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Kimi

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  1. Dass bitcoin.de die Daten an das FA weitergibt steht meines Wissens außer Frage. Steht auch auf deren Homepage. Die Frage wäre, ob die Chinesen und Ammis das auch so handhaben. Dass sie die Daten nur anhand einer Email-Adresse rauszugeben, halte ich persönlich auch für sehr unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, da es bereits einen Steuerdatenaustausch zwischen den Ländern gibt. Wenn bei bitcoin.de und bitfinex z.B. die selbe Email-Adresse angegeben wurde, wäre es ja eindeutig zuordenbar.
  2. Hallo, weiß jemand ob das FA nach Einreichen der Nachweise (Excel-Tabellen o.Ä.) für die Krypto-Einkäufe noch Zugangsdaten für die jeweiligen Exchanges verlangt oder diese auffordert, die Daten herauszugeben, um sie bestätigen zu lassen? Bei bitcoin.de und Kraken wäre es relativ leicht, da dort eine Verifizierung notwendig war, und dort alle Daten wie Name, Kontonummer und Adressen hinterlegt sind. D.h. sie könnten konktrret nach Herr Mustermann aus Musterhausen fragen. In der Vergangenheit ist es wohl schon vorgekommen, dass bitcoin.de die Daten rausgibt. Was ist aber z.B. mit Bittrex (Sitz in den USA) und Bitfinex (Hongkong) wo die Registrierung nur mit einer Email-Adresse erfolgte? Würde das überhaupt gehen? MfG
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