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biteos

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  1. Hallo, aus einem anderen Beitrag: Quote Solltest du im Übrigen im Jahr 2013 keine weiteren Einkünfte erzielt haben , also z. B. als Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten und auch sonst keinen Lohn, keine Zinseinnahmen oder andere Einkünfte erzielt haben, brauchst du auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Grundsätzlich ist zwar jede Person mit Wohnsitz in Deutschland und steuerpflichtigen Einkünften zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sind die Einkünfte allerdings so niedrig, dass sie unter dem vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Freibetrag liegen, wird vom Finanzamt keine Steuer erhoben und es ist auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Der steuerliche Grundfreibetrag bei Ledigen liegt für 2013 bei 8.130 Euro d.h. du kannst 8.130 Euro Einkommen erzielen ohne das dafür Einkommensteuer zu zahlen sind. D.h. wenn die gesamten jährlichen Einkünfte (inkl. Trading mit Cryptowährungen) einer Person unter dem Grundfreibetrag liegen, sind diese nicht steuerpflichtig und es muss auch keine Steuererklärung abgegeben werden? Man wäre also in diesem Fall auch nicht verpflichtet alle Käufe- und Verkäufe aufzuzeichnen? In anderen Beiträgen wurde allerdings wieder behauptet, dass nur das Finanzamt bestimmen kann ob man von der Einkommenssteuer befreit ist bzw. eine Steuererklärung in jedem Fall abgeben muss, man somit, selbst wenn man unter dem Grundfreibetrag liegen würde, seine Einkünfte angeben müsste. Könnte hierzu vielleicht mal jemand der sich mit dem Thema Steuern auskennt etwas schreiben?
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