Guckt mal hier.
Betrifft zwar genau meine Problematik, aber scheint mir noch keine eindeutige Antwort zu liefern. Ob nur ein Beleg zur Anschaffung gilt als Nachweis, ob die ein Jahr Haltefrist abgelaufen ist kann ich dem nicht entnehmen. Die Blockchain könnte dann zumindest belegen, dass ich Coins seit über einem Jahr besitze, aber ob das reicht oder nur ein Kaufbeleg gilt...
Eure Fragen bezüglich Daytrading sind meines Erachtens wie folgt zu beantworten: Daytrading impliziert ja den Verkauf von Coins nach einem Tag und löst steuerlich somit §23 ESTG aus und die Pflicht es zu versteuern. Ob es dann in der Praxis auffällt, wenn Ihr die Transaktionen geheim haltet die unter einem Jahr liegen und nur solche meldet die über der Haltefrist von einem Jahr liegen ist eine andere Frage, aber es wäre rechtlich wohl Steuerbetrug.