Hallo zusammen,
bevor die Diskussion in eine falsche Richtung läuft, ein kleiner Hinweis:
Die BaFin schreibt auf ihrer Internetseiten unter "Zulassung von Banken und Finanzdienstleistern sowie von Zahlungs- und E-Geldinstituten":
will005 schrieb aber folgendes:
Es geht also nicht darum, ein Gewerbe (z.B. eine Bank) zu gründen, sondern um darum, wie der Staat seine Steuern bekommt. Das Ganze ist relativ einfach aufgebaut:
Jede Aufnahme einer selbständigen Gewerbetätigkeit ist in Deutschland anzeigepflichtig (siehe "Gewerbe" auf Wikipedia); davon gibt es Ausnahmen, die dann aber beim Finanzamt meldepflichtig sind (z.B. freiberufliche Tätigkeiten).
Jeder verdiente oder erwirtschaftete Euro unterliegt dem Steuerrecht und muss angegeben werden. Es gibt Freibeträge, unterhalb derer die Finanzämter auf die Meldung verzichten. Ist dafür kein Gewerbe angemeldet, werden die Gewinne dem "normalen" Einkommen zugeschlagen und über die Jahreseinkommenssteuerberechnung abgerechnet (das kann dann sehr teuer werden).
Ich möchte hier nicht die Kette der Grundbegriffe und Rechtsgrundlagen nennen, weil es dann sehr verwirrend wird. Ich möchte nur herausstellen, dass private Veräußerungsgewinne dem Einkommenssteuerrecht unterliegen und zunächst nichts mit Gewerbe zu tun haben.
Zudem müssen/können die Veräußerungsgewinne erst nach Ablauf des "Geschäftsjahres" gemeldet werden, während bei einem Gewerbe die Steuern bereits im Geschäftsjahr fällig werden.
Es gäbe noch sehr viele Anmerkungen zu Ausnahmen und Besonderheiten - aber solange keine (Netto-) Gewinne von 50.000 EUR p.a. entstehen, lasse ich das mal bleiben.
Gruß Monti