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lngrhns

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  1. Das würde sich mit den meisten Artikeln decken, die ich dazu gelesen habe. Wegen der Haltefrist der Erträge werde ich vermutlich einfach mal auf Nummer Sicher gehen und sie liegen lassen, zumindest bis sich die Rechtslage da etwas besser herauskristallisiert. Auch wenn zehn Jahre natürlich ne Menge Zeit sind.
  2. Klar, ist hier alles keine Rechtsberatung, wollte nur mal Meinungen hören Die Erträge aus dem Lending habe ich persönlich jetzt in der Anlage KAP angegeben. Steuerbescheid habe ich noch nicht, also mal abwarten. Die verlängerte Haltefrist gilt für "andere Wirtschaftsgüter". §23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 4 bezieht sich ja auf den Satz 1 unter dem gleichen Absatz. Die Haltefrist für Immobilien etc. ist bereits unter Nummer 1 hinreichend definiert. Das ist ziemlich eindeutig, mal abgesehen davon, dass es keinen Sinn machen würde eine zusätzliche Information zu Nummer 1 in Nummer 2 zu "verstecken" ?
  3. Moin zusammen, angenommen ich erwirtschafte Gewinne mit Coins durch Lending. Dadurch erhöht sich die Haltefrist der Coins auf zehn Jahre. Soweit so gut. Die Gewinne versteuere ich als Kapitalertrag. Nehmen wir weiter an ich nutze die Erträge nun auch wieder zum Lending, gilt dann für diese auch wieder eine Haltefrist von zehn Jahren? Einerseits würde eine Veräußerung dieses Ertrags ja wieder ein privates Veräußerungsgeschäft darstellen, andererseits habe ich die Erträge doch schon versteuert... Hat da jemand einen Besseren Einblock als ich?
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