Bitpanda Global Exchange scheint von den Gebühren her jetzt mit andern Börsen mithalten zu können.
Eine vieleicht "naive" Haftungsfrage habe ich noch zu den Wallet`s.
Seht bestimmt in den AGB`s die aber nicht immer auf Anhieb verständlich sind.
Angenommen ein Wallet bei mit Kryptowährung wird, ohne das es der Benutzer zu vertreten (verschulden) hat, leergeräumt.
Übernimmt der Betreiber (Bitpanda) dafür irgendeine Haftung?
Die gleiche Haftungsfrage stellt sich bei dem angebotenen Metall (Gold) Wallet.
Hier wird das Gold von Bitpanda "physisch hinterlegt" und der Benutzer zahlt auch Lagergebühren dafür.
Vielleicht kann ja jemand etwas Licht in dunkle bringen.
Vielen Dank für die Mühe.