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ElDorado1

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  1. Ja das ist auch genau meine Befürchtung, doch das wird eben verdammt schwierig nachzuweisen. Das ist echt bescheiden, wenn man ja nichts falsches gemacht hat und trotzdem irgendwie so in der Klemme steckt. Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als mich da mal zu informieren. Nun gut, es betrifft konkret das Steuerjahr 2017, da habe ich noch etwas länger Zeit mich mit den Details auseinanderzusetzen. Danke soweit schon mal. Gruß
  2. Danke für die ausführliche Antwort, leider verstehe ich das ganze nur teilweise. Die Bestände sind relativ einfach, die habe ich auch für mich mitgeschrieben. Im Prinzip alles auf einmal gekauft und am Ende alles Verkauft, also Endbestand null. Das Problem liegt eher darin, die "verschwundenen" (durch Gebühren und die Aufgewahrung in weniger rasant gestiegenen Altcoins im Vergleich zum Bitcoin) zu belegen. Da habe ich so viel verändert, dass ich nicht recht weiß wie ich das am Ende alles nachverfolgen soll, schon rein technisch. Ich meine ich kann schon über einen Bitcoin Explorer alle Transaktionen verfolgen, aber da es irgendwann in verschiedenste Altcoins gestreut war verliert sich irgendwo an den Shapeshift-Umwandlungen die Spur. Ich bin da gerade echt etwas hilflos und weiß nicht was ich machen soll. Reicht es dem Finanzamt zu sagen, 1,0 BTC gekauft (Zeitpunkt, Kurs, Volumen) und danach 0,7 BTC verkauft (Zeitpunkt, Kurs, Volumen)? Danach besitze ich nichts mehr. Was dazwischen passiert ist, ist schwierig bis unmöglich (aus meiner Sicht) nachzuweisen. Gewinn habe ich sichtlich nicht daraus geschlagen, eher deutlichen Verlust bezogen auf die Anzahl der Bitcoins. Was meinst du mit Schätzung? Ich bin da leider etwas unbeholfen auf diesem Gebiet und wahrscheinlich auch zu naiv rangegangen.
  3. Auch dir danke für die Tipps. Ich weiß, dass Cointacking fast alle Währungen unterstützt. Mein Problempunkt besteht eher darin: Ich habe seit dieser Zeit in verschiedensten Wallets (Online, Paper, Hardware, usw.) Coins bewegt und auch diverse Male via Shapeshift in andere Altcoins getauscht und zwar so oft, dass ich nicht mehr weiß, was ich genau gemacht habe. Dazu kommt, dass die Paper Wallets nicht mehr existieren (sprich ich habe sie weggeworfen nachdem sie leer waren). Und dass jetzt alles wieder Schritt für Schritt aufzurollen halte ich für extrem problematisch bis unmöglich. Oder ist auch das möglich mit cointracking und der nötigen Geduld? Und was genau meinst du mit Zeit gegenrechnen? Gruß ElDorado1
  4. Danke für die schnelle Antwort. Was ist jetzt aber wenn es sich um zahllose Veränderungen inkl. Umtauschvorgänge in andere Altcoin via shapeshift handelt, die ich jetzt im Nachhinein unmöglich noch tracken kann? Also was ist wenn ich die Gebühren größstenteils nicht mehr tracken kann? Ich habe das ganze Thema Nachweisbarkeit anfangs ziemlich unbedacht behandelt. Komm ich aus der Nummer noch raus? Oder muss ich quasi warten bis die einjährige Frist für diese 0,2 BTC abläuft und sie quasi sowieso steuerfrei werden? Gruß
  5. Hallo, aus gegebenem aktuellen Grund bei mir, und weil ich die Antwort auf diese konkrete Konstellation leider noch nirgends finden konnte, stelle ich hier meine Frage zur Behandlung von Transaktionsgebühren, die durch das verschieben von BTCs zwischen eigenen Wallets anfallen. Also BTCs die ich de facto nicht mehr habe, oder kurz gesagt, wenn ich alle BTC verkaufe die ich besitze sind das immer weniger als diejenigen die ich zuvor gekauft habe. Aber der Reihe nach und in korrekten Zahlen (die ich der Einfachheit halber gerundet habe, aber das Prinzip sollte klar werden. Angenommen: Ich kaufe 1 BTC (Kurs 3.000€/BTC) am 01.06.2017 aus Jux und Tollerer (und etwas Neugierde und Dummheit) verschiebe ich diesen BTC zwischen einigen meiner Wallets mehrfach und bezahle eine geraume Menge an Transaktionsgebühren, die folglich für mich weg sind. Übrig bleiben 0,8 BTC. Ich verkaufe diese 0,8 BTC (Kurs 6.000€/BTC) am 01.12.2017 Den Gewinn von 4.800€-3.000€=1.800€ muss ich logischerweise, da ich nur 6 Monate gehalten habe, nach meinem Einkommenssteuersatz versteuern. Soweit alles klar! Aber: Wie werden die "verlorenen" 0,2 BTC behandelt? Vorausgesetzt ich kann diese Gebühren natürlich ja auch nicht alle nachweisen. Das bedeutet aus Sicht des Finanzamtes besitze ich diese ja noch, was auch nicht so schlimm ist. Das ändert sich aber (aus meiner Sicht) sobald ich z.B. am 01.01.2018 (Kurs bspw. 10.000€/BTC) wieder 0,2 BTCs kaufen und kurz darauf z.B. 01.02.2017 (Kurs bspw. 15.000€/BTC) wieder 0,2BTC verkaufen möchte (rein fiktiv, die Zahl 0,2BTC entspricht zur Anschaulichkeit absichtlich dem oben genannten Unterschied/Verlust durch Gebühren) WEIL mir doch dann die FIFO-Regelung auf die Füße fällt. Ich muss dann nämlich nicht: 0,2*(15.000-10.000)=1.000€ Gewinn versteuern sondern (weil das Finanzamt ja denkt ich besitze diese 0,2 BTC vom Kauf am 01.06.2017 noch) 0,2*(15.000-3.000)=2.400€ Gewinn versteuern, obwohl ich eigentlich nur 1.000€ (siehe oben) wirklich erwirtschaftet habe bei diesem zweiten Kauf/Verkauf-Zyklus. Und darin liegt jetzt mein Problem. Ist die aktuelle Rechtslage einfach so wie ich es beschrieben habe oder kann ich irgendwie nachweisen (wie?), dass ich vom ersten Kauf/Verkauf-Zyklus wirklich nichts mehr besitze? Ganz davon abgesehen, dass ich sowieso glaube, dass die Finanzämter mit diesen Kryptowährungen ihre lieben Probleme haben werden, geschweige denn anständig Nachforschungen anstellen können, bin ich einfach so ehrlich und möchte, das auch sauber regeln und nichts verschleiern. Weniger aus Angst wegen Steuerhinterziehung, sondern einfach weil ich da gerne Recht und Ordnung habe, auch für mich. Ich will ja nichts verstecken. Da ich aktuell wirklich wieder mit dem Gedanken spiele mir wieder BTC anzuschaffen und mehr oder weniger im oben beschriebenen Dilemma stecke, möchte ich es gerne geklärt haben, bevor ich mehr Steuern zahle als ich überhaupt an Gewinn erwirtschaften kann. Dann wäre die ganze Sache ja sinnlos. Ich hoffe jemand der sich mit den rechtlichen Geschichten da genauer auskennt kann mir dabei helfen. Schöne Feiertage, ElDorado1
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