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badmetze

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  1. Hallo, ist es aber denn nicht so, dass wenn die Krypto Token ab dem 1.1.2020 als Finanzinstrument nach Wertpapiergesetz eingestuft werden, sich die steuerliche Bewertung verändert. Der Handel von Finanzinstrumenten nach wphg fällt doch unter die Kapitalertragssteuer oder nicht ? Ich konnte dazu im Netz leider nichts finden.
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