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luib1991

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  1. ich würde hier gerne nachhaken, da einige ja bereits ihren Steuerbescheid erhalten haben sollten, wurdet ihr als Gewerbe eingestuft? Ich habe heute meine Steuererklärung abgegeben, und hatte ca. 800 Trades von August bis Dezember, wobei man hier auch unterscheiden muss, z.b. wurde ein Trade BTC nach ETH über die Exchanges zu 10 Trades ausgeweitet, weil die entsprechenden Orders niemals mein gesamtes Volumen füllen konnten und daher auf 10 Orders aufgeteilt wurden bis ich den kompletten Betrag bTC in ETH getauscht hatte.
  2. Hallo zusammen, habe zwei Coins die ich aufgrund des eigenständigen Mainnet-Launchs nun swappen muss. Betrifft die Coins VeChain und Icon die beide getauscht werden müssen. Wie ist das ganze steuerlich zu betrachten. Eigentlich halte ich beide seit ca. 0,5Jahren, beginnt durch den TokenSwap die haltedauer neu? Ich muss den Swap leider machen, da die Coins sonst wertlos werden. danke + Grüße, edit:// Es handelt sich um einen TokenSwap von ERC20 Token zu Mainnet-Token des jeweiligen Coins
  3. danke dir koiram. Hast du auch eine Anwort für meine anderen beiden Fragen?
  4. hmm also jetzt bin ich auch nicht schlauer, heißt dass, ich rufe da kurz vor Ende Mai an und Frage ob es eventuell auch bis Ende des Jahres geht? Was soll die Begründung sein? (Sorry ich muss meine Trades noch analysieren?!)
  5. Hallo, ich beschäftige mich gerade mit meiner Steuererklärung 2017 und somit auch mit meinen Kryptogeschäften. Ich habe im Jahr 2017 ca. 800 Trades (Krypto-to-Krypto) gemacht. Diese habe ich jetzt mit cointracking fein säuberlich aufgearbeitet, sodass in cointracking alles richtig dokumentiert ist. Da ich mich mit dem Thema Versteuerung von Kryptos Ende 2017 ehrlich gesagt noch nicht beschäftigt hatte, habe ich natürlich schön vor dem Jahreswechsel noch Krypto-to-Krypto Trades gemacht und somit die wahnsinnigen Gewinne steuerpflichtig gemacht. im Jahr 2017 hat mir das Programm einen Gewinn von ca. 7k€ angezeigt (FiFo Methode), die ich zu versteuern habe. Gleichzeitig habe ich aber aufgrund des Kurssturzes 2018 bereits jetzt einen Verlust von ca. 11k gemacht. Ich habe jetzt folgende Fragen zu meiner Steuererklärung, bzw zur Anlage SO, wo ich ja meine Gewinne/Verluste von priv. Veräußerungsgeschäften eintragen muss. 1. Muss ich meine Steuererklärung 2017 zwingend bis 31.05. abgeben aufgrund meiner Kursgewinne, oder könnte ich diese auch erst 2019 einreichen, dann gleichzeitig mit der 2018er Steuererklärung? 2. Ich erledige meine Steuererklärung über die Aldi-Software Steuer2017. Dort habe ich im Feld priv. Veräußerungsgeschäfte lediglich die Möglichkeit einzelne Zahlen als Gewinn/Verlust einzutragen. Ich sehe nirgends die Möglichkeit eine Excel oder PDF anzuhängen, um meine Trades einzureichen. Muss dies so sein bzw was muss ich mit der Steuererklärung an Anhängen abgeben? 3. Sollte ich nichts an Anhängen abgeben und das Finanzamt akzeptiert einfach meinen zu versteuernden Gewinn von 7k aus 2017, muss ich den ja normal versteuern. Wenn ich jetzt nächstes Jahr meine 2018er Erklärung einreiche und dort den Verlust von 11k angebe, kann es dann sein dass das Finanzamt darüber einen Nachweis haben will?! Wenn ich jetzt meinen Cointracking Report einreiche, akzeptieren sie diesen vielleicht nicht? (Stichwort Geldwäschegesetzt, Kauf und Verkauf innerhalb von 30Tagen). Kann es dann sein, dass ich 2017 Steuern zahlen musste auf die gleiche Berechnungsbasis, diese aber für meine Verluste 2018 nicht anerkannt wird und ich auf meinen gezahlten Steuern sitzen bleibe, obwohl ich einen Verlust gegenrechen kann? Hoffe ihr versteht, was ich meine. Würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank und viele Grüße
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