Hallo Community.
Problem des Nachweises der Haltefrist.
Ich habe einige Coins, die ich gerne veräußern würde. Leider habe ich keinen Kaufnachweis mehr, da diese schon uralt sind und ich mir damals leider keine Gedanken darüber gemacht hatte. Nun muss ich dem FA ja nachweisen dass diese länger als ein 1 Jahr liegen. Mein Steuerberater schlägt vor eine verbindliche Auskunft (§ 89 AO) vom FA einzuholen, ob das vorliegen der Private Keys als Haltenachweis ausreichen. Hat Jemand schonmal dies als Nachweis in einer ähnlichen Situation vorgebracht??
PS: Ich habe grade erst wieder ein Teil des damaligen Einkaufs nachvollziehen können, als ich über eine uralte Mail von Happycoins gestolpert bin. Welche Händler alla Happycoins, Anycoin, usw. gab es zwischen 2013 und 2016 noch? Keine Börsen sondern direkt Händler? Vielleicht werde ich ja noch fündig wo ich damals gekauft hatte.
Viele Grüße