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Baldus

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  1. Stand: 22.02.2018 Nichts ist unklar. Lies' kurz das hier durch und geh' am Wochenende lieber Skifahren oder so. In einigen Bitcoin-Blogs und Foren sowie auf einigen Websites von Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien im Internet kursieren derzeit Darstellungen, die eine angebliche Umsatzsteuer auf den Umtausch von Bitcoin in konventionelle Währungen (EUR, USD etc.) und zurück, also beim An- und Verkauf von Bitcoin, nahelegen. Diese Darstellungen beschreiben unter teilweise reißerischen Überschriften ("Umsatzsteuerfalle") eine Gefahr, die nach heutigem Kenntnisstand definitiv nicht gegeben ist. Es besteht in der EU nämlich KEINE Rechtspflicht, beim An- und Verkauf von Bitcoin gegen EUR, USD oder eine andere konventionelle Währung, Umsatzsteuer abzuführen. Das ist vom höchsten Gericht in der EU, dem EuGH, schon im Jahre 2015 bestätigt worden (Urteil des EuGH vom 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist, offizielle Pressemitteilung > hier ). Ein deutsches Finanzamt in Bonn hatte kürzlich per Bescheid Umsatzsteuer erhoben, weil es meinte, es sei an das EuGH-Urteil nicht gebunden. Zudem wurde von einer angeblichen Auskunft des Finanzamts Höxter berichtet, wonach Umsatzsteuer generell zu fordern sei. Diese beiden Einzelfälle waren der Auslöser für Darstellungen im Internet, die daraus trotz des klaren EuGH-Urteils die Gefahr einer generellen Umsatzsteuerpflicht ableiten wollten. Aus sicherer Quelle beim deutschen Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde jedoch durch ein Posting eines deutschen Steuerberaters am 21.02.2018 auf bitcointalk.org bekannt, dass das BMF als oberste deutsche Steuerbehörde derzeit ein Schreiben vorbereitet, das alle deutschen Finanzämter verpflichtet, das EuGH-Urteil Hedqvist anzuwenden > hier. Daraus ist zugleich abzuleiten, dass die Finanzämter in Bonn und Höxter ihren Bescheid bzw. ihre Auskunft versehentlich aufgrund einer inzwischen veralteten Verwaltungsauffassung erteilt haben. Die aktuelle deutsche Verwaltungsauffassung stützt sich nunmehr auf das zitierte Hedqvist-Urteil des EuGH. Damit fällt auf den An- und Verkauf von Bitcoin in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Dies gilt auch für Österreich > hier . Mehr gibt es derzeit zu diesem Thema nicht zu sagen.
  2. Dieser Post ist wirklich bemerkenswert, zumal verfasst unter dem Namen einer Steuerberaterkanzlei! Einiges hat ja zB @Drayton schon dazu gepostet. Vielleicht noch zur Ergänzung: Es geht um das Hedqvist-Urteil des EuGH vom 22.10.2015, in dem der Gerichtshof klar Stellung gegen Umsatzsteuer auf Bitcoin-Handel bezogen hat. Worauf in aller Welt soll sich denn die Vermutung gründen, dass "die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EuGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war"? Und wo ist auch nur ein Indiz dafür, dass man "es derzeit darauf ankommen" lassen und "noch mal einen deutschen Prozess vor den EuGH zerren" will, "um seine Meinung kund zu tun"? Ich kann nicht glauben, dass Berufsträger tatsächlich etwas ins Blaue hinein behaupten, was sich mit einem kurzen Blick in die einschlägigen Dokumente klar widerlegen lässt: Erstens war die Bundesrepublik Deutschland sehr wohl im Verfahren Hedqvist "prozessbeteiligt". Bitte, hier das Urteilsrubrum: "(...) unter Berücksichtigung der Erklärungen (...) der deutschen Regierung (!), vertreten durch T. Henze und K. Petersen als Bevollmächtigte". Zweitens haben jedem EuGH-Urteil die Schlussanträge des Generalanwalts vorauszugehen, in diesem Fall waren dies die Anträge der deutschen (!) Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott vom 16. Juli 2015 (siehe hier). Aus der Begründung dieser Anträge geht hervor, dass die Sichtweise der deutschen Regierung umfänglich eingebracht und berücksichtigt wurde. Zitate: "Tz. 10 - Zu diesen Fragen haben im Verfahren vor dem Gerichtshof (...) die Bundesrepublik Deutschland (!), die Republik Estland und die Europäische Kommission schriftlich Stellung genommen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 2015 haben sich (...) die Bundesrepublik Deutschland (!) und die Kommission geäußert." Tz. 44 - Die insbesondere von der Bundesrepublik Deutschland (!) angeführten Gesichtspunkte der mangelnden Wertstabilität und der Betrugsanfälligkeit von Bitcoins vermögen eine unterschiedliche Behandlung nicht zu rechtfertigen." Jedenfalls aufgrund der geposteten Mutmaßungen besteht derzeit nicht der geringste Anlass, davon auszugehen, dass die Bundesregierung vom Hedqvist-Urteil (keine Umsatzsteuer) abweichen will. Versteht man meine Entrüstung?
  3. Prima, dass jetzt auch die Steuerberatungsgesellschaft SPBA mit einem Link auf einen Artikel der Kanzleihomepage vertreten ist. Viel Glück bei der Mandantenakquise! Aufgrund der laufenden Diskussion an anderer Stelle (hier und hier) weise ich nur ganz vorsichtig darauf hin, dass man sich schnell den Vorwurf des Verstoßes gegen das steuerberaterliche Berufsrecht einhandeln kann, falls aufgrund eines Einzelfalls (Finanzamt Bonn-Innenstadt) und einer bisher nicht nachgewiesenen Einzelaussage (Finanzamt Höxter) der Eindruck entstehen sollte, dass die Community durch reißerische Aufmachung ("in der Umsatzsteuerfalle"; "Umsatzsteuerhinterziehung") in Panik versetzt werden soll. Durch das EuGH-Urteil vom 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist, das von allen Finanzämtern europaweit beachtet werden muss, ist die Sache entschieden (keine Umsatzsteuer). Überflüssig zu erwähnen, dass ich in der Sache @Drayton in allem zustimme, was er hier bisher klar und deutlich zum Thema gepostet hat.
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