kontrakte (USD). Wird diese Order aufgelöst schließt dies die offene Long-Position. Der Gewinn berechnet sich nun wie folgt: Kauf: 10.000 Kontrakte (USD) / 10.000 USD = 1 BTC Verkauf: 10.000 Kontrakte (USD) / 11.000 USD = 0,909 BTC ------------------------------------------------------------------------------------------------ Ergebnis: 0 Kontrakte (USD) (was ja sein muss, den ich muss ja genau die gleiche Menge wieder Verkaufen die ich zuvor gekauft habe) mit einem Plus von 0,091 BTC (1 BTC - 0,909 BTC). D. h. durch diesen Beispiel-Trade (bzw. zwei Orders) hätte ich 0,091 BTC gewonnen (wenn wir jetzt mal Gebühren wie Make- oder Take-Fee oder die Funding-Rate außen vorlassen). Beispiel 2: (Wenn ich z. B. mit meiner Long-Position falsch liegen würde und bei 9.000 USD schließe) Kauf: 10.000 Kontrakte (USD) / 10.000 USD = 1 BTC Verkauf: 10.000 Kontrakte (USD) / 9.000 USD = 1,111 BTC ------------------------------------------------------------------------------------------------ Ergebnis: 0 Kontrakte (USD) mit einem Minus von 0,111‬ BTC (1 BTC - 1,111 BTC). Ich hoffe das macht den Sachverhalt etwas klarer. D. h. zusammengefasst gewinne oder verliere ich mit jedem schließen einer offenen Position Bitcoins. Zu keinem Zeitpunkt erhalte ich aber Euros oder Dollars. Auch habe ich keine Einlagen in Euro oder Dollars auf der Plattform, sondern ausschließlich Bitcoins.
  7. Auch dir Ingo, vielen Dank für deinen Beitrag! Ich habe in der Zwischenzeit auch das Forum nochmal weiter durchsucht un diesen Beitrag gefunden: Hier ließt es sich auch eher so als wäre die Besteuerung wie beim normalen Kauf und Verkauf von Bitcoins. In Bezug auf meine Eingangsfragen stellt sich mir nun die Frage was das für Auswirkungen hat? Weiterhin "Nein"? Doch nicht in KAP sondern in SO Die Frage ob (a) oder (b) bleibt allerdings auch hier. Bei (a) kann es zu dem Beispielproblem kommen. Weiterhin Anlage SO Ja, FIFO (unverändert)
  8. Erneut Danke :)! Puhh, ich weiß, du machst nicht die Regeln, doch wenn das tatsächlich stimmt ist das ja richtig krass :-/. Dann kann es wie im Beispiel unter (a) angegeben sein, dass ich quasi absolut keinen Gewinn gemacht habe, aber steuerrechtlich trotzdem für 1000 EUR Steuern zahlen soll. Das erscheint mir schon ziemlich verrückt. Darüber hinaus betreibe ich (automatisierten) Hochfrequenzhandel (mit einem selbstgeschriebenen Bot) bei dem logischerweise die Gewinne pro Trade extrem gering sind, aber die Häufigkeit extrem hoch (wir reden hier teilweise von mehreren Trades pro Sekunde). Technisch müsste ich es dann irgendwie hinbekommen den Gewinn jedes einzelnen Trades, der ja wie mehrfach erwähnt immer nur in BTC vorliegt, sekundengenau in EUR umzurechnen. Warum muss in DE immer alles so kompliziert sein... Vielleicht macht es aber auch Sinn sich hier einfach einen Steuerberaten zu holen. Durch die Börse habe ich ja quasi alle Nachweise (nur das das Log halt astronomisch groß ist bei den vielen Trades). Nachtrag: Vielleicht habe ich aber auch ein grundsätzliches Verständnisproblem oder wahrscheinlicher ich habe vielleicht etwas falsch beschrieben und wir reden aneinander vorbei. Ich selbst habe mich in diese Materie erst vor wenigen Monaten eingearbeitet. Wenn ich von Bitcoin Futures spreche, denn rede ich z. B. von BitMEX oder Bybit. Rein aus technischer Sicht habe ich auf diese Platzform die Möglichkeit eine Menge und ein Limit Price anzugeben und dann auf kaufen oder verkaufen zu drücken. Das wird dann als Order platziert. Wird diese Order durch einen anderen Benutzer "aufgelöst" habe ich eine offene Position. Wenn ich diese Position schließen will muss ich für exakt die gleiche Menge kaufen bzw. verkaufen (das Gegenteil von der ersten Order). Daraufhin erhalte ich Bitcoins oder muss Bitcoins zahlen (in Abhängigkeit der Differenz). Das war der normale Prozess stark vereinfacht beschrieben. In diesem ganzen Zusammenhang bekomme ich nirgendwo Euros oder Dollars, sonder immer nur Bitcoins. Daher verstehe ich auch z. B. deinen Satz nicht "Wenn Du am Ende des Jahres mehr Bitcoins in Deiner Wallet hast, muss es dazu auch einen Anschaffungszeitpunkt geben.". Den der Grund warum ich am Ende des Jahres mehr Bitcoins in meiner Wallet habe ist nicht der, dass ich mir weitere angeschafft habe, sondern das ich durch geschicktes kaufen und verkaufen von Future-Kontrakten Bitcoins gemacht habe.
  9. Wow, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich muss irgendwie zugeben gar nicht mit einer Antwort gerechnet zu haben, da das Thema so komplex ist bzw. es wahrscheinlich die wenigsten betrifft (da halt nicht so viele Bitcoin Futures handeln). Auch auf die Gefahr hin das ich mich gerade etwas dämlich anstelle verstehe ich deine Antwort nicht so ganz bzw. wie diese mit „Indem…“ anfangen kann auf eine Ja-Nein-Frage (Das ist doch die Antwort auf Frage 1?). Aber deinem zweiten Satz entnehme ich, dass die Antwort, wie ich sie schon selbst vermutet habe „Nein“ lautet? Ok, Danke! Auch hier bin ich mir nicht ganz sicher ob ich dich richtig verstanden habe. Im Prinzip hast du damit ja meine Frage 5 beantwortet bzw. meine Annahme(n) bestätigt. So erschien es nämlich auch mir am sinnvolsten. Doch „Solange Du das Papier veräußerst-> KAP“ ist ja der springende Punkt bei Frage 3 (Wie genau erfolgt diese Gewinnberechnung?). Den wenn ich ein Papier veräußere mache ich einen Gewinn (oder eben Verlust) in Bitcoin und nicht in Euro. Und am Ende des Jahres könnte ich den Gewinn in der Steuererklärung nach der von mir beschriebenen Möglichkeit (a) (BTC->EUR->Summe) oder (b) (BTC-Summe->EUR) angeben (siehe oben für eine detaillierte Erklärung), wobei ich bei (a) unter Umständen, durch die ständige unmittelbare Umrechnung in EUR, krass benachteiligt werden könnte. Von daher formuliere ich die Frage nochmal etwas anders: Ist es steuerlich in Ordnung wenn ich am Ende des Jahres nachschaue wieviel Bitcoin ich mehr auf meiner Future-Wallet habe, diese dann in Euro umrechne (Zum Stichzeitpunkt 31.12.2019 23:59:59) und diesen Wert dann in der Steuererklärung in Anlage KAP angebe? Nochmals VIELEN DANK!
  10. Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Zur steuerlichen Behandlung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen findet man ja zu genüge Informationen (Bei Haltedauer unter einem Jahr sind Gewinne in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben). Allerdings stellt sich mir nun aus gegebenem Anlass die Frage wo und wie Gewinne aus dem Handel von Bitcoin Futures (Nachtrag: Mit Bitcoin Futures ist z. B. der Handel auf BitMEX oder Bybit gemeint) anzugeben sind. Dies wird zwar erst bei meiner nächsten Steuererklärung im kommenden Jahr relevant, allerdings schadet es sicher nicht sich schon frühzeitig mit dem Thema zu befassen. Nachfolgend ein paar Fragen zu diesem Thema, die ich trotz ausführlicher Recherche nicht beantworten konnte: Beim Handeln von Bitcoin Futures werden inhaltlich gesehen nicht die hinterlegten Bitcoins gehandelt, diese sind im Prinzip nur eine „Sicherheitsleistung“. Es wird quasi die Differenz gehandelt. Nun stellst sich mir trotzdem die Frage ob der Handel von Bitcoin Futures die einjährige Haltedauer der als Sicherheitsleistung hinterlegten Bitcoins in irgendeiner Form berührt. Ganz konkret: Wird die Haltedauer der Bitcoins dadurch „zurückgesetzt“? Die Frage bezieht sich sowohl auf Bitcoins, die ich seit (weit) über einem Jahr halte, als auch auf Bitcoins die ich seit weniger als einem Jahr halte. Nach meinem Verständnis ist die Antwort hier hier ein klares „Nein“, also die Haltedauer wird nicht berührt. Wollte die Frage formhalber aber dennoch stellen. Wo genau in der Steuererklärung werden die Gewinne erfasst? Ganz konkret im Zusammenhang mit „Bitcoin Futures“ konnte ich absolut keine Informationen finden. Die Vermutung liegt nahe, dass Bitcoin Futures wie alle anderen Futures erfasst werden. Allerdings habe ich mich selbst hier etwas schwer getan herauszufinden wo genau die Gewinne erfasst werden. Meisten findet man viele Informationen zu CFDs, aber kaum welche zu Futures. Aber soweit ich das verstanden habe werden diese gleich behandelt, d. h. ich trage die Gewinne in Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ein? Wie genau berechne ich den Gewinn? Die Frage klingt zunächst trivial, allerdings sind die Gewinne aus dem Future Handel ja zunächst in Bitcoins und nicht in Euro. Grundsätzliche sehe ich hier zwei Möglichkeiten: (a) Entweder ich wandele die gewonnenen Bitcoins pro Trade zu dem dann gültigen Kurs in Euro um und bilde dann die Summe über alle Euro-Gewinne oder (b) ich bilde am Ende des Jahres die Summe über alle Bitcoin-Gewinne und rechne diese dann zum 31.12.2019 23:59:59 zu dem dann geltenden Eurokurs in Euro um. Zusammengefasst: (a) BTC->EUR->Summe, (b) BTC->Smme->EUR Allerdings hat die Gewinnberechnung bei (a) ein gewaltiges „Problem“, das ich am besten an einem einfachen Beispiel erklären kann (Beim nachfolgenden Beispiel rechne ich zur einfacheren Erklärung direkt in Euro, auch wenn eigentlich jede Börse in Dollar rechnet): Ich eröffne eine Long-Position bei 9.000 Euro und halte diese bis 10.000 EUR. Angenommen ich habe so viele Kontrakte gekauft, dass ich bei einem Gewinn von genau 1 BTC rauskommen würde. Für den einzelnen Trade würde das dann ein Gewinn von 10.000 EUR bedeuten, da das ja der Kurswert beim Schließen ist. Jetzt eröffne ich eine weitere Long Position bei 10.000 EUR und halte diese bis 9.000 EUR. Angenommen ich habe so viele Kontrakte gekauft, dass ich bei einem Verlust von genau 1 BTC rauskommen würde. Für den einzelnen Trade würde das dann ein Verlust von 9.000 EUR bedeuten, da das ja der Kurswert beim Schließen ist. Und jetzt das Problem: Ich habe exakt 0 Bitcoins gewonnen (1 BTC - 1 BTC), aber wenn ich die Euro-Gewinne summiere hätte ich angeblich 1.000 EUR gewonnen (10.000 EUR - 9.000 EUR), was ja irgendwie nicht hinkommen kann. Zusammengefasst: Nach (a) hätte ich einen Gewinn von 1.000 EUR und nach (b) einen Gewinn von 0 EUR. Aus diesem Grund vermute ich fast schon, dass nur die Gewinnberechnung nach (b) korrekt ist. Für die aus dem Future Handel gewonnen Bitcoins gilt hinsichtlich des Auszahlungszeitpunkts dann wieder die Ein-Jahres-Regel. D. h. zahle ich die Bitcoins z. B. ein halbes Jahr später aus und der Kurs steigt in diesem Zeitraum muss ich auf diese Differenz bzw. auf den dadurch entstandenen Gewinn erneut Steuern zahlen (Anlage SO)? Oder ist das bereits durch die Steuern auf den Future Handel abgegolten? Würde hier leider „Nein“ vermuten, also man muss bei einem Verkauft unter einem Jahr nochmals steuern zahlen. FIFO gilt allerdings auch hier. Konkret: Mache ich eine Auszahlung würde ich ja immer zunächst die Bitcoins auszahlen, die ich als „Sicherheitsleistung“ hinterlegt habe. Wenn ich diese über ein Jahr gehalten habe könnte ich diese steuerfrei auszahlen (siehe Frage 1). Die Gewinne aus dem Future Handel würden erst dann relevant werden, wenn ich alle anderen Bitcoins schon ausgezahlt hätte. Und bis dahin ist dann mit größter Wahrscheinlichkeit schon wieder ein Jahr vergangen, sodass ich auch auf Gewinne durch das Halten keine Steuern zahlen muss (siehe Frage 4). Vielen Dank im Voraus!
  11. Hallo Jokin, entschuldige bitte die offensichtlich "blöde" Frage. Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn jemand so lange hier ist wie du einem immer die selben Anfängerfragen irgendwann nerven. Zu meiner Verteidigung kann ich jedoch nur sagen, dass ich mich tatsächlich vor dem Stellen dieser Frage auch schon ausführlich über das Thema informiert habe. Doch da im Internet nicht selten viel Blödsinn steht wollte ich das ganze sicherheitshalber auch nochmal von einer komplett anderen Quelle bestätigt bekommen.
  12. Danke für die Antwort, sie deckt sich genau mit meiner Vermutung.
  13. Danke für deine Antwort! Das habe ich mir so oder so ähnlich auch schon gedacht und daher auch nie als ernsthafte Option in Betracht gezogen. Doch als Gedankenexperiment hat mich die Frage dann doch schon sehr interessiert.
  14. Hallo zusammen, nachdem ich auf meine letzte Frage leider keine Antwort erhalten habe dachte ich mir ich versuche es mit einer komplett anderen Frage erneut, vielleicht habe ich dieses mal ja etwas mehr Glück. Die Frage ist dieses mal auch wesentlich einfacher. Angenommen wir haben folgendes Beispiel: 01.12.2017 12:00 Uhr: Kauf von einem CoinX im Werte von 1000€ 01.01.2018 00:00 Uhr: CoinX hat einen Wert von 2000€ 01.02.2018 12:00Uhr: Verkauf von einem CoinX im Werte von 3000€ Der Gewinn ist einfach zu errechnen und beträgt 2000€ (3000€ - 1000€). Doch für welches Jahr ist der Gewinn steuerpflichtig? Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten: 1) 1000€ im Jahr 2017 und 1000€ im Jahr 2018 2) 2000€ im Jahr 2018 Im Prinzip bin ich mir eigentlich ziemlich sicher die richtige Antwort zu kennen, möchte aber bewusst meine Vermutung nicht nennen um die Antworten nicht zu beeinflussen. Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße, Daniel
  15. Hallo zusammen, die nachfolgende Frage beschäftigt mich nun schon seit einigen Tagen, sodass ich auf der Suche nach einem passenden Forum auf dieses hier gestoßen bin. In diesem Zusammenhang auch nochmal ein Hi@all! Nun aber zu meiner Frage: An einer regulären Börse kann ich meine Coins zu einem von mir gewünschten Preis verkaufen bzw. eine Order aufgeben und hoffen, dass der aufgerufene Preis von jemanden gekauft wird. Nun kann es aber passieren, dass ich mich vertippe (Stichwort "Fat-Finger-Fehler") und Coins zu einem deutlich geringeren Wert verkaufe als eigentlich beabsichtigt. Denkbar ist natürlich auch das ich sie ganz bewusst unter Wert verkaufe (was aber eigentlich kaum Sinn macht, doch vielleicht will ich ja jemanden eine Freude machen ;)). Nach meinen Recherchen kann mich der Staat nicht zwingen meine Coins möglichst gewinnbringend zu verkaufen, sodass die Preisgestaltung mir überlassen wird. Für die Gewinnermittlung in der Steuererklärung zählt hier der tatsächlich Verkaufswert und nicht der Marktwert (wäre ja sonst doppelt fatal bei einem "Fat-Finger-Fehler"). Soweit so gut. Nun Fragt ihr euch was soll das bringen? Ich habe derzeit nur eine Kryptowährung in meinem Portfolio die ich nun knapp ein halbes Jahr gehalten habe. Hinsichtlich Diversifikation finde ich es nun nicht mehr wirklich gut alles auf eine Karte zu setzen, sodass ich nun sehr gerne mein Investment auf eine Hand voll Kryptowährungen verteilen würde. "Leider" habe ich bereits einen (nicht realisierten) Gewinn gemacht, sodass eine Verteilung automatisch zu entsprechenden Steuerzahlungen führen würde (da ich die Kryptowährung noch unter ein Jahr halte und der Gewinn auch über dem Freibetrag ist). Nun meine Idee (bitte steinigt mich nicht falls die Idee "dumm" ist :D): Ich führe den Tausch bzw. die Umverteilung meines Investments wie geplant durch und Verkaufe dann die neuen Coins aus meinem Portfolio meinem Bruder für einen deutlich geringen Marktwert, sodass dies insgesamt zu einem Verlust bzw. einem +/- 0 führt (die Gewinn von meinem ersten Investment werden also durch den Verkauf unter Marktwert vollständig aufgefressen). Den Verkauf kann ich auch gerne mit einem offiziellen Kaufvertrag protokollieren. Wie bereits oben schon dargestellt gehe ich hier davon aus, dass der Staat mir nicht vorschreiben kann Gewinnbringend zu handeln und somit der Preis zu dem ich meine Coins verkaufe gänzlich mir überlassen ist. Für meinen Bruder würde dann die Haltedauer von einem Jahr von vorne beginnen und nach einem Jahr könnte er die Coins Steuerfrei rausholen. Für mich würden keine Steuern anfallen, da ich keine Gewinne erwirtschaftet habe. Lange Rede kurzer Sinn: Ich würde damit zwar die Haltedauer von einem Jahr neustarten, allerdings dafür einem Umverteilung meines Portfolios vornehmen können sowie steuerfrei aus der Geschichte rauskommen? Ist der von mir beschriebene "Plan" gesetzlich/steuerrechtlich legal/erlaubt bzw. funktioniert das so wie von mir erhofft? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße, Daniel
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