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aldrans

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  1. Hallo. muss man zum Vortragen von Kryptoverlusten als Student (Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 8.820,- Euro (2017)) die Steuererklärung für das Jahr 2017 noch zwingend bis Ende 2018 machen, damit diese steuerlich wirksam gemacht werden können oder gilt bei Kryptohandelverlusten die gleiche Regelung wie für Verlustrückträge bei Studenten (Werbungskosten), welche bis zu 4 bzw. 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können? Würde mich sehr über Antworten freuen, da ich hier speziell zu Kryptoverlustrückträgen bei Studenten noch nichts gelesen habe.
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