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geograman

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  1. Auf der Website der BaFin ist ja folgende Information zu finden: Derjenige, der im eigenen Namen gewerbsmäßig VC für fremde Rechnung an- und verkauft, betreibt das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft. Bedeutet "an- und verkauft", dass beides eintreten muss oder reicht schon ein an- ODER Verkauf damit eine Lizenz notwendig wird? Wenn man gewerblich eine Dienstleistung anbietet, die darin besteht, die Konten Dritter auf den Börsenplattformen mit einer Vollmacht zu verwalten, benötigt man dann ebenfalls eine Lizenz? Mit der Vollmacht wäre man ja ermächtigt Virtuelle Währungen zu kaufen und zu verkaufen, aber nicht unter eigenem Namen, sondern eben über das Konto des Dritten.
  2. Würde mich auch interessieren, was da lost ist. Mein "Maximum withdrawal" bzw. Limit ändert sich interessanter Weise sogar nach oben und nach unten wenn ich einfach nur F5 drücke...
  3. Ich habe das selbe Problem, egal welche Order "Insufficient funds". Hat nichts mit dem Minumum zu tun bei mir, extra nachgeschaut bzw. das sagt er auch wenn es nicht passt. Schon jemand herausgefunden was da los ist?
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