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namCI

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  1. @Error: No valid nick Sorry, dass du so lange auf eine Antwort schon wartest. Schau mal in deine DMs
  2. Bevor es weitere Fragezeichen gibt: Ja, uns gibt es noch! Nicht nur das, wir haben auch schon ein paar heiße Eisen im Feuer für 2021. Ihr dürft gespannt bleiben. @Error: No valid nick Tut mir Leid, dass sich der Support nicht zurückgemeldet hat. Es passiert leider manchmal, dass hier und da eine Nachricht durchrutscht, vor allem jetzt, wo wir durch den Bullrun viel Zulauf bekommen. Sind natürlich Luxusprobleme, aber sollte natürlich trotzdem nicht passieren
  3. Sehr relevant für alldijenigen, die unüberlegt bei Hypes einsteigen und das schnelle Geld machen wollen. *hust* TikTok Dogecoin Plausible und vollständige Transaktionshistorie ist wirklich das A und O beim Kauf und Verkauf 👼
  4. Ups, gilt natürlich nur in der selben Anlageklasse. Hast du vollkommen recht
  5. @bleenk Wie @bjew rictig sagt, bist du bei einem Verlustverkauf nicht verpflichtet, diese in der Steuererklärung anzugeben. Wenn du deine Litecoin innerhalb der 12 monatigen Haltefrsit verkauft hast, könnte sich aber eine Steuererklärung lohnen, weil du die Verluste auf dein restliches Einkommen verrechnen kannst und damit Steuern sparst. Könntest diesen Verlust auch auf das nächste Jahr vortragen, wenn du dieses Jahr kein versteuerbares Einkommen hast
  6. Wenn die Frage so gestellt war, dann geht das natürlich nicht. Ich habe es auf jeden Fall nur in Bezug auf Sonstige Einkünfte beschrieben. Sorry meinerseits, sollte ich es falsch verstanden haben. 👍
  7. Genau, wie Jokin bereits sagt. Es geht! Wichtig ist, dass du deine Realisierten Gewinne und Verluste im Blick hast. Verluste zu realisieren ist grundsätzlich immer schlau (sofern der Verlust der Haltefrist einen nicht stört, da es eh Verluste sind). Gewinne realisieren ist aber nicht per se schlecht, je nachdem wie du strategisch vorgehst. Aber ein Beispiel: Wenn du 1 BTC kaufst für 10k Euro und dieser auf 6k fällt, dann wäre es schon ziemlich "dumm" diese 4k Verluste nicht mitzunehmen. Denn wenn der Kurs wieder steigt, dann sind diese Verluste eben nicht realisiert worden, sodass du diese nun nicht mehr anrechnen kannst. Natürlich gleichen die realisierten Gewinne dann einiges aus in der Zukunft, aber eben nur wenn du diese auch realisierst und damit nicht auf die Steuerfreiheit wartest. Du hast insgesamt also deutlich mehr Spielraum und kannst auch so Verluste anhäufen, um diese mit anderen Gewinnen, wie aus dem kurzfristigen Handel zu verrechnen. Wer das clever angeht und auch die Tools dazu hat, der kann die Steuern komplett umgehen.
  8. Dafür muss man kein neues Depot aufmachen. Man muss nur seine Tranchen im Blick haben. Dafür haben wir unteranderem ja auch coin.ink entwickelt @PeWi Es muss auch nicht immer verschiedene Adressen sein. Man kann auch alles in einem langfristigen Depot haben und bei Bedarf "umschichten". Die Tranchen die man halten will auf ein anderes Depot und die man verkaufen/traden/Verluste realisieren will dann eben dementsprechend behandeln. Man muss eben nur die Tranchen im Blick haben. Im Endeffekt erreicht man damit drei Aktionsmöglichkeiten: 1. Steuerfreiheit --> Gewinne mitnehmen oder steuerfrei halten (verschieben). 2. Verluste realisieren. 3. Die Tranche verschieben/umschichten, sodass man diese weiter hält. Hier mal ein paar Bilder von unserer Analyse als Beispiel: https://www.coin.ink/kryptowaehrungen-steuern-sparen
  9. Genau, wie es fox42 schon sagt. Es handelt sich hierbei immer um "Tranchen", die eine spezifische Anzahl an Coins repräsentieren mit gemeinsamer Haltedauer und Anschaffungskosten. Diese sind dann individuell beim Erreichen der Haltedauer steuerfrei. Wichtiger Hinweis: Trades zwischen Kryptowährungen zählen auch als Private Veräußerungsgeschäfte, sodass du einerseits eine Veräußerung hast und andererseits eine neue Anschaffung. Damit startet die Haltedauer wieder von vorne. Des Weiteren ist es sinnvoll bei etwaigen Verlusten, diese innerhalb der Haltedauer von einem Jahr zu realisieren, da diese sonst auch steuerfrei wären und somit nicht verrechenbar sind für deine steuerpflichtigen Einkünfte.
  10. Um Transparenz zu schaffen will ich hier auch ein Wort ergänzen. Bei coin.ink hast du die Wahl, ob du ein Abo abschließt oder eben nur einen Steuerbericht kaufst. Das Abo ist aber jederzeit kündbar mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Mindestlaufzeit muss leider drin sein, da sonst Sparfüchse den gesamten Wert für 12 Euro abgreifen würden. Für das Abo erhält man aber bei uns Echtzeit-Analysen zu allen relevanten steuerlichen Kennzahlen und Analysen zum Steuern Sparen, sodass sich das durchaus rentiert. In der Regel soll man ja mit Tools Geld sparen und nicht Geld ausgeben. Unsere Kunden haben sich noch nie über einen zu hohen Preis beschwert, da diese den Mehrwert durchaus schätzen. Auch haben wir einen erstklassigen Live-Support. 😇 Siehe: https://www.provenexpert.com/de-de/coin-ink/ Sollte jemand die Übersicht der Preise suchen: https://www.coin.ink/preise
  11. Steuerberater: Nein, das sind wir nicht. Wir beschäftigen uns seit Jahren aber in diesem Bereich auch mit dutzenden von Steuerberatern. Wir entwickeln das Steuertool für Kryptowährungen coin.ink. Wir sind aber mit einigen Steuerkanzleien in enger Kooperation und auch mit einer "verheiratet". Des Weiteren ist einer unserer Gründer einer von 400 europäischen Blockchain Experten gelistet bei Blockpool. Geh auf www.coin.ink - Erstell dir einen Account und schreib uns einfach unten rechts im Live-Chat an. Unser Support ist kostenfrei. Wie du aber gesehen hast, haben wir auch Preise für softwarebasierte Steuerberichte.
  12. Wie die Vorredner bereits gesagt haben. Es können viele Sachen sein, die etwas auffallend machen. Da spielt der reine "Umsatz" auch nur bedingt eine Rolle. Wenn du deine Steuern aber richtig machst, dann ist es kein Problem. Wer extrem viel tradet, kann aber in die Gewerblichkeit geraten, dass wäre steuerlich gesehen durchaus sehr einschneidend. Ob du nun jeden Tag 10k Euro hin und her bewegst in einer Transaktion oder in 100 Transaktionen macht steuerlich keinen Unterschied. Auffallen tut dies aber deutlich mehr. Wenn du Steuern sparen willst, dann kannst du dies auch gezielt tun: zum Beispiel durch Verluste realisieren, Depottrennung und Haltefristen erreichen. Wenn du gezielt Fragen hast, dann kann unser Support auch im Live-Chat gerne mit dir drüber philosophieren. Die Kollegen haben da etwas mehr Ahnung als ich. 🙂
  13. Es kommt darauf an was du für ein Feature Set willst und wie sehr du rechtskonform deine Steuerberichte erstellen willst (mit oder ohne Fehlerpotential). Schau erst hier: https://www.coin.ink/preise Und dann hier: https://cointracking.info/pro.php
  14. Wichtig vielleicht für dich @Picard Es sind keine Kapitalgewinne, sondern sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Falls du das Ergebnis nochmal gegenprüfen willst, dann können wir von coin.ink dir gerne dabei behilflich sein. Unsere steuerliche Verrechnung entspricht allen Vorgaben von deutschen Finanzverwaltungen. Wir haben auch einen Live-Chat und unsere Support-Mitarbeiter gehen das gern mit dir kostenfrei durch.
  15. @MKE ja dies ist möglich. Bei uns ist eine Marktwertanpassung möglich, sodass du hier bei einem Handel dies tun kannst. Dies bezieht sich jedoch nur auf steuerliche Auswertungen. Da können wir so gut wie alle Fälle abbilden bezüglich verschiedener Coins (auch welche, die nicht gelistet sind). Für den Portfolio Tracker würden aber für den "C10" dann die Marktwerte fehlen, sodass dieser zwar im Portfolio ist, aber keinen Wert hat. Des Weiteren unterstützen wir deutlich mehr als nur die CMC Coins. Wir unterstützen knapp 7.000 coins aus über 42.000 Märkten. Depottrennung und eine automatische Erkennung von Transfers ist natürlich auch integriert. Bei Fragen kannst du gerne mal unserem Support schreiben in der App. Wir haben einen Chatbot integriert, womit wir dich unterstützen können. 🙂
  16. Du redest hier von "Depottrennung". Ja das ist erlaubt. Es entspricht auch mehr der Realität als die depotübergreifende Variante von der du wohl sonst ausgehst. Hier ein Auszug der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen: Quelle: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.697552.php#6 Wie du bereits angesprochen hast, gibt es Tools die das abbilden. In Deutschland sind es aber nur cryptotax und coin.ink Bei coin.ink hast du jedenfalls den Vorteil, dass du auch Analysen genau zu dieser Depottrennung hast. Einerseits kannst du dir für jedes Depot die Haltedauer anzeigen lassen und andererseits kannst du auch die Verlustanalyse nutzen, die dir genau zeigt wie du Steuern sparen kannst. Einblicke findest du hier: https://www.coin.ink/kryptowaehrungen-steuern-sparen Hinweis: Ich bin selber Teil des Teams von coin.ink 😇
  17. Das Abo ist im Endeffekt das Angebot für alle Steuerjahre und eine unbegrenzte Anzahl an Transaktionen. Da wir monatliche Zahlung auch anbieten wollen, haben wir das als ein Abo mit 12 Monaten Laufzeit abgebildet. Man kann jedoch nach dem Kauf von Steuer Smart für 99 Euro direkt kündigen. Sodass man im Endeffekt 99 Euro zahlt für das beschriebene Angebot. Hinweis: Vielleicht habe ich es etwas zweideutig formuliert. Mit allen Steuerjahren sind natürlich alle vergangenen und das aktuelle Steuerjahr gemeint. Nicht jedoch die zukünftigen. (Sonst könnten wir die weiteren Entwicklungen auch irgendwann nicht mehr finanzieren 😅) Bezüglich des automatischen Abgleich von Ein- und Auszahlungen wird es spätestens nächste Woche mit dem nächsten Update eine Verbesserung der Transferverlinkung kommen. Es wird dann automatisch zugeordnet werden können für alle eindeutigen Fälle und alle möglichen Fälle werden angezeigt. Nächstes Jahr werden wir mit Sicherheit alle Spezialfälle integriert haben. Von daher nur eine Frage der Zeit. Vorher arbeiten wir aber noch an unserem Featureset für unsere aktuelle Zielgruppe.
  18. @skunk, ich finde es super, dass du die Schwächen von Cointracking und dessen fehlerhaften Berechnungen selbst erkannt hast. Wir waren vor Jahren selbst Cointracking Nutzer und haben das selbe durchlebt. Zum Thema Preis würde ich noch ergänzen wollen, dass coin.ink für unbegrenzte Transaktionen und alle Steuerjahre nur 99 Euro momentan kostet im Vergleich zu 599,99 Euro pro Steuerjahr bei CryptoTax und 550 Euro bei Cointracking. Der Unterschied von pro Steuerjahr zu allen Steuerjahren sei hier nochmal betont. Leider gehörst du skunk mit deinen Spezialfällen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu unserer momentanen Zielgruppe, weshalb es natürlich schade ist, dass du das Tool und den Mehrwert noch nicht ganz mitnehmen konntest. Aber das ist absolut nachvollziehbar. Als Hinweis für die Mitlesenden: coin.ink unterstützt momentan nur den Handel von Kryptowährungen nach §23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte). Darauf sind hierfür aber die User Experience und die Features klarer fokussiert. Der Nutzer gewinnt dadurch jedoch an Einfachheit, da die Komplexität damit sinkt. Referraloptionen existieren auch demnächst Was man aber als Laie nicht wirklich überprüfen kann, sind die verschiedenen Steuerlogiken, die jedes Tool nutzt. Vielleicht hast du ja mal Zeit dazu die Steuerlogik von Cryptotax mal zu hinterfragen. Diese kann nämlich zu unwissentlicher Steuerverkürzung führen durch ihre Annahmen, die du selber vielleicht so gar nicht vertreten würdest. Beispiele für solche Annahmen sind: - Anschaffung zum Marktwert: Der Eingang könnte auch durch einen Airdrop, Hard Fork, etc. eingegangen sein (https://cryptotax.io/artikel/standardklassifizierung-anschaffung-zum-marktwert/) - Steuerneutraler Abfluss: Ein Ausgang könnte auch eine Ausgabe sein. Dann deklariert man das im Bericht noch so als wäre es ein PVG.. (https://cryptotax.io/artikel/standardklassifizierung-steuerneutraler-abfluss/) - Das härteste ist jedoch die steuerneutrale Ausgabe: Eine Ausgabe für Waren oder Dienstleistungen ist als PVG zu klassifizieren (vgl. FinMin der Freien und Hansestadt Hamburg v. 11.12.2017 - S 2256 - 2017/003-52, https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/722501/ ) und dann wird diese Praxis auch wieder verschleiert durch einen fiktiven Veräußerungsgewinn.. (https://cryptotax.io/artikel/ausgaben-coins-mit-welchen-du-fuer-waren-oder-dienstleistungen-bezahlt-hast/) Wir von coin.ink haben momentan nicht das Produkt, dass am weitesten ausgebaut ist. Jedoch haben wir eine pro-fiskalische Steuerlogik und fahren damit am rechtssichersten für unsere Kunden. Wir sehen übrigens unseren Fokus auf die reinen privaten Veräußerungsgeschäfte momentan als absolute Stärke, um Steuerlaien einfacher und schneller durch den Prozess zu führen und um so spezielle Features wie eine Verlustanalyse zum Steuern sparen anbieten zu können. Disclaimer: Ich bin selber Teil des Teams hinter coin.ink - Der Beitrag soll ein Hinweis darstellen und ist keine Antwort von coin.ink auf den oben geführten Vergleich.
  19. Wieder ein spannendes Jahr in der Kryptowelt hinter uns und für viele Trader kommt damit die jährliche Angst: " Muss ich meine Trades versteuern? Wenn ja, wie mache ich das? " Mit coin.ink haben wir im vergangenen Jahr, u.a. durch gutes Feedback der Coinforum Community, ein neues Tool für diejenigen kreiert, die schnell und unkompliziert ihre Krypto Steuern erledigt sehen wollen. Konzentriert euch auf das Trading und coin.ink führt euch intuitiv durch alle wichtigen steuerlichen Aspekte - Vorwissen wird nicht benötigt. Zeit, Kopfschmerzen und Steuern sparen - das ist die Philosophie hinter coin.ink. Die Web-Applikation erlaubt den Import all eurer Transaktionen bequem über API oder CSV. Damit erspart ihr euch das hin und her Springen zwischen mehreren Börsen und behaltet mit Leichtigkeit eurer Portfolio im Überblick. Das heißt, keine lästigen Excel Tabellen mehr führen zu müssen für die Dokumentation und Auswertung. Spart echtes Geld mithilfe der diversen Portfolio Analysetools. Durch taktiertes Traden lassen sich unter Rücksichtnahme von Haltefristen und unrealisierten Verlusten teilweise enorme Steuerersparnisse herausholen. coin.ink gibt euch die Tools genau dies gezielt zu tun. Wenn die alljährliche Steuererklärung anrückt, könnt ihr euch diesmal die Sorgen vor dem Finanzamt sparen. Per Knopfdruck könnt ihr einen Steuerbericht erstellen nach allen Vorgaben von Finanzverwaltungen, der dem Finanzamt und eurem Steuerberater begeistern wird. Falls ihr es genauer wissen wollt, könnt Ihr euch mithilfe unserer Artikel zum Thema Kryptowährungen und Steuern selbst schlau machen. Die Kernfeatures auf einem Blick (Stand Januar 2020) Dokumentation: Native API Anbindungen an die größten Kryptobörsen wie Bitcoin.de, Binance, Bitfinex, Coinbase, Coinbase Pro, Kraken, etc. Native Unterstützung von CSV Dateien einzelner Kryptobörsen Universeller CSV Import für alle anderen Datenquellen Portfolio Tracker: Portfolio Analysetools für eine optimierte Gesamtübersicht im Dashboard Watchlist zum Tracken von Coin-Entwicklungen außerhalb des Portfolios Marktanalyse mit Echtzeit-Kursen von über 6.600 Kryptowährungen mit Detailansicht zu jedem Coin und Analyse der Top Performer Steuern erklären und sparen: Depottrennung, um das maximale Sparpotenzial zu realisieren Verlustanalyse zum gezielten Steuern sparen mit Aufspaltung in Tranchen Steuerbericht für den Handel von Kryptowährungen nach § 23 EStG mit Herkunftsnachweis und Summenausweis zum einfachen eintragen in der Steuererklärung Unterstützung von FiFo und LiFo für den Steuerbericht Essentielle Artikel zum Thema Krypto-Steuern Upcoming: Verbesserte Fehlerbehandlung für nicht eindeutig klassifizierbare Transaktionen Zusätzliche Analysen zur Haltefrist, ROI und Sparpotenzialen Detailansicht nach Depots und Kryptowährungen Spezialfälle wie Mining, Staking, Lending, Margin Trading, Masternodes, Schenkungen Hinweis: coin.ink ist ein Live-Service und ist damit stets im Wandel. Wenn etwas nicht planmäßig funktionieren sollte, nehmen wir gerne Feedback und beheben diese Fehler schnellstmöglich. Einfach coin.ink ausprobieren Derzeit befindet sich coin.ink in der Early Access Phase, jedoch nicht mehr lang. Registriert euch kostenlos und überzeugt euch selbst von der Nutzerführung und den Kernfeatures. Erst wenn Ihr bereit für die Ausgabe des Steuerberichtes seid, entscheidet ihr Euch für einen kostengünstigen Plan. Newsletter Wir halten euch in Zukunft in diesem Thread auf dem Laufenden. Um sicherzugehen, dass Ihr keine Updates oder Entwicklungen im Krypto-Steuerrecht verpasst, könnt Ihr unseren Newsletter hier abonnieren.
  20. Je nachdem wie man da argumentiert. Es ist so, dass es auch die Möglichkeit gibt diese komplett steuerfrei zu argumentieren. Die Argumentation dass keine Leistung und Anschaffung dafür erbracht wurde, gehört unter anderem dazu. Es existieren im Endeffekt alle 3 Optionen (steuerfrei, steuerbar bei PVG mit Anschaffungskosten = 0, direkt steuerbar). Die Frage ist am Ende, was das Finanzamt zulässt. Airdrops sind ja quasi per Definition schon ohne Leistung und Anschaffung zu erhalten. Alles andere wären Bounties, schätze ich mal. Deswegen gehen wir auch bei coin.ink den realitätsechten Praxiskompromiss-Weg, indem wir den Zufluss nicht versteuern, sondern erst Folgeaktivitäten. Probleme damit hatten wir noch nie und auch unsere Kunden nicht. Und damit umgeht man auch viele Folgeprobleme, die sich aus den anderen realitätsferneren Wegen ergeben würden (Nachweisbarkeit, Marktwerte, Besitzverhältnisse).
  21. Beim Thema Airdrop gibt es verschiedene Möglichkeiten diese zu versteuern. Je nachdem welcher Begründung man folgt. Würde man den Airdrop direkt unter den Auffangtatbestand § 22 Nummer 3 EStG versteuern, so wie es hier gerade der Fall ist, dann würde es direkt versteuert werden. Hier besteht die Gefahr, dass eine spätere Veräußerung nicht mehr steuerbar ist (vgl. Randziffer 42 des BMF Schreibens vom 25.10.2004: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/145325/). Auch ist es in der Anlage SO eine andere Zeile, sodass du das nicht direkt von deinen Trading Gewinnen und Verlusten abziehen kannst. Eine analoge Anwendung des § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG wäre aber auch möglich, sodass der Eingang zu keinen steuerpflichtigen Einkommen führt und der Airdrop mit 0 Euro Anschaffungskosten verbucht wird. Eine spätere Veräußerung kann man dann als PVG betrachten. Dies entspricht dann so auch der Realität des Falles. Dies würde dann auf den Abgeltungsteuererlass Randziffer 116 (Seite 48) sich begründen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2016-01-18-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  22. Solange du für dich oder dein Unternehmen handelst, bedarf es keiner Lizenz. Solltest du jedoch Kryptowährungen für andere Handeln Stichwort Finanzkomissionsgeschäft, eine Kryptobörse oder eine Krypto-Verwahrstelle sein, dann Bedarf es einer Lizenz/Erlaubnis. Du brauchst also keine Erlaubnis, wenn du privat handelst oder dies auch schon gewerblich für dich in eigenen Namen tust. Hinweis: Ich bin kein Anwalt und dies ist nur eine Zusammenstellung meines berufsbedingten Wissens ^^
  23. Die Änderung der Geldwäscherichtlinie hat keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Das BMF wird in naher Zukunft (hoffentlich) ein Hinweisschreiben diesbezüglich veröffentlichen. Die Abstimmung der 16 Länder macht dies momentan etwas zeh. Die von dir genannte Änderung hat hauptsächlich nur Bezug auf das Verwahrgeschäft von Kryptowerten und ist daher für Privatpersonen in der Regel erstmal irrelevant.
  24. Wir haben übrigens einen Beitrag zu den gesetzlichen Pflichten beim Besitz von Kryptowährungen erstellt. Updates zu den Entwicklungen von coin.ink kommen auch demnächst wieder. Wir hatten in letzter Zeit viel zu tun
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