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SPBA

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    Steuerberater
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    Steuerberater

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  1. Die Umsatzsteuerfreiheit für Handel mit Kryptowährungen hat sich ja bereits herumgesprochen: https://www.spba.de/bmf-handel-und-mining-von-kryptowaehrungen-ist-umsatzsteuerfrei/ Das Mining ist laut BMF eine nicht umsatzsteuerbare Leistung. Entsprechend ist das komplette UStG auf diesen Vorgang nicht anwendbar. Vorsteuer kann somit nicht geltend gemacht werden.
  2. Wir haben nur das wiedergegeben, was uns von Seiten der Finanzverwaltung mitgeteilt wurde. Weil das Verhalten so wiedersprüchlich und seltsam ist, haben wir die Oberfinanzdirektion NRW um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme steht derzeit noch aus. Es kann einfach nicht sein, dass vom BMF in Gestalt von Herrn Dr. Meister (Parlamentarischer Staatssekretär) nach außen etwas völlig anderes kommuniziert wird, als die internen Anweisungen der Finanzverwaltung lauten! Wir können auf Grund der derzeit unklaren Lage jedenfalls keinem Mandanten empfehlen, mit Bitcoins zu handeln!
  3. Das Problem ist, dass die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EUGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war. Vermutlich lässt man es derzeit darauf ankommen und will noch mal einen deutschen Prozess vor den EUGH zerren, um seine Meinung kund zu tun. Umsatzsteuer muss von der Einkommensteuer übrigens streng getrennt werden. Nur weil ich keinen einkommensteuerlichen Sachverhalt habe, bedeutet das nicht, das es kein umsatzsteuerlicher Sachverhalt ist. Im Zweifel sollte man hier immer einen Steuerberater fragen. Internetforen sind im Regelfall der falsche Anlaufpunkt!
  4. Hier noch mal eine Stellungnahme zum derzeitigen Umsatzsteuerchaos. https://www.spba.de/mit-bitcoins-und-co-in-der-umsatzsteuerfalle/
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