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Kantra2

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  1. Ich war bis jetzt kein Mitglied dieses Forums, habe mich aber aufgrund der angeregten Diskussion und meinem Interesse (ich bin bereits invertiert und schwanke regelmäßig in meinen Gefühlen ob es ein Fehler war oder nicht) dazu entschlossen um einige Fragen in einem offensichtlich sehr fachkundigen Umfeld zu stellen. Ich weiß leider nicht ob die Frage dumm ist aber ich stelle sie trz: Ich habe im schweizer Firmenregister gesucht und folgendes zu HYGH gefunden: "HYGH AG (HYGH SA) (HYGH Ltd), in Zug, CHE-368.148.284, Dammstrasse 16, 6300 Zug, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 30.05.2018. Zweck: Entwicklung und Realisation von umfassenden Marketing- und Werbekonzepten, Verkaufsförderung und Public Relations sowie Erbringen von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Dies geschieht vornehmlich über die Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb und Lizensierung von neuen Technologien, Applikationen und Plattformen in den Bereichen von neuen offenen und dezentralisierten Softwarearchitekturen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten. Aktienkapital: CHF 100'000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100'000.00. Aktien: 100'000 Inhaberaktien zu CHF 1.00. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 30.05.2018 17 Bitcoin (BTC), wofür 100'000 Inhaberaktien zu CHF 1.00 ausgegeben werden. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB oder, sofern die Namen und Adressen der Aktionäre bekannt sind, durch eingeschriebenen Brief. Mit Erklärung vom 30.05.2018 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Biesuz, Daniel, von Unterengstringen, in Zürich, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Frey, Fritz, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Link, Antonius Paul, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Müller, Vincent-Alexander, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift." Mir stellt sich die Frage, welche rechtliche Grundlage die TOKEN als "Aktienersatz" (ist das nicht die Idee eins STO) haben, wenn gleichzeitig, so nehme ich an, irgendwelche Menschen (mutmaßlich die Gründer) reguläre Aktien an dem Unternehmen halten, deren Wert durch das Sammeln von Kapital durch die TOKEN vermutlich ins unermessliche steigen? Und inwiefern ist der Käufer der TOKEN rechtlich abgesichert, nicht einfach Geld für etwas zu bezahlen, was ähnlich zu zB ingame Geld bei Spielen, keinen rechtlichen Anspruch auf Gegenwert hat? Lg
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