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Beulerus

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  1. Hallo ich habe folgende Frage zur Geltendmachung privater Veräußerungen. Gegeben: Invest 1 Anschaffungspreis: 500€ Beginn: 4.12.17 Ende 04.01.18 Ausschüttung 1 (10.12.17): 10€ Ausschüttung 2 (15.12.17): 12€ Ausschüttung 3 (20.12.17): 9€ Ausschüttung 4 (28.12.17): 11€ Ausschüttung 5: (04.01.18): 9€ Invest 2 Anschaffungspreis: 10€ (Ausschüttung 1 – Invest 1) Beginn: 10.12.17 Ende: 04.01.18 Ausschüttung 1 (15.12.17): 0,1€ Ausschüttung 2 (20.12.17): 0,15€ Ausschüttung 3 (28.12.17): 0,12€ Ausschüttung 4 (04.01.18): 0,09€ Verkauf am 26.12.2017 von: Ausschüttung 2+3 aus Invest 1 und Ausschüttung 1+2 aus Invest 2 = 21,25 € Nun habe ich folgende Fragen: Kann/muss ich Invest 1 + 2 in einer privaten Veräußerung zusammenfassen? Sind die Ausschüttungen vom 28.12.17 (4. und 3.) in den privaten Veräußerungen für 2017 aufzuführen oder da der Verkauf erst in 2018 stattgefunden hat, in 2018? Ist der Anschaffungspreis in voller Höhe anzusetzen oder prozentual auf die verwendeten Anteile (Invest und Verkauf): Invest 1: 5 Ausschüttungen, 2 Verkauft = 2/5 = 40 % des Anschaffungspreises oder 5 Ausschütungen, 3 (1 Reinvest + 2 Verkauft) = 3/5 = 60% des Anschaffungspreises? Schonmal viele Dank!
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