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yury

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  1. Hallo liebe Leute, zur Zeit beschäftige ich mich mit der Frage, welche wie es sich mit privaten Veräußerungsgeschäften und den Kapitaleinkünften verhält. Hier will ich mich zunächst auf den Margin Loss konzentrieren. Bei Blockpit ist es ungefähr so, dass bei einem Margin Loss parallel ein Verkauf stattfindet (für BTCUSDT perpetual beispielsweise x USDT zum damaligen EUR Preis) und so neben den Verlusten aus §20 auch noch ein Veräußerungsgewinn/verlust nach §23 berechnet wird. Das ist einerseits etwas seltsam, weil man argumentieren könnte, dass die Coins ja nicht zu dem USDT/EUR Preis verkauft werden, sie werden als Collateral hinterlegt und die Differenz wird als Kapitaleinkunft letztlich abgezogen/addiert. Andererseits nachvollziehbar, da die USDT ja nicht mehr "da" sind, hätte man ein Gewinn, würde man hier die Anschaffungskosten auf den USDT/EUR wert setzen daher könnte man auch eine Analogie zum Verkauf vermuten (dazu später noch ein Punkt). Bei Accointing hingegen fallen nur die Verluste aus §20 an, kein privates Veräußerungsgeschäft auf Basis des Kursunterschieds zwischen Anschaffungskosten und dem Zeitpunkt zu dem der Loss realisiert wird. Winheller wirbt ja mit einer "rechtssichere(n) steuerliche Einordnung" basierend auf der Auswahl der entsprechenden Börse auf Accointing, man könnte annehmen dass dies geschieht, wenn man den automatischen Import nutzt. Wenn man später die Coins verkauft, werden die Anschaffungskosten (auch aus Margin Gewinnen) dagegengerechnet. Interessanter Punkt am Rande ist hier auch, dass nach Winheller bei Margin Gewinnen nach der Versteuerung als Kapitaleinkunft nicht nochmals besteuert werden muss (Punkt 6, https://winheller.com/blog/besteuerung-future-margin-trading/). Das Tool macht das aber. Nach welcher Methode seit ihr bisher vorgegangen und sehe ich hier etwas falsch? Danke!
  2. Danke für die Antworten so weit. Den Anschaffungszeitpunkt auf den Forkzeitpunkt zu datieren ist ein guter Punkt. Problematisch könnte sein, dass die Daten der Transaktionen abweichen, wenn man sie nachweisen muss, was dann einer Erklärung bedarf. Andererseits ist das eine risikoarme Variante, weil man dann die Jahresfrist zum Anschaffungszeitpunkt starten lässt und sich nicht etwa auf die neu entstandenen, aber in der Vergangenheit liegenden BCH Transaktionen beruft, die durch den Fork in der Historie dann evtl. schon länger als ein Jahr zurückliegen (entsprechend verzichtet man natürlich auch auf diesen möglichen Vorteil). Welche Arten und Analogien der Berechnung nun zulässig sind hängt momentan sicherlich vom einzelnen Finanzamt ab (soweit es da noch keine übergreifenden Richtlinien gibt), aber es ist natürlich interessant zu wissen, was bisher üblicherweise akzeptiert wird.
  3. Ich kann keine verbindliche Aussagen treffen, aber üblicherweise kann man z.B. bei Werbungskosten bei der Steuererklärung zu seinem Vorteil runden.
  4. Hallo, ich habe zwei Fragen zur Steuerberechnung. Frage I.: Wie es scheint gibt es mindestens zwei Arten wie Hard-Forks getrackt werden können. 1. Für die Pre-Hard-Fork Transaktionen werden BCH Transaktionen angelegt, mit gleichem Datum versehen (da sie die selbe Historie besitzen) und mit Anschaffungskosten = 0€ verbucht (etwas fragwürdig, da man ja zumindest BTC besitzen musste, die üblicherweise mit Anschaffungskosten verbunden sind). Beispielreferenz: https://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/ 2. Wieder werden für die Pre-Hard-Fork Transaktionen entsprechende BCH Transaktionen angelegt, jetzt wird aber das Wertverhältnis zum Zeitpunk des Splits betrachtet (e.g. 1:10 bei BTC:BCH). Die Anschaffungkosten werden entsprechend aufgeteilt, sodass die Summe beider Kosten die alte Anschaffungskosten für den urpsrünglichen BTC ergeben. Dieser "Aktiensplit"ansatz kann günstig sein, um den Gewinn zu mindern der durch Altcoinverkäufe entsteht, es ist aber nur eine Umgewichtung. Im Fall eines Hardforks ist das nachvollziehbar, aber was macht man bei dem zweiten Hardfork (e.g. BTG)? Beispielreferenz: https://bitcoinblog.de/2018/04/19/fuer-uns-ist-die-fork-ein-ertragsneutraler-vorgang-so-wie-ein-aktiensplit-oder-ein-steuerneutraler-spin-off/ oder https://cryptotax.io/de/soft-und-hard-forks-was-sind-die-wirtschaftlichen-und-steuerrechtlichen-auswirkungen/ Frage II: Hat jemand bereits Werbungskosten für private Crypto-Veräußerungsgeschäfte (erfolgreich) angesetzt (und könnte evlt. auch Beispiele liefern)? Relevant könnten sein: Kosten für Cointracking account, Kosten Internernetzugang (Anteil?), Kosten für SMS-Empfang (Authentifizierung),...
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