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Deliciiouz

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  1. Antworte doch bitte erstmal auf die Fragen @nichtswisser Kraken selbst ist seriös. Wenn aber jemand deine Zugangsdaten kennt, z.B. weil dir der Account eingerichtet wurde oder weil du mal Remote jmd. an deinen Rechner gelassen hast oder weil du einen nicht auffindbaren Trojaner auf deinen Devices hast, oder oder oder, dann kann dir da auch schnell das Geld verloren gehen. Verstehe ich das richtig: Du hast Gewinn auf deiner Plattform liegen und möchtest das auf dein Girokonto auszahlen lassen. Sollst aber den Umweg über Kraken gehen, weil der Gewinn auf der Blockchain in Form von Bitcoin liegt? Ja, theoretisch können die dir Bitcoin nach Kraken schicken. Dann müsstest du dort die Bitcoin gegen Euro tauschen. Und die Euro von Kraken auf dein Giro-Konto auszahlen. Was wohl nicht geht: Die schicken dir Euro (Fremdname) an dein Kraken-Konto (dein Name). Das nimmt Kraken mWn nicht an. Dann ist definitiv etwas faul. Also noch fauler.
  2. Das denke ich nicht. Da wird sicher das stehen, was auch tatsächlich Fakt war. Also Kauf von 100 FET. Selbst wenn Coinbase nicht eigenständig einen Kommentar über die "Umbenennung" hinzufügt, so hindert dich ja niemand daran, dem Finanzamt das mitzuteilen. Sei es durch eine (handschriftliche/manuelle) Notiz in der Coinbase PDF oder auf irgendeinem anderen Wege. Ich halte auch FET. Und ich für meinen Fall gehe davon aus, dass hier kein steuerpflichtiger Vorgang durch die "Umbenennung" ausgelöst wird. Du meinst, angenommen die FET - ASI Umbenennung wäre ein steuerpflichtiger Vorgang, dann hättest du ca. 400 Euro Gewinn? Nein, dann musst du hier keine Steuererklärung für abgeben. Alles unter 600 Euro ist steuerfrei. Ich glaube seit Januar 2024 beträgt die Freigrenze sogar 1.000 Euro! Was aber in Zukunft immer wieder passieren kann: Irgendwann zahlst du dir x tausend Euro aus und die Bank fragt dich nach der Herkunft. Dann musst du deine Dokumentation (o.ä.) hier vorlegen können. Du brauchst also keine Steuererklärung, dennoch benötigst du eine im besten Fall (für dich und dein Gewissen) einwandfreie Dokumentation. Und in dieser Dokumentation würde ich irgendwo ebenfalls eine Notiz hinzufügen, dass FET in ASI umbenannt wurde.
  3. Es gibt ja mindestens zwei Szenarien bei dem Zusammenschluss in ASI. Szenario 1: Du swappst deine Coins selbst. Für mich wäre das dann tatsächlich ein aktiver Vorgang, den ich bewusst vornehme und der eine Steuerpflicht auslösen kann – wie bei jedem anderen Swap auch. Die Jahresfrist beginnt beim neuen Coin erneut. Szenario 2 A: FET wird automatisch auf der Börse 1 zu 1 in ASI "umbenannt". Das geschieht automatisch, du wirst nicht selbst aktiv. Du kannst das u.U. noch nicht einmal verhindern. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass dies keinen steuerlichen Vorgang auslöst. Ähnlich der "Hardfork"-Aussage von Exodus, läuft die Haltefrist vom alten Coin (unter neuem Namen) weiter. Gegenthesen? Szenario 2 B: Agix wird auf der Börse automatisch (?) mit Faktor 0,4 in ASI getauscht. Ebenfalls ohne dein Zutun. Hier sehe ich die Sache wie unter 2A, wenn auch nicht ganz so deutlich.
  4. Ich schließe mich meinem Vorredner an. DFX scheint wohl den Kauf direkt auf Software- und Hardware-Wallets zu ermöglichen. Ich gehe mal davon aus, dass du irgendwelche Software-Wallets getestet hast – und keine Hardware-Wallet (z.B. Stick von Ledger)? DFX zeigt auf der Startseite z.B. folgende Software-Wallets: Rabby Wallet, Metamask, WalletConnect. Aber bringt dich das weiter? Hast du zu irgendeiner deiner alten Wallets noch die Zugangsschlüssel? Ich hoffe auch, dass es nur ein kleiner Testbetrag war.
  5. Zum Beispiel, weil es ein Rebranding gab. Es gibt aber noch viele weitere, auch fiktive Möglichkeiten, weshalb das Finanzamt das "begreifen" könnte ohne zwei separate Vorgänge vom TO anzunehmen. Ein Vorgang vom TO kann zumindest nicht angenommen werden, wenn dieser nichts "vorgenommen" hat. Die Änderung von Tokenomics bedingt ggf. das Ergebnis deiner Investition aka Spekulation, nicht aber die Spekulationsfrist. Es kann gar nicht möglich sein, dass eine Situation von außen meine persönliche Spekulationsfrist beendet und mir einen steuerpflichtigen Verkauf aufnötigt. Ich alleine bestimme, ob ich einen Coin/Wirtschaftsgut veräußere oder nicht. Mit dem damit einhergehenden Risiko auch mal einen Totalverlust zu erleiden oder die steuerfreie Million. Ähnlich zu Airdrops. Auch diese führen in der Regel nicht zu einem steuerlichen Vorgang zum "Anschaffungszeitpunkt".
  6. Das ist der wichtige Satz, der beschreibt, dass der Erhalt von Airdrops in manchen Fällen tatsächlich ein steuerpflichtiger Vorgang sein kann. Es liegt eben daran, was man "getan hat", um diesen Airdrop zu bekommen. Wertneutraler Denkanstoß: "Ich kaufe ein Web3 Smartphone, weil ich darauf abziele mit Airdrops versorgt zu werden", könnte zumindest Streitpotential vor Gerichten hervorbringen. Hier habe ich aktiv etwas getan, um von den Airdrops zu profitieren. Ob dieses "tun" bereits ausreicht, sei dahin gestellt. Der Prognose-Chat ähm.. -Thread war doch schon immer mehr Chat als Forum
  7. Ähnlich verhält es sich beim Grayscale Chainlink Trust, nur im genau umgekehrten Fall. Hier zahlen institutionelle Kunden sogar gern einen Aufpreis gegenüber des Spot-Marktpreises. Bis vor kurzem 170 Dollar vs. 21 Dollar. Aktuell immer noch 113 Dollar vs 18 Dollar. https://www.grayscale.com/crypto-products/grayscale-chainlink-trust Da fragt man sich doch „warum“? Haben die keine Möglichkeit am Spotmarkt zu kaufen und die Assets sicher zu lagern? Und etwas Hopium: Ist es eine Blaupause, dass der Spotpreis von Chainlink im Bullrun ähnliche Höhen „easy“ erreicht? 🙏🏻🚀😄
  8. Danke. Dann gab es wohl tatsächlich noch ne Änderung vor Start des ETF. Ich denke, das liegt auch am Premium. Der Grayscale Bitcoin Trust war teilweise für 20.000 Dollar zu bekommen, lange bevor ein ETF genehmigt wurde. Und das obwohl der Bitcoin (Spotmarkt) schon bei 40.000 Dollar lag. Wenn der Grayscale Trust dann anscheinend direkt in ein ETF umgewandelt werden durfte (was anfangs von der SEC abgelehnt wurde), konnten Kunden mal eben sofort enorme Gewinne mitnehmen. Denn ab sofort konnte ja zum Spotpreis verkauft werden. Da Grayscale hier die enormen Gewinnmitnahmen seiner Kunden vorhergesehen hat, wollten sie durch hohe Gebühren beim Verkauf vermutlich noch stark daran profitieren. Bevor sie sich demnächst den anderen ETFs anpassen - und noch immer die meisten BTCs halten.
  9. Kann mir jemand die Rolle des Grayscale Bitcoin Trust beim Bitcoin Spot ETF erklären? Grayscale hatte doch vorher schon Unmengen an Bitcoin. War der Grayscale Bitcoin Trust mit Spot Bitcoins gebackt? Hieß es nicht, dass Grayscale seine Bitcoins allesamt verkaufen und für den ETF neu kaufen muss? Wurde das vor Start des ETFs doch revidiert? Ich kann verstehen, dass Grayscale mit den hohen Gebühren noch etwas vom Kuchen abhaben möchte. Bei dem Premium damals war klar, dass viele Kunden verkaufen wollen, egal wie die Gebühren bei Grayscale sind. Andererseits würde ich als Kunde nie (wieder) bei Grayscale einsteigen, nach den Gebühren im Vgl. zur Konkurrenz.
  10. Performt bestimmt gut. Wenn ein Ethereum ETF genehmigt wird, gibt das sicher auch einen Push. Ich rechne aber damit, dass hier Layer 2 und auch ganz andere Blockchains besser performen werden. Ethereum Gas Fees sind Stand heute originär auf ETH insbesondere im Bullen-Run einfach zu teuer. Auch die Zuflüsse (neuer) Entwickler steigen bei anderen Projekten mehr und mehr an. Des Weiteren denk dran, wo es Retail in einem Bullen-Run hinziehen wird. Oft in neue Coins, die gehypt werden. Nicht unbedingt in die Top 2 Coins.
  11. Folgende Narrative könnten einen Hype auslösen: AI Sektor, Gaming Coins (Metaverse), DeFi, Tokenisierung. Alles rund ums Solana Netzwerk (dein Thema ETH-Killer) könnte auch weiterhin hypen. Welches Thema sich im Bullenmarkt besonders hervorhebt, wird sich zeigen. Ich würde Positionen in jedem Bereich aufbauen, wenn ich daran glaube, dass der Zyklus sich wiederholt und wir einen Bullenmarkt vor uns sehen.
  12. Das ist mir klar. Nur welcher Zeitpunkt wird (steuer)rechtlich als Schenkungsvorgang definiert. Die Schenkung heute im Wert von 5.000 Euro. Oder wird das Finanzamt behaupten, dass die Schenkung erst stattgefunden hat, als ich die Überweisung raus aus meiner Hardwarewallet vorgenommen habe, weil der Beschenkte erst damit vollständigen freien und tatsächlichen Zugriff auf seine Schenkung erhalten hat. Stimmt. Meine Veräußerung bei Schenkung darf nicht vergessen werden. Alledings sind die Coins über 1 Jahr gehalten, also steuerfrei. Wie meinst du Umbuchung auf ein anderes Wallet? Stand jetzt gibt es nur die Möglichkeit die Coins auf meinem Hardwarewallet zu lagern oder dem Beschenkten an seinen Account bei seiner Kryptobörse zu schicken. Oder Möglichkeit drei: eine neue weitere Hardwarewallet kaufen. Ich bin mit dem Ledger Nano zufrieden. Eine andere Wallet kommt für mich nicht in Frage. Und wenn ich sogar vermeide mich in eine neue Wallet einzulesen, kannst du dir vorstellen, wie es der nicht technikaffinen Person X dabei ginge 😅
  13. Ich habe bereits in meinem Eingangsposting darauf hingewiesen, dass versicherungsrelevante Punkte hier ausgeblendet werden sollen. Natürlich hast du recht und das ist definitiv ein wichtiger Aspekt, aber meine jetzige Frage soll ausschließlich steuerrechtlicher Natur sein.
  14. Folgendes fiktives Szenario. Ich würde Person X gerne Token im Wert von 5.000 Euro schenken und das per Schenkungsvertrag festhalten. Der Vertrag soll natürlich sämtliche Pflichtangaben erhalten, eine Klausel über die Bedingungslosigkeit der Schenkung, usw. Es bleibt in meinen Augen eine Hürde bestehen. Ich würde die Token gerne in meiner Hardware-Wallet belassen, da diese nun mal sicherer ist als eine Kryptobörse. Auch ist Person X nicht gerade technikaffin. In dem Schenkungsvertrag würde auch der Zugriff auf die Token verankert. Person X kann die Überweisung der Token jederzeit bei mir anfordern und ich würde sie innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist an seine "unsicherere" Kryptobörse schicken, damit er z.B. eine Auszahlung vornehmen kann. Das kann er sofort tun oder erst in zwei Jahren. Vertraglich festgehalten. Natürlich ist mir bewusst, dass die Person auch einen Anspruch gegen mich hat, falls ich die Hardware-Wallet verliere. Das sei mal ausgeklammert. Weiß jemand, ob die Aufbewahrung der Token auf meiner Hardware-Wallet steuerrechtlich ein Problem darstellt? Zum einen soll Person X, wenn sie in einem Jahr die Token in einer anderen Wallet oder auf einer Börse lagern möchte, nicht erneut von der Haltefrist (1 Jahr) für die Steuerfreiheit betroffen sein. Zum anderen sollen bei einer etwaigen Wertsteigerung nicht plötzlich Schenkungssteuer anfallen, weil das Finanzamt erst den tatsächlichen "freien Zugriff" auf die Token mit der Überweisung als Schenkungsvorgang definiert. Ich vermute rechtssicher ist so eine Schenkung bei Verbleib in der eigenen Wallet nicht? Vermutlich wäre es besser einmalig 79 – 149 Euro für einen weiteren ledger nano zu investieren?
  15. 60% Inflation, komplett zentral entschieden, im Kryptomarkt. Nach etwa 8 Jahren Entwicklung. Deutlichere red flags für ein Investment in Iota (Coins) gibt es wohl nicht. Kenne ein paar, die einzig auf Iota gesetzt haben wegen der vielversprechenden Technologie, Vision und Partnerschaften in Deutschland. Ich für meinen Teil lobe das als kompletten Gegensatz zu Iotas Story nach wie vor Chainlink. Stand heute würde ich jedes Investment mit einem kleinen Teil Bitcoin absichern. Selbst wenn dein „All In Coin“ abrauscht, sicherst du dich wohl vor einem Totalverlust ab.
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