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kellop

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  1. Ich habe schon seit längerem folgendes Problem mit der Websocket-API: Täglich, alle 8 Stunden, nahezu sekundenpräzise um 9:45:00, 17:45:00 und 01:45:00 UTC (also momentan um 11:45:00, 19:45:00 und 3:45:00 deutscher Zeit) unterbricht für einen Moment die Verbindung zur Websocket-API. Hierbei kann es leider regelmäßig passieren, dass Events verloren gehen - das heißt, dass man z.B. eine neue Order nicht mitbekommt oder nicht mitbekommt, dass eine alte Order beendet wurde. Man kann den Effekt zwar etwas dadurch lindern, dass man noch parallel über die normale API das Orderbook abfragt und übriggebliebene Trades entfernt, aber perfekt ist das nicht. Netzwerkursachen meinerseits kann ich ausschließen, da ich es auf verschiedensten Servern getestet habe. Ich habe schon folgende Websocket-Clients mit den jeweils verfügbaren Transport-Modes (websocket, xhr-polling und jsonp-polling) in für die Version 0.9.16 geeigneten Version ausprobiert: offizieller JS-socket.io-Client: https://github.com/socketio/socket.io-client/tree/0.9.16 Python-socket.io-Client: https://github.com/invisibleroads/socketIO-client/tree/0.5.7.4 den Client von matthias.linden (auch hier im Forum aktiv): https://github.com/matthiaslinden/bitcoinDE_API/blob/master/bitcoinDEws.py Bei allen tritt das Problem auf. Hat jemand von euch vielleicht das Problem schonmal selbst beobachtet und sogar eine Lösung gefunden? Vielen Dank!
  2. Wie behandelt ihr den Kickback steuerlich, den man bei Nutzung der bitcoin.de-Trading-API erhält? Mir fallen z.B. folgende Ideen ein: den Kickback zum entsprechenden Trade zuordnen und rechnen, als hätte man eben weniger Coins verkauft bzw. mehr Coins gekauft den Kickback als Schenkung betrachten, wodurch für die entsprechenden Coins keine Anschaffung vorliegt und diese somit bei Verkauf steuerfrei sind Gibt es dazu bisher schon irgendwo weitere Informationen? Ich konnte keine finden.
  3. Mir sind in letzter Zeit Verkaufsangebote auf bitcoin.de von einem Nutzer aufgefallen, der als Kontoinhaber "Landesjustizkasse Bamberg" angegeben hat. Die Anzahl der offenen Angebote und durchgeführten Trades ist relativ hoch. Ist jemand anderem das auch schon aufgefallen bzw. weiß jemand, was es damit auf sich hat?
  4. Gute Nachricht: das BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer wurde heute veröffentlicht: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  5. Da hast Du ja echt Glück gehabt, dass der Verkäufer so kulant war. Ich habe leider extrem schlechte Erfahrungen gemacht und kann nur davon abraten, in einem solchen Fall den Rechtsweg zu beschreiten. Mein Anwalt wollte damals eine Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund eines Erklärungsirrtums (Vertipper) nach § 119 Abs. 1 Var. 2 BGB geltend machen. Die Gegenseite hat jedoch argumentiert, dass ich schon so viele Trades getätigt habe (die Anzahl kann der Handelspartner bei bitcoin.de ja sehen!), dass mir auch ein Verschulden für den Fehler zurechenbar ist. Außerdem könne man vor dem Einstellen des Angebots ja den Preis nochmal überprüfen und aufgrund der hohen Volatilität von Kryptowährungen müsse das besondere Vertrauen des Handelspartners in die Durchführung des Trades geschützt werden (Verkehrsfähigkeit). Der Richter ist am Ende dieser Argumentation gefolgt, ich bin auf dem Schaden sitzengeblieben und musste darüber hinaus noch die Kosten der Gegenseite tragen. Ergo: am Ende gewinnen immer die Anwälte
  6. Hallo zusammen, Ich bin auf folgende Vorschrift gestoßen: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html?docId=121010#121010 Diese impliziert, dass man, z.B. wenn man eine Überweisung größer als 12500€ ist an Kraken tätigt (Unternehmessitz USA) oder in der selben Höhe an eine Person außerhalb Deutschlands für den Kauf von BTCs über bitcoin.de Geld überweist, eine entsprechende Meldung tätigen muss (vgl. z.B. den ersten Reiter "Wer ist meldepflichtig und was ist zu melden?"). Kennst sich einer von Euch darüber aus, ob diese Regelung tatsächlich zutrifft und für den Bitcoin-Handel anwendbar ist? Ich sehe aktuell keinen Grund, wieso sie nicht zutreffen sollte und kann mir vorstellen, dass viele von Euch / uns betroffen sind. Bin für jeden Hinweis dankbar. Beste Grüße kellop
  7. Hallo zusammen, ich plane, meine Crypto-Aktivitäten deutlich auszuweiten. Da allerdings mein Steuerberater meint, dass ich je nach Anzahl der Trades mglw. in die Gewerblichkeit rutsche, würde ich gerne gleich ein Fidor-Geschäftskonto eröffnen und den Handel entsprechend gewerblich betreiben (nat. nur auf meinen Namen). Nun habe ich die Sorge, dass nur ein privates Fidor-Konto für den Express-Handel zugelassen werden kann. Wisst Ihr, wie hier die Situation ist? Ist auch die Nutzung eines Geschäftskontos möglich? Viele Grüße und Danke schon mal für Eure Hilfe! kellop
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