Zum Inhalt springen

BassLightyear

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    5
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Reputation in der Community

1 Neutral

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Also Ja, man wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass der sog. Kaufvertrag weiterhin besteht! Wenn man sich jedoch tiefer mit der Materie beschäftigt wird immer unklarer ob dieser Vertrag wirklich rechtskräftig war. Die Rechtsbelehrung hinsichtlich Widerruf nach § 355 BGB hat nicht stattgefunden – weder vor noch nach dem Kauf. Auch ein Ausschluss dieser Regel aufgrund der Beschaffenheit des Produktes (ähnlich zu Aktiengeschäften) gibt es nicht. Für den Widerruf bedarf es keines Grundes durch den Käufer, weshalb die Debatte um meine Begründung hinfällig ist. Dieses Recht habe ich bereits unmittelbar und noch vor dem systemseitigen Abbruch eindeutig wahrgenommen. Eben durch die hohe Volatilität sind beide Seiten nach den in §8 der AGB's genannten Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, sowie dem Fristenverzeichnis der Bitcoin Deutschland AG, zu einem schnellen Handeln verpflichtet. Hier liegt die größte Verfehlung der Gegenseite vor. Auf Nachfrage beim Support der Bitcoin Deutschland AG wurde mir darüber hinaus nochmals mitgeteilt, dass es dem Verkäufer jederzeit (und damit konträr zur Argumentation der Gegenseite) möglich gewesen ist: Erstens, mich zu kontaktieren, zweitens, meine Stornierungsanfrage auch nach dem systemseitigen Abbruch zu bestätigen oder wenigstens zu beantworten. Mal abwarten wie es weiter geht..
  2. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare! Ich werde mich auf jeden Fall weiter belesen und meine Updates mitteilen! Es war auch nicht mein Ansinnen, den Verkäufer um sein Geld zu bringen. Ich habe erwartet, dass er sich binnen weniger Tage bezüglich der Stornierungsanfrage meldet und man den Handel eventuell wieder aufgenommen hätte. Ja, als ob der Verkäufer einfach eine Option hat, die er zum bestmöglichen Zeitpunkt einlösen kann... Kennt sich vielleicht jemand mit der Verjährungsfrist beim Aktienhandel aus? Von der Tendenz her dürfte es dort möglicherweise parallelen geben. Völlig klar. Ich wollte nur andeuten, dass ich keinen Einfluss gehabt habe und die BCH nach dem systemseitigen Abbruch (etwa 2h nach Kauf) wieder freigegeben wurden. @Cole, Deinem Gedankengang gehe ich später mal nach..
  3. Also die Antwort vom Support sieht wie folgt aus: Hallo BassLightyear, wir können in dieser Angelegenheit bestätigen, dass zwischen Ihnen und Ihrem Handelspartner ***** ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da Sie die Anweisung der Zahlung des Kaufpreises nicht fristgerecht auf Bitcoin.de bestätigt haben, wurden die Bitcoins dem Verkäufer zur Minimierung des Schadens wieder zur Verfügung gestellt. Ob die Ansprüche Ihres Handelspartners inzwischen erloschen sind, etwa da Sie die Zahlung seinerzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, Sie einen wirksamen Rücktritt erklärt haben, die Ansprüche Ihres Handelspartners in der Zwischenzeit verjährt sind oder Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Handelspartner auf eine Stornierung geeinigt haben, können wir nicht beurteilen.
  4. Das ganze lief über "bitcoin.de". Aus den AGB's entnehme ich, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und dieser auch nach dem systemseitigen Abbruch zwischen den beiden Parteien bestehen blieb. Mir kann vorgeworfen werden, dass ich die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Ich habe mich jedoch absolut konform, sofort mit einer Annulierungsanfrage und Begründung an die Gegenpartei gewandt. Diese wurde bis heute weder angenommen noch abgelehnt. Fraglich ist daher, ob das Fristversäumnis der Gegenpartei, in unmittelbarer Zeit zu antworten, für eine Verjährung spricht.
  5. Hallo Zusammen, gleich mit meinem ersten Kauf von 0,8 BCH im Mai 2018 (damaliger Kurs ca. 1200€) scheine ich in ein mächtiges Fettnäpfchen getreten zu sein und brauche Euren Rat! Der beabsichtigte Kauf hat seinerzeit das Limit meines online-bankings überschritten. Es war mir nicht möglich, im festgesetzten Zeitraum eine technische Lösung herbeizuführen und so wurde der Kauf systemseitig abgebrochen. Jeglicher Versuch, den Händler vor dem Abbruch zu benachrichtigen blieben seinerzeit unbeantwortet. Ich habe sofort eine Annulierungsanfrage gestellt, die jedoch unbeantwortet blieb - Gilt dies juristisch gesehen als Rücktrittsersuch vom Kaufvertrag? Auch nach dem systemseitigen Abbruch hat sich der Vertragspartner nicht gemeldet. Nun hat mich eine Forderung erreicht und dies natürlich zu einem Zeitpunkt, wo der Kurs am Boden ist in damaliger Höhe. Der Händler bekräftigt, dass es ihm nicht möglich war mich seitens der Plattform bis jetzt zu kontaktieren - Ist dies möglich? Der Händler erwartet eine Überweisung binnen kürzester Zeit und das abseits der Plattform - Das werde ich natürlich nicht akzeptieren. Ist es, sofern ich mich bereit erklären würde die Zahlung zu leisten, möglich den Handel über bitcoin.de abzuwickeln? Auch Ich habe nicht das im Vertrag vereinbarte Produkt erhalten, konnte nicht damit handeln geschweige denn mit Blick auf den derzeitigen Wert, wieder verkaufen. Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen, den Hals wieder aus der Schlinge zu bekommen. LG
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.