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Kaai

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  1. Hey Guys, Kann mir jemand erklären, was die Roten und Grünen Pfeile bei https://mempool.space/de bedeuten, wenn man sich da die Transaktionen anschaut? Da stehen ja BTC Adressen und dann jeweils ein grüner Pfeil dazu oder ein Roter Pfeil (Teilweise auch mehrere grüne und rote Pfeile). Was hat das zu bedeuten ? lg
  2. Hey Guys, Brauche etwas Hilfe damit ich folgendes Thema verstehe. Ich nutze eine Bitbox 02 und parke regelmäßig Satoshis drauf (kaufe an ner Exchange ein und "sende" diese dann an die Empfangsadresse meiner Bitbox). Die Haltedauer kann ich über Cointracking (habe hierbei den Tradetable runtergeladen, da dort wirklich alle Trades aufgelistet sind) bzw. über die Protokolle der Exchanges nachweisen. Wie weise ich aber nach, dass die Empfangsadresse der Bitbox auch mir gehört? Habe hierzu gelesen, dass man die Adresse signieren kann?! Falls dem so ist, wie mache ich das? Ist das signieren überhaupt notwendig? Habe wie gesagt bis jetzt nur immer gekauft und direkt auf die Bitbox gesendet. Geht mir darum falls das FA mal nachhaken sollte. Bis jetzt dokumentiere ich wie gesagt über Cointracking und speichere sämtliche CSV Dateien ab inklusive den Tradetable zur gesamten Übersicht. Ist das so ausreichend genug? Weiter lese ich immer wieder davon Screenshots zu machen? Mache ich dabei Screenshots von meiner Wallet? Also quasi die Bitbox App öffnen und dann ein Screenshot von der Adresse machen auf welcher Satoshis liegen? Gilt das dann quasi als Beweis dafür, dass die Wallet (Bitbox) und Adressen (Empfangsadressen für BTC) mir gehören? Oder gibt es noch andere Alternativen die Haltedauer der Satoshis bzw. den "Eigentumsnachweis" über seine Wallet inklusive den dazugehörigen Adressen dem FA bei Nachfragen nachzuweisen? Bin gerade extrem denkgestört bei dieser Angelegenheit. Kann mir das wer erklären? für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
  3. Nachtrag: Meine die Coin Control Funktion bei der Bitbox 02
  4. Danke für die Antworten. Ich denke ich werde mich da noch ein wenig reinfuchsen müssen. Nochmals zu einer Frage, welche ich als erstes gestellt hatte: Habe hierbei die Funktion "Coin Control" entdeckt. Kann diese Funktion genutzt werden, um zu bestimmen von welcher Empfangsadresse BTC an eine Exchange gesendet werden ? So wie ich Coin Control verstehe, klickt man hierbei die jeweilige Empfangsadresse an von der aus die Outputs dann letztlich gesendet werden. Quasi müssten dann doch die Funds aus den ausgesuchten Empfangsadressen verschickt werden. Verstehe ich das richtig oder liege ich komplett daneben? Ausprobiert habe diese Funktion jedoch noch nicht. Wollte erst hier Fragen : D LG
  5. erneuter Nachtrag (sry ist halt schon spät xD) Falls ein zweiter Account in der Bitbox angelegt werden muss, wie würde das genau funktionieren ? Man erstellt bei der Einrichtung ja eine Wallet. Wie erstellt man dann eine zweite Wallet auf der Bitbox 02 ? Wäre diese zweite erstellte Wallet in der Bitbox über dieselben Backups / 24 Wörter abgesichert wie die erste Wallet ? LG / Danke und Gn8 : D
  6. Nachtrag: In meinem berichtetem Fall teilen sich beide Eheleute 1 erstellten Account (also 1 Wallet, welche bei der Einrichtung der Box angelegt wurde). Lediglich die Empfangsadressen für BTC sind halt verschieden. Macht das in diesem Falle Sinn, das so zu regeln oder muss ein zweiter Account auf der Bitbox erstellt werden, damit die jeweiligen BTC Coins für eventuelle steuerrechtliche Behandlung auseinander gehalten werden können? Oder reicht es in diesem Fall aus, das zwei verschiedene Empfangsadressen vorhanden sind ? Wie würdet ihr das Handhaben? Geht letztlich nur darum das der Kram auseinandergehalten werden kann : D LG
  7. Hey Guys, Es ist ja möglich mit 2 Personen 1 Bitbox zu nutzen (als Ehepaar beispielsweise). Dazu wird einfach für jede Partei eine Adresse erzeugt, an die dann die jeweiligen BTC gesendet werden. Beispiel hierfür: Frau bekommt Adresse A und für den Mann gibt es Adresse B (einfach gesagt). Beide Adressen werden von 1 Bitbox bezogen. Ist es hierbei dann auch möglich, von Adresse A eine bestimmte Menge an BTC an eine Exchange zu versenden? Oder werden die BTC einfach so verschickt egal von welcher Adresse (quasi gemischt von Adresse A und Adresse B)? Wollte eigentlich Wissen ob es in dieser Hinsicht eine Steuerungsmöglichkeit gibt, also das man selbst entscheiden kann von welcher erzeugten Adresse man BTC verschicken möchte? Falls ja, vllt wäre jemand so nett und könnte mir dieses Prozedere speziell für die Bitbox 02 erläutern, hänge dabei leider etwas auf dem schlauch : D LG und Danke
  8. Okay, sry für meine dumme Frage mit MEW, hab das nun selber herausgefunden : D Gott hat mir mein Hirn ja zum Glück nicht umsonst gegeben : D @bjew und @Crusader: Danke für eure Konstruktiven Meinungen. Ich weiß dafür könnt ihr euch nichts kaufen, aber war dennoch gut zu hören. LG
  9. @bjew Wie meinst du das? Abgabepflicht besteht doch nur wenn ich den Tatbestand einer Abgabe erfülle und dabei ist es ja klar das ich mich darum selber kümmern muss, dass das alles Ordnungsgemäß dokumentiert und vorgehalten wird. vllt nochmal jemand kurz hierzu: Kann mir jemand Rat geben wie ich dabei am Besten vorgehen sollte ?
  10. Hey Danke Leute, da bin ich beruhigt : D @Crusader Ich Hodel ab diesem Jahr nur noch BTC, ging mir nur darum, keine Schwierigkeiten bezüglich der Vergangenheit zu bekommen. Hätte ja sein können, das ich mich völlig daneben verhalte bei dieser Sache mit dem gar nichts angeben etc..... (ergo werde ich keinen Verlustvortrag brauchen). Kann mir jemand vllt noch dabei helfen, wie ich Transaktionen von MEW von 2018 nachweisen kann? Habe dazu leider nur noch die Adresse mehr jedoch nicht. Hatte damals erst etwas ETH als Gas von Bitpanda dorthin verschoben und dann einige Trons von Binance auf diese Adresse. Jedoch nach kurzer Zeit die Trons wieder nach Binance zurückgeschoben und dann ab 2018 dort liegen lassen. Brauche jedoch die Transaktionen auch für Cointracker, damit alles stimmig ist. MEW hab ich danach gelöscht, weil mir das zu unsicher war. Vllt hat jemand noch einen Tipp. Falls jemand die Adresse braucht bitte eben sagen, dann such ich die raus, wenn mir das was zur Lösung beitragen sollte. LG und Danke
  11. Hey Guys, Habe eine Verständnisfrage zum Thema Steuererklärung etc. Hoffe ihr könnt mir da einen Tipp geben : D Habe gelesen, dass Kryptowährungen steuerfrei sind, sobald man diese mindestens 1 Jahr hält. Als steuerlich relevanter Prozess zählt hierbei der Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres. Jedoch ist dieser Prozess doch nur relevant für die Steuer, sobald Gewinne aus diesen (privaten Veräußerungsgeschäften) über der 600 Euro Freigrenze in einem Kalenderjahr liegen oder? Alles was unterhalb dieser 600 Euro Freigrenze liegt muss demnach nicht in der Anlage SO angegeben werden oder liege ich da falsch? Es handelt sich hierbei ja um eine Freigrenze, dessen Überschreitung erst eine Steuerlast auslösen würde. Heißt doch eigentlich, das eine Steuererklärung erst abgegeben werden muss, sobald die Freigrenze von 600 Euro überschritten wird oder? Würde es dann erstmal reichen, eine lückenlose Dokumentation vorzuhalten, sodass diese bei eventuellen Rückfragen vom FA ausgehändigt werden kann (z.B. wenn man in einigen Jahren mal viel Geld aufs FIAT Konto überweißt und dann eine Meldung an das zuständige FA geht aufgrund irgendwelcher Geldwäsche Richtlinien als Beispiel) ? Oder muss eine Steuererklärung abgegeben werden, da die Haltefrist von einem Jahr nicht eingehalten wurde, damit das FA überprüfen kann ob eine Steuerlast vorliegt, was ja nicht der Fall ist, weil man ja unter der 600 Euro Freigrenze liegt und somit doch nichts angeben muss oder etwa doch, da man ja eigentlich einen steuerrelevanten Vorgang durch die Veräußerung innerhalb eines Jahres in Gang gebracht hat?! Bin etwas verunsichert deswegen. Falls das jetzt zu umständlich geschrieben war: Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn der insgesamt erzielte Gewinn von Krypto Trades unter 600 Euro im Kalenderjahr ist? Habe im Vorfeld das Forum und diverse Seiten im Internet durchforstet, jedoch wurde diese Frage für mich nicht eindeutig geklärt. Manche sagen so andere sagen so. Eine Steuererklärung habe ich noch nie in meinem Leben abgegeben. Oder habe ich mich bis dato falsch gegenüber dem FA verhalten, da ich nix abgegeben habe?? War jedoch die ganzen Kalenderjahre unterhalb der 600 Euro Freigrenze. Das sind leider bei mir leider noch Geschichten aus dem Jahr 2017 und 2018....... welche ich jetzt aufarbeiten will, um keine Probleme zu bekommen und um gegebenenfalls noch gegensteuern zu können, damit es mal keine werden. Merke gerade das nur HODELN das einzig wahre ist : D !!! LG und Danke
  12. Hey Guys, Habe ein paar Fragen zum Thema Sicherheit an Börsen und der Bitbox 02 von Shift Crypto. Wenn jemand beispielsweise an irgendeiner Exchange angemeldet ist, welche 2 FA unterstützt: ist es dabei egal auf welches Authentifikationsmodell man dabei setzt (SMS oder Google Authentifikator)? Hab schon gelesen, dass es bei der SMS Authentifizierung zu einem sogenannten Sim Swap kommen kann, sodass irgendwer die eigene Nummer kopiert, um damit dann an die Codes von beispielsweise Binance zu gelangen. Was ist jedoch, wenn auf der Börse keine Coins liegen, da diese auf eine Hardwarewallet verschoben worden? Dann greift der Hacker ja logischerweise ins Leere oder hat man dann später Probleme, wenn man die Coins in Fiat tauschen möchte (da Sie ja vorher auf ne Hardwarewallet abgelegt worden), da der Angreifer dann erneut die Daten abfängt? Zudem habe ich mich gefragt (rein hypothetisch), was passiert, wenn man eine Bitbox 02 in einen verseuchten PC schiebt und damit Coins versendet? besteht dabei die Möglichkeit, das der Hacker an die private Keys kommt bzw. verliert man dabei dann seine Coins? Weil die Bitbox ja mit dem Lappi verbunden ist oder hab ich einen Denkfehler ? LG Kaai
  13. Hallo Leute, Habe erneut ein Problem bei mir festgestellt: Habe von Binance meine Trades aus dem Jahre 2017 / 2018 erhalten. Diese wurden mir jedoch als Archiv Datei ausgegeben. Diese habe ich dann mit entpackt und dann eine CSV Datei erhalten. Jedoch lässt sich diese Datei nicht manuell als CSV Datei importieren, da dort die Trades anders angegeben sind (mit Prozenten etc.). Somit zeigt mir Cointracker eine Fehlermeldung an. Ist das Üblich das Archivdateien (auch wenn diese entpackt sind) nicht von Cointracker erkannt werden bzw. nicht manuell importiert werden können ? Ist es jetzt so, dass ich jeden Trade aus der Liste ablesen muss und eigenhändig nachtragen muss? Vllt hat jemand einen Tipp für mich. Falls ich das Problem noch näher beschreiben soll und meine Aussagen zu schwammig sind bitte eben bescheid geben, ich bitte daher um Nachsicht : D Dann noch eine weitere Frage: Sobald ich alle Daten in Cointracker richtig eingepflegt habe, dann ist es in meinem Fall so, dass die Daten von 2017 und 2018 in Cointracker vorhanden sind. Nun ist es so, dass man für seine Unterlagen doch sowas wie ein Jahresabschluss braucht (in Form eines Steuerreports für jeweils 2017 und jeweils 2018). Wie gehe ich das am besten an? Importiere ich zuerst alle Daten und lösche dann soweit alles bis ich nur noch die Trades aus 2017 in Cointracker stehen habe? Selbige mache ich dann für 2018 nochmal? Somit hätte ich dann doch logischerweise 2 unterschiedliche Reporte für meine Unterlagen? Oder gibt es in dieser Hinsicht etwas was ich übersehen habe, was diese Angelegenheit einfacher macht? Habe das Prinzip noch nicht richtig verstanden. lg Kaai
  14. Hey Guys, Danke für die Rückmeldung. Hat denn schon jemand Erfahrungen mit Bitcoin.de gemacht? D.H. führen die dort die Transaktionen als CSV Datei auf, sodass man beispielsweise Cointracker nutzen kann? Das soll ja dort so ähnlich wie Ebay für Bitcoin sein, d.h in meinen Augen, das es dann ja keine richtige Exchange für Kryptos ist, lieg ich da richtig? Möchte das für Sie so einfach wie möglich halten. Vllt kann mir jemand seine Erfahrungswerte bezüglich Bitcoin.de mitteilen : D Gruß Kaai
  15. Hey Guys, Habe mal eine Frage in Bezug des Mittelherkunftsnachweises in Bezug auf das neue Geldwäschegesetzt und deren Bestimmungen. Meine Freundin würde gerne in den Kryptomarkt einsteigen und möchte einen kleinen 5 stelligen Betrag beispielsweise bei Bitpanda überweisen, um sich BTC zu kaufen, welche im Anschluss daran direkt über den Ledger Nano X abgesichert werden würde. Nun habe ich jedoch erfahren, dass mit der Schaffung des neuen Geldwäschegesetzes, durchaus vorkommen kann, dass diverse Nachweise erbracht werden müssen. Sind diese Nachweise zu erbringen, wenn Sie größere Beträge einzahlen möchte (beispielsweise über 10K)? Kann man einen Mittelherkunftsnachweis umgehen, indem man die 10 K jeweils als 5 K Sepa Überweisungen an zwei aufeinander Folgenden Tagen überweist? Oder löst das dann diesen Mittelherkunftsnachweis auf, da es in kurzer Zeit 10 K waren? Wie läuft das dann bei Auszahlungen ab, wenn sie die BTC Anteile auf den Ledger verschiebt und nach einigen Jahren dann mit Gewinn (und natürlich Steuerfrei, da Sie Hodln will) bei beispielsweise Bitpanda verkaufen möchte, greifen in dieser Hinsicht dann auch irgendwelche Beweispflichten etc.? Habe gerade gelesen, das einige Leute in dieser Hinsicht Probleme bei den Mittelherkunftsnachweisen hatten. Wollte das im Vorfeld abklären, da mein eigener Einstieg in die Kryptowelt 2017 relativ naiv und unvorbereitet war : D p.s.: das Geld wurde durch ehrliche Arbeit angespart. Gruß Kaai
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