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Orochimaru

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  1. Hallo, ich habe eine Frage zu der Verrechnung von Staking Rewards mit möglichen Verlusten, die aus den Verkäufen danach entstehen. Angenommen ich Stake Coin X, den ich zuvor mit einem Wert von 1000 USD gekauft habe. 1 Monat später unstake ich den Coin und der USD Wert der Coins + Reward beträgt nun 1500 USD (nehmen wir einfach mal an, dass es hier nur einen einzigen reward gibt und den habe ich kurz vor dem unstaking erhalten). Beträgt mein zu versteuernder Staking Betrag zu diesem Zeitpunkt 500 USD oder muss ich hier bereits 1500 USD als staking reward versteuern? Und wie sieht das ganze aus, wenn ich die Coins dann wenig später gegen USD verkaufe aber nur noch 200 USD bekomme? Dann habe ich ja einen Verlust von 1300 USD gemacht. Diese 1300 USD Verlust werden dann mit ganz normal versteuert, also als privates Veräußerungsgeschäft? Und wie muss ich es versteuern, wenn die Coins nach dem unstaking mit den Rewards nur noch 300 USD Wert sind? Kann ich dann hier einen Verlust von 700 USD eintragen lassen (Die Kostenbasis waren ja 1000 USD) bzw. mit zukünftigen Gewinnen aus dem staking verrechnen lassen? Oder muss ich den Reward trotzdem versteuern und die 700 USD Verlust kann ich erst steuerlich geltend machen wenn ich die ausgezahlten coins z.b. gegen USD tausche? Ich frage weil ich per Cointracking meine Staking Transaktionen importiert habe und komischerweise berechnet er mir immer wieder neue staking gewinne für alle coins sobald ich diese stake und unstake. Er nimmt also an, dass 100% meiner Coins jedes mal erneut rewards sind. Diese Berechnung kann ja nicht richtig sein und die importierten Daten muss ich wohl manuell korrigieren. Zudem scheint das Programm bis jetzt keine Kostenbasis bzw. keinen Verkauf der Coins zu erstellen sobald ich eingebe, dass die Coins gestaked wurden. Grundsätzlich gibt es ja das Prinzip, dass Gewinne sowie Verluste aus derselben Einkommensart miteinander verrechnet werden dürfen. Mir stellt sich hier die Frage an welcher Stelle potentielle Verluste entstehen können. Im Prinzip ist es ja vergleichbar mit dem impermanent loss beim Liquidity Mining. Dieser müsste ja auch in irgendeiner Art und Weise als Verlust angegeben werden können? Ich habe bereits hier Forum gesucht aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet. Auf verschiedenen Internetseiten finde ich die Info, dass Stakingverluste steuerlich absetzbar sind aber ich finde keine konkreten Beispiele dazu. Vielen Dank für die Hilfe!
  2. Ja ich werde mich damit definitiv näher beschäftigen falls es nötig sein wird. Ich war aber 2021 zum Beispiel in Vollzeit tätig. Nur im Jahr 2022 habe ich nur durch Trading ein Einkommen erzielt. Ich vermute daher für 2021 wird es daher noch deutlich einfacher sein die Einstufung abzuwenden. Ich habe aber auch noch aus der Vergangenheit teilweise Verlustbeträge eintragen lassen, die sich nicht miteinander verrechnen ließen. Außerdem habe ich auch mit Staking Verluste gemacht (2022). Falls ich als gewerblich eingestuft werde müsste ich diese Verlustbeträge ja mit anderen Gewinnen verrechnen können was auch meine Steuer senken würde. Weiß denn jemand ob das Finanzamt überhaupt im voraus erfragen darf ob ich steuerfreie Verkäufe hatte? Mir ist kein Fall bekannt bei dem das FA explizit danach gefragt hat. Theoretisch dürfen die doch gar nicht danach fragen weil es steuerlich nicht relevant ist? Falls das FA nicht danach fragen darf und es die Verluste mit dem Staking beachtet ist eine gewerbliche Einstufung aus der Sichtweise des FA sowieso unattraktiv. Ich weiß ja auch nicht wie sich das mit den Steuersätzen ändert aber ich habe schon öfters gehört, dass sich eine Trading GmbH ab einer bestimmten Gewinnsumme steuerlich lohnt. Falls das stimmt wäre das ein weiterer Punkt, bei dem die Umstellung von außen betrachtet für das FA unattraktiv wäre.
  3. Okay danke. Das liest sich tatsächlich so, als könnte man so eine Einstufung durch das FA im Regelfall verhindern, selbst falls das Trading wirklich die einzige Tätigkeit ist mit der man aktuell Geld verdient...
  4. In dem Thread finde ich leider keine genaue Antwort. Im Gegensatz zu meinem bisher gehörtem "Wissen" geht aus dem Thread hervor, dass eine Einstufung als Gewerbe recht schwierig ist. Ich hatte gehört, dass die FA bereits gerne eine Gewerblichkeit vorwirft sobald man eine bestimmte Anzahl an Trades tätigt (die sehr schnell erreicht wird) oder neulich auch sobald man auch nur ansatzweise etwas mit dem Staking Bereich zu tun hatte. Ich hatte eigentlich gehört, dass man sich nur schwer dagegen wehren kann aber vielleicht hat sich das in den letzten zwei Jahren geändert. Mir geht es aber vor allem um die Frage, ob das FA quasi rückwirkend Steuern für die Verkäufe verlangen kann, die steuerfrei waren weil ich angeblich gewerblich tätig war. Wenn dies der Fall ist hat man als Privatinvestor ja praktisch keine Sicherheit bei der Haltefrist. Das FA könnte das nämlich prinzipiell immer und einfach tun wann immer es davon ausgeht, dass da noch mehr Steuern reinkommen.. Mich interessiert ob es hierzu bereits Urteile oder Gesetzesparagraphen gibt.
  5. Hallo, ich wollte nachfragen ob die Einstufung des Tradings durch das FA als gewerblich einen Einfluss hat auf die Käufe, die man bewusst mehr als ein Jahr lang gehalten hat, damit diese steuerfrei werden. Ich habe nichts genaues gefunden bzw. nur alte Threads aus 2018. Danke.
  6. @Jokin Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen. Normalerweise gibt es (gerade in Deutschland) zu jedem Detail irgendwo ein Gesetzestext. Mich würde es jedenfalls nicht wundern wenn das Finanzamt in so einem Fall eventuell versuchen würde einem daraus ein Strick zu drehen. Daher auch meine konkrete Suche nach einem Gesetzestext oder einem konkreten Beispiel aber ich habe dazu nichts gefunden. Aber vielleicht ist es in diesem Fall ja wirklich einfacher als gedacht.
  7. Guten Abend zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der 1 Jahresfrist. Wenn ich zum Beispiel am 05. Januar 2015 Bitcoin gekauft habe und diese steuerfrei verkaufen möchte, ab welchem Datum sind diese dann steuerfrei? Ist es der 05. Janurar 2016? Oder zählt der Anschaffungstag nicht (wodurch der 06. Januar die richtige Antwort ist?). Mich würde auch interessieren, ob die Uhrzeit des Tages irgendeine Rolle spielt (da man auch hier strenggenommen je nach Uhrzeit am selben Tag ein Jahr später nicht genau auf die 365 Tage kommt). Gibt es hierzu vielleicht ein genaues Gesetz, dass ich mir durchlesen kann? Ich habe auch mehreren Seiten nach konkreten Beispielen gesucht aber habe keins gefunden, was mein Beispiel erklärt. Vielen Dank!
  8. Ja so ähnlich sehe ich das auch. Ich denke sobald die genauen Bestimmungen draußen sind wird klar sein, ob solche Trades unter das neue Gesetz fallen. Ich hatte mir gedacht, dass ich bis dahin auf das traden von futures verzichte und die spot pairs mit margin trade solange ich die Grenze von 20k noch nicht erreicht habe. Bis ich an die Grenze komme sollte es schon neue Informationen zur Sache geben (oder das Gesetz ist hoffentlich Geschichte). Ich habe aber bisher noch nichts gefunden, was darauf hindeutet, dass das spot trading zu Termingeschäften gehört. @Serpens66 Ich habe mit der Suchfunktion auf die schnelle keinen Thread gefunden, der sich mit der Thematik auseinandergesetzt hat.
  9. Hallo, ich stelle diese Frage wegen der gesetzlichen Änderung bzgl. Termingeschäfte ab dem Jahr 2021 (siehe z.B. https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-anders,8478516) Ganz genau weiss man ja noch nicht, wie die Regelung ausfallen wird aber mich würde generell interessieren, ob das Trading von spot über margin oder leverage zu Termingeschäften zählt. Die Börse FTX bietet ja zum Beispiel sowas an. Die bitcoin perpetual futures zählen mit Sicherzeit zu den Termingeschäften aber nach allem, was ich recherchiert habe, gehört das traden von spot mit einer leverage nicht dazu. Gibt es hier jemanden, der das vielleicht eindeutiger weiss?
  10. @skunk Super, es funktioniert! Vielen Dank! Die Funktion kannte ich noch gar nicht.
  11. @skunk Ich habe es im September 2017 gekauft und im August 2018 verkauft. Ist auch so eingetragen.
  12. @ Jokin Ich habe ja zwei Bilder hochgeladen oben. Dort ist auch sehen, wie ich den Kauf eingetragen habe. Eine andere Möglichkeit einen Kauf einzutragen als durch die Option "Trade [Exchange]" sehe ich nicht. Ich habe auch schon probiert, den Kauf mit USDT anzugeben und nicht mit Ether aber auch das ändert nichts.
  13. Hallo, ich bekomme für Trades, die ich manuell eintrage, immer eine Kostenbasis von 0 angezeigt (angeblich liegt kein passender Kauf vor). In diesem Fall geht ein Import nicht, da es sich um einen ICO gehandelt hat. Ich habe jetzt als Beispiel mal BMC genommen und hierfür alle anderen Trades gelöscht. Egal welche Einstellungen ich im Steuer Report auch nehme, die Kostenbasis ist immer 0. Die Gruppe sowie die Auswahl zwischen "Bester Preis" oder "Transaktionspreis" hat keinen Einfluss. Ich verstehe nicht, welche Info dem Programm hier hilft. Ich habe zuerst gedacht, die für den kauf benötigen ether fehlen und habe dann eine Transaktion hinzugefügt (der Preis ist hier erfunden). Aber auch das funktioniert nicht. Selbst wenn ich noch eine Einzahlung von USD manuell in die Liste einfüge, ändert sich nichts. In dein Einstellungen ist meine Währung auf Euro festgelegt. Was mache ich hier falsch? https://ibb.co/cvuRoV https://ibb.co/gsQuaA Gibt es zudem generell ein Tutorial, wie ich Coins, die lange auf dem wallet lagen, im Steuer Report rausfiltern kann? Wegen der FIFO Methode wird bei mir alles der Reihe nach verkauft, was zu falschen Preisen führt, da die Coins in einigen fällen isoliert auf einem Wallet lagen. Vielen Dank für Eure Hilfe!
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