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Nelly01

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  1. Weiß man nie. Immer nach besten Wissen und Gewissen natürlich! Hab hier auch so Herausforderungen mit dem FA (Rückfragen)...
  2. Schon im Vorfeld Kontakte herstellen ist natürlich schlau! Bei mir nur zu spät.
  3. Wallet Trennung ist natürlich wichtig!
  4. Dankeschön, richte ich aus 😀. Da bin ich beruhigt, auch wenn es um "überschaubare" Beträge geht.
  5. Danke euch beiden! Mein Steuerberater war sich beim letzten Gespräch bzgl. dieser Fragestellung nicht so sicher, ob es nicht einen Ausnahmetatbestand bzgl. der Angabepflicht begründet, wenn es noch einen Verlustvortrag gibt. Wenn dem so wäre, und es handelt sich um ein Steuerjahr, das schon abgeschlossen ist, hätte man theroretisch Steuern hinterzogen, weil man den Verlusttopf hätte verringern lassen müssen? Er hat nichts mit Kryptos am Hut, aber es ist ja eigenlich eine allgemeine Fragestellung, denke ich. Ich schlußfolgere aus dem Ganzen, dass man doch besser auch die nicht steuerbaren Gewinne/Verluste angibt im Cointracking-Report. Dann kann einem nichts vorgeworfen werden.
  6. Das ist für mich der Dreh- und Angelpunkt in meiner Fragestellung. Ob die Gewinne unter der Freigrenze ggf. angegeben werden müssen (!) obwohl sie unter der Freigrenze liegen (da es einen Verlustvortrag in diesem Topf aus vorigen Jahren gibt). Mir scheint, das ist eine sehr spezielle Fragestellung. Aber rechtlich nicht so ganz unwichtig mit den Folgen.
  7. Das stimmt natürlich. Und alles, was man vom FA zurück bekommt sollte geprüft werden, da kommen auch mal Fehler vor. Die allgemeine Empfehlung von vielen hier lautet ja, auch nicht steuerbare Gewinne anzugeben. Wenn ich mich daran halte, um nicht versehentlich steuerliche Tatbestände falsch einzuordnen und damit Gewinne zu unterschlagen, würde das FA von mir die Meldung erhalten, dass ich in dem betreffenden Jahr einen (wahrscheinlich nicht steuerbaren) Gewinn unterhalb der Freigrenze erzielt habe. Gute Frage, wie es vom FA bzgl. des Verlustvortrags aus dem Vorjahr dann gehandhabt wird.
  8. Nelly01

    KFEE

    Da hast du Recht, es ist etliche Jahre her. So genau kann man es dann auch nicht mehr im Detail nachvollziehen. Aber wenn ich jetzt die KFEE's als Gebührenausgabe eintrage, muss ich zwingend ihrgendwie ihren Eingang verbuchen. Geschenk müsste passend sein, denke ich. Ich habe deutlich weniger KFEE's erhalten als du. Scheint nicht für alle Kunden gleich zu sein. Vielen Dank, dass du noch mal genau das Vorgehen für die fehlenden Buchungen beschrieben hast. Für Anfänger ist es eher schwierig, sich in Cointracking hineinzudenken. Wenn man dann erstmal weiß, wo man schauen muss geht es erheblich leichter von der Hand! Schönes Wochenende!
  9. Nelly01

    KFEE

    Das lässt sich gut argumentieren, danke dir! Und wie hast du den Eingang verbucht? Geschenk oder Airdrop?
  10. Weiß jemand, wie es sich bei der Angabepflicht verhält, wenn man zwar einen Gewinn erzieht hat unter der Freigrenze von 600 €, jedoch einen Verlustvortrag aus früheren Jahren festgestellt wurde? Bsp: 700 € Verluste im Jahr 2021, diese werden im Rahmen der Steuererklärung vom FA in die Zukunft vorgetragen. 2022 wird dann ein Gewinn von 300 € erzielt. Muss er angegeben werden? Zieht da auch die Freigrenze oder gibt es eine Erklärungsplicht, wenn in früheren Jahren ein Verlustvortrag festgestellt wurde? Oder gilt die Freigrenze in jedem Jahr? Sollte es in diesem Fall eine Erklärungspflicht geben, würde sich der Verlustvortrag nach dem Steuerjahr 2022 auf 400 € reduzieren. Sollte es in diesem Fall keine Erklärungspflicht geben, würde der Verlustvortrag aus 2021 erhalten bleiben mit 700 €. Noch weiter gesponnen: 2023 ergibt sich ein Gewinn von 600 €. Damit müssen die Gewinne angegeben werden. Sollte der Gewinn aus dem Vorjahr erklärungspflichtig sein, müssen 200 € versteuert werden, der Verlustvortrag reduziert sich auf 0. Sollte der Gewinn aus dem Vorhjahr nicht erklärungspflichtig sein, muss keine Steuer entrichtet werden, da der Verlustvortrag von 2021 herangezogen wird.
  11. Nelly01

    KFEE

    Danke dir! For "various reasons" habe ich anscheinend KFEE's von Kraken bekommen, die auch bei jeder Transaktions gebührenmäßig verwendet werden. Jetzt tauchen sie natürlich auch in Cointracking auf und müssen in der Steuererklärung verarbeitet werden. Wie gehe ich damit um? Wenn ich es wie Airdrops/Geschenke handhabe, dann müsste ich Steuern zahlen, wenn ich im Rahmen von Transaktionsn KFEE's ausgebe, oder`? Da ich ja KFEE's "verkaufe/ausgebe" innerhalb der einjährigen Frist.
  12. Nelly01

    KFEE

    Hallo, kann mir jemand erklären, was es mit den KFEE bei Kraken.com auf sich hat? Hat irgendwas mit dem Gebührenmodell zu tun anscheinend? Bin für Aufklärung dankbar!
  13. Danke dir schonmal! Da hast du natürlich recht mit dem Kauf. Hatte ich nicht explizit dazu geschrieben. Also vorweg gab es einen Kauf auf der Börse, dann Transfers, Transfers zurück (in weniger Transaktionen). Was ist der xPub?
  14. Hallo zusammen, hat hier schon mal jemand die Daten von Electrum in Cointracking eingegeben? Bei mir funktioniert es nicht mit dem CSV. Habe dann die öffentliche Adresse eingegeben, aber es matcht nicht. Hatte einige Transfers von einer Börse von BTC an Electrum, dann zwei Transfers zurück. Dann verkauft. Cointracking erkennt nicht die Zusammenhänge bzw. die Anschaffungskurse. Hat jemand eine Idee, wie es lösbar ist?
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