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CheesyCoin

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  1. Guten Morgen! Also ist das wirklich so klar, wenn ich einen Dienst wie Allnodes in Anspruch nehme? Tut mir Leid, wenn ich so misstrauisch bin. Ich habe nur Sorge, dass der Umstand, sich defacto einfach einen Node zu mieten, bereits als aktive Teilnahme am Netzwerk / an der "Blockerstellung" gelten könne ... Ja ... das Betreiben eines eigenen Nodes ist hier mit den Stromkosten und sonstigen Umkosten so eine Sache. Lohnt sich spätestens steuerlich gesehen natürlich erst Recht nicht mehr. LG CheesyCoin
  2. Guten Morgen Es geht nicht um die Frage einer Veräußerung (... da gibt es keine Veräußerung, wie von dir geschrieben Vielleicht habe ich mich diesbezüglich unklar ausgedrückt, sry), sondern darum, ob das Staking mit einem sozusagen gemieteten Validator Node über Allnodes und anderen ähnlichen Plattformen als gewerblich gilt oder privat. Es ist ja noch etwas Anderes im Vergleich zum Staking auf einer eigenen AWS-Instanz ... dort würde es mir einleuchten, dass es als gewerblich gilt, weil ich die vollkommene Kontrolle über die Aktivitäten des Nodes übernehmen kann. So, wie ich das verstehe, miete ich bei Anbietern wie Allnodes jedoch einfach einen Node, ohne je etwas mit den Aktivitäten auf diesem Node zu tun zu haben (zu können). Die einzige Verbindung besteht im Grunde darin, dass der Validator an meine Validator-Walletaddresse gekoppelt ist und über meinen Stake läuft. EDIT: Die Frage ist eben, ob auch das Staking über Anbieter wie Allnodes als "Plattform-Staking" gilt, was das Staking dann zu einem privaten und nicht gewerblichen Unterfangen machen würde. LG CheesyCoin
  3. Guten Tag! Ich informiere mich aktuell über Möglichkeiten zum Staking von ETH. Allerdings sind viele passive Stakingmechanismen damit verbunden, dass die ETH in einen Liquidity-Token umgetauscht werden, was zu einem Veräußerungsgeschäft führt. Daher dachte ich mir, ob das Staking über Allnodes oder vergleichbare Betreiber (z.B. Stakefish) zumindest kurzfristig steuerlich gesehen nicht sinnvoller wäre. Jedoch kommen mir dabei Zweifel ... Allnodes ist non-custodial und bekommt pro Monat Geld dafür, einen Validator Node zu betreiben, anstatt, dass man selber einen Node betreiben muss. Meine Frage ist nun, ob dies noch als sozusagen passives Staking gilt (was meinem Verständnis nach dem privaten Bereich zuzuordnen wäre) oder ob hier bereits eine aktive Teilnahme am Netzwerk vorliegt, was die Tätigkeit in den gewerblichen Bereich rücken könnte. Hier ist nochmal der Link zum Schreiben des Finanzministeriums aus dem Jahr 2022 Dort steht auf S.14 ... auf S.12 aber auch ... Ich bin etwas ratlos, wie nun Allnodes zu kategorisieren ist. Auf der einen Seite ist es nicht so, als wenn ich einen direkten Zugriff auf den Computer zum Staking hätte, weshalb meine Teilnahme an der Blockerstellung als passiv gelten könnte. Auf der anderen Seite miete ich aber immerhin einen Node, der die aktive Teilnahme am Netzwerk für mich übernimmt, wobei die regulären Vorgaben für die Menge der minimal zu stakenden ETH gelten. Hat da jemand bereits Erfahrungen mit Finanzämtern und Steuerberatern sammeln können oder anderweitiges Wissen zu? Viele Grüße und Danke im Voraus :) CheesyCoin
  4. Das hatte ich auch vor, aber danke für den expliziten Hinweis! Ich wollte sowieso noch zu meinem FA um neben der Sicherheit zur Verrechnung als privates Veräußerungsgeschäft (insbesondere bzgl. Token, ICOs) die Frage nach der Gewerblichkeit zu stellen, weil ich regelmäßig Kryptowährungen umschichte. Ich bin zwar kein Trader, aber mit einer Order hat man leicht 5 Einzeltransaktionen, ganz zu schweigen von dem Umstand, dass man oft erstmal Bitcoin zum Handel bestimmter Währungen bzw. Token kaufen muss...
  5. Genau diesen Fall meinte ich! Vielen Dank! Das beantwortet exakt meine Frage .
  6. Erstmal danke für die schnelle Rückmeldung! Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt, pardon: Ich meinte im Endeffekt den finalen Gewinn nach Verrechnung aller Umkosten (z.B. Gebühren) und Veräußerungsverluste innerhalb eines Jahres. Also ich bin jetzt sozusagen soweit, dass ich den Betrag, der wegen seiner Höhe von über 600€ zu versteuern wäre, kenne. Sagen wir mal 1000€. Angenommen, ich hätte kein sonstiges Einkommen stellt sich mir dann die Frage, ob dann der Freibetrag von 9000€ im Rahmen von §32a EStG (vgl. Gesetzestext) greift, ich also im Rahmen der dort beschriebenen Formeln keine Einkommenssteuer zahlen müsste, denn mein persönlicher Einkommenssteuersatz wäre ja dann 0% wegen des Freibetrags.
  7. Guten Tag, ich habe eine kurze Frage zur Besteuerung von Kryptowährungsgeschäften auf Basis privater Veräußerungsgeschäfte: Es wird immer beschrieben, dass Veräußerungsgewinne über der Freigrenze (nicht Freibetrag) 600€ danach komplett mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet werden. Wenn ich nun aber kein sonstiges Einkommen habe läge mein persönlicher Steuersatz bis zum Grundfreibetrag von aktuell 9000€ steuerfrei bei 0%. Werden die Veräußerungsgewinne hier also einfach als Einkommen verrechnet, was die zusätzliche Anwendung des Grundfreibetrages zur Folge hätte? Viele Grüße und Danke im Voraus CheesyCoin
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