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hasilein

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  1. Ja, vor 2009 war es anders, 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Vorher galten für Aktien die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte. Wer kurzfristig anlegte, zahlte seinen persönlichen Einkommenssteuersatz, wer länger als 1 Jahr hielt, konnte die Gewinne steuerfrei realisieren. (Aus meiner Sicht (bin eher der Hodler) die bessere Variante, die die Aktienkultur gerade in Hinblick auf die Altersvorsorge gefördert hätte. Jetzt ist es egal, ob man eine Aktie 10 Sekunden oder 10 Jahre hält.) Hatte man aus dieser Zeit noch Verluste, konnte man diese nur noch bis Ende 2013 mit "neuen" Gewinnen aus Aktien nach dem 01.01.2009 verrechnen. Danach eben nicht mehr. So hatte ich noch ein paar Altverluste nutzlos herumliegen, die ich nur mit privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen konnte. Da ich aber z.B. nicht Immobilien kaufe und verkaufe hatte ich keine entsprechenden verrechenbare Gewinne. Dann kam die Bitcoin und die Altverluste waren doch noch zu etwas zu gebrauchen!
  2. Da mir mein Steuerbescheid bereits vorliegt, mal ein paar Worte zu meinem Vorgehen und den Erfahrungen (Finanzamt ist das einer Großstadt in NRW): Zu versteuern war ein mittlerer 4stelliger Betrag, der allerdings fast komplett mit Altverlusten aus Aktien (vor 2009) verrechnet werden sollte. Ich habe die relevanten Verkäufe (etwa eine Hand voll) einzeln in das Formular SO eintragen. Gehandelt wurde nur bei Bitcoin.de, Werbungskosten habe ich keine angegeben, da Bitcoin.de die Gebühren ja bereits in den Kursen bzw. Stückzahlen berücksichtigt. Die Berechnung des Gewinns nach FiFo erfolgte mit Excel (und zur Kontrolle mit dem CoinTracer). Obwohl ja zunächst nicht gefordert, habe ich vorsorglich Screenshots von Bitcoin.de und Ausdrucke der Berechnungen eingereicht. Mit den Unterlagen halte ich es immer so, wenn neue Sachverhalte erstmals in der Steuererklärung auftauchen und bin damit immer gut gefahren. Denke dass so manche Rückfrage in der Vergangenheit dadurch vielleicht vermieden werden konnte. Ergebnis der Steuerprüfung: Es gab keine Nachfragen, es wurden keine weiteren Unterlagen/Nachweise eingefordert, Unterlagen bekam ich zurück und es wurde alles 1:1 so anerkannt. Nachdem ja allerlei zu lesen war von Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften, evtl. Umsatzsteuerpflicht, welches Berechnungsverfahren anerkannt wird, wie Nachweise zu erfolgen haben und ob eine reibungslose Verrechnung mit Altverlusten klappt etc. war ich ja auch gespannt, was passiert. Die Antwort: Nichts. Nun ist mein "Fall" auch sowohl von den Summen her als auch von der Anzahl der Transaktionen überschaubar, aber vielleicht ist die Erfahrung trotzdem für den ein oder anderen hilfreich oder beruhigend. Ich habe Anfang des Jahres nochmal Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist, aber unterhalb der Freigrenze von 600 EUR realisiert. Ich weiß nicht, was das Jahr noch bringt und große Teile könnte ich inzwischen zum Glück steuerfrei außerhalb der Spekulationsfrist verkaufen. Aber ich würde, auch wenn die Freigrenze von 600 EUR nicht überschritten wird, diese Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist vermutlich nächstes Jahr wieder proaktiv angeben und mir die Steuerfreiheit vom Finanzamt so offiziell bestätigen lassen.
  3. Wenn Dein Kumpel das alles bereits korrekt versteuert hat und dir jetzt einen Betrag X überweist, dann ist das eine Schenkung. Dann ist Erbschafts-/Schenkungssteuer zu bezahlen (hierzu am besten das Gesetz lesen). Da es sich bei deinem Kumpel nicht um Familie handelt, sondern um einen Dritten, müsste hier ein Freibetrag von "nur" 20.000 EUR gelten. Ist es mehr, müsstest Du eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abgeben. Aber bei 10 EUR Einsatz dürftest Du ja noch drunter liegen? Das wäre meine Einschätzung.
  4. Zum einen hilft es den Gesetzestext einmal selbst zu lesen. Zum anderen sind die 600 EUR auch kein Freibetrag, sondern eine FreiGRENZE (wird diese erreicht oder überschritten, ist der GESAMTE Gewinn zu versteuern) für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Mit dem Freibetrag von 801 EUR für Kapitaleinkünfte hat dies nichts zu tun.
  5. Korrekt, es sind Altverluste aus Aktien und Optionsscheinen aus der Zeit vor 2009. Diese durften ja nur bis einschließlich 2013 mit Gewinnen aus ansonsten abgeltungssteuerpflichtigen Verkäufen verrechnet werden. Den Rest habe ich nun 2017 "verbraucht". Ich wüsste nicht, wie das Finanzamt bei der aktuellen Einstufung von Kryptowährungen da "tricksen" will. Aber es ist richtig, dass ich natürlich noch keinen Steuerbescheid für 2017 habe und sagen kann, wie es gelaufen ist. Da aber bei privaten Veräußerungsgeschäften Fremdwähungen, Edelmetalle, Antiquitäten, Kunstwerke etc. in einen Topf geschmissen werden, sehe ich da keine Probleme. Eine Differenzierung sieht das Gesetz nicht vor.
  6. Ich werde es in diesem Jahr für 2017 genauso so machen. Die Altverluste waren bei mir der einzige Grund in 2017 schon Gewinne vor Ablauf der Spekulationsfrist mitzunehmen. Eine Differenzierung gibt es nicht (nur bei Immobilien die Spekulationsfrist von 10 Jahren gegenüber einem Jahr bei allem anderen).
  7. Bei Bictoin-Cash und Ethereum gab es das auch. Da wurden bestimmte User angeschrieben, dass sie für den Beta-Handel freigeschaltet sind, einige Wochen bevor der Handel für alle startete. Bei Bitcoin-Cash und Ethereum war ich auch in der Gruppe, für Bitcoin Gold habe ich die E-Mailbenachrichtigung noch nicht bekommen.
  8. Also bei mir ist da keine Veränderung... Kein Handel möglich... Oder ist das erstmal wieder nur eine Testphase für ausgewählte User?
  9. Wenn die ganzen zittrigen Hände aus dem Markt gehen würden (und am besten auch nicht wieder kommen), die Medien nicht mehr täglich voll mit Berichten zur Kryptowährungen wären, hätte die Korrektur vielleicht auch langfristig einen positiven Effekt. Da ich nicht hin und her trade und noch sehr weit weg von meinen Einstiegskursen bin, sehe ich das recht gelassen. Für mich ist es ein "Experiment", das Geld habe ich gedanklich beim Kauf abgeschrieben. Ob Charttechnik hier funktioniert und sich die Zukunft aus der Vergangenheit ableiten lässt, bezweifle ich. Und den wahren Wert kennt derzeit auch niemand. Was 50% gefallen ist, kann noch viele weitere Male 50% fallen. Aber ich hoffe natürlich auch, dass es wieder rauf geht...
  10. Kein Denkfehler. Und der Hinweis, dass das früher bei Aktien schon mal Probleme mit dem Finanzamt machen konnte, ist auch richtig. Gerade wenn es am gleichen Tag und womöglich noch zum gleichen Kurs war. Weiß nicht, ob es hier schon Erfahrungen mit Kryptowährungen gibt. Aber wir sind 10 Jahre weiter, der Handel ist generell schneller geworden und gerade bei hoher Volatilität geht man ja mit dem Kauf und Rückkauf auch ein Kursrisiko ein. Weiß nicht, ob man so argumentieren könnte, aber würde das erstmal als nicht allzu kritisch sehen.
  11. Okay, das ist möglich. Allerdings aus Erfahrung mit Aktien (vor der Abgeltungssteuer) kann ich sagen, dass so eine wieder zurückgesetzte Frist von erneut einem Jahr sehr lang werden kann...
  12. Nein, in Summe kein Vorteil. Würdest Du die XLM zum Kurs von 0,50 wieder verkaufen, hättest du die "gewonnenen" 500 EUR ja schon wieder aufgebraucht. So ein Verkauf und Rückkauf um Verluste zu realisieren kann aber Sinn machen, wenn Du zunächst andere Coins mit Gewinn verkaufen möchtest.
  13. Wie oft lese ich hier Beiträge wie: "cointracking nimmt dir viel Arbeit ab..." "cointracking rechnet Dir das ganz einfach aus..." "ich lege einfach den Report von cointracking meiner Steuererklärung bei..." ???? Kann diese offensichtliche Werbung unter diversen Benutzernamen, die keine anderen konstruktiven Beiträge produzieren, nicht unterbinden? Es nervt...
  14. Genau, kann der Anbieter gar nicht, da sich Dein Steuersatz erst nach Jahresende mit der Steuererklärung ergibt und irgendwo zwischen 0 und 42% liegt. Zudem ist es ja eigentlich von Vorteil, dass dir die Steuern nicht direkt abgezogen werden. Du kaufst eine Coin X für 1000 EUR und verkaufst sie einen Monat später für 2000 EUR. Macht 1000 EUR Gewinn. Bei einem Steuersatz von 40% stünden Dir bei sofortigem Steuereinbehalt nur noch 1600 EUR zur Verfügung, die Du wieder investieren könntest. Coin X müsste also erstmal um 20% fallen, bevor Du wieder eine Coin X zurück kaufen könntest. Ich fände es schon hilfreich, wenn einem die Kryptobörsen/Banken vernünftigere Unterlagen als Belege fürs Finanzamt zur Verfügung stellen würden. Eine theoretisch beliebig abänderbare CSV-Datei, die auch keine Gewinne ausweist, ist nicht besonders hilfreich. Aber ähnlich wird es wohl mit Aktien auch wieder laufen, wenn die Abgeltungssteuer von der Groko wieder abgeschafft wird. Ich meine vor 2009 bekam man da auch nichts Gescheites von den Banken, um die Anlagen SO auszufüllen.
  15. Gilt je Kalenderjahr. Beide Verkäufe wären in deinem Beispiel steuerfrei, sofern der Gewinn jeweils WENIGER als 600 EUR beträgt. 599,99 EUR sind steuerfrei, bei 600,00 EUR versteuerst Du die kompletten 600 EUR!
  16. Sagen wir Du kaufst 2 Coins für 1.000 EUR (d.h. 500 EUR je Coin) und sie steigen auf 2.000 EUR. Wenn Du nun 1 Coin davon für 1.000 EUR verkaufst, hast Du 500 EUR Gewinn gemacht, denn diese hast Du ursprünglich für 500 EUR gekauft.
  17. Streng genommen kann man Deine Frage nicht beantworten, da Du sagst, dass Du "diverse" Coins kaufst und wir daher den Gewinn/Verlust je Verkauf nicht kennen. Aber davon ausgehend, dass sich alle Coins genau verdoppelt haben, hast Du 500 EUR Gewinn realisiert. Der ist steuerfrei, sofern Du nicht schon andere Gewinne realisiert hast und unter der Freigrenze von 600 EUR bleibst (sonst sind die 500 EUR zu versteuern).
  18. Ich bin kein Steuerberater, aber meine Einschätzung wäre eindeutig: Gestaltungsmissbrauch! Wenn Du außerhalb eines regulären Marktes einen Kaufvertrag mit Deinem Bruder und einem künstlich niedrigen Preis "bastelst", um die Steuer zu umgehen, dürfte das Finanzamt diesen wohl kaum anerkennen. Der Gestaltungsmissbrauch (glaube der findet sich in der "Abgabenordnung (AO)") selbst ist meines Wissens nicht strafbar, aber Du wirst so gestellt werden, als wäre der Verkauf zu einem zum Verkaufszeitpunkt angemessenen Preis erfolgt und hast den Gewinn zu versteuern. Du kannst auch keine Immobilie für 500.000 EUR (= aktueller angemessener Marktpreis) kaufen und in den Kaufvertrag schreiben, dass 250.000 EUR auf die mit erworbene Einbauküche entfallen, womit das Haus selbst nur noch 250.000 EUR wert wäre, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Hoffe Du verstehst, was ich meine.
  19. Es zählt der Verkaufszeitpunkt. Du hast den Gewinn erst in 2018 realisiert, es sind 2.000 EUR in 2018 zu versteuern. Welche Werte CoinX zwischen Kauf und Verkauf angenommen hat, spielt keine Rolle.
  20. MIr ist wäre es auch zu kompliziert, da fehlt mir auch die Zeit für. Kaufen, liegen lassen und über viele 100% Gewinn freuen... Ich habe nur kleine Teile verkauft, da ich noch verrechenbare Altverluste aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer hatte und da ich mit der Zeit meinen ursprünglichen Einsatz wieder rausziehen will. Und da ich eh bei uns mal eine Steuerprüfung erwarte, will ich da auch ohne großen Aufwand sauber sein.
  21. Zunächst mal auch von mir ein Kompliment zum CoinTracer! In Vorbereitung der Steuererklärung habe ich nach einer Möglichkeit gesucht, meine "händischen" Excel-Berechnungen (ich habe zum Glück nicht allzu viele Transkationen, da ich eher auf "buy and hold" setze) nach FIFO zu überprüfen. CoinTracer und Excel kamen auf den Cent genau auf das gleiche Ergebnis. Ich habe also auch richtig gerechnet, meine Darstellung ist nur nicht so übersichtlich. ;-) Was mir nur auffiel: Wenn ich CSV von Bitcoin.de importiere, steht bei der Art der Coin immer "Bitcoin", auch wenn ich "Bitcoin Cash" oder "Ethereum" importiere... Bug?
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