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varitie

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  1. Ich gehe mittlerweile nicht mehr von einer als Gewerbe einzustufenden Tätigkeit aus, da der Handel keine nach außen gerichtete Tätigkeit im Sinne des Gesetzes darstellt(vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe). Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich Nachweise zu den sonstigen Einkünften liefern soll bzw. wie ich Anlage SO ausfülle, schließlich handelt es sich bei mir nicht um ein paar Trades, sondern um zig Tausende. Dokumentiert habe ich jeden Monat, d.h. Entnahmen und Gewinne zum Monatsende. Glücklicherweise habe ich Girokonten ausschließlich für diese Aktivitäten verwendet. Falls ihr Viel-Trader seid, wie füllt ihre die Anlage SO aus? Normalerweise trägt man ja dort jeden Trade einzeln ein. Vielen Dank im Voraus.
  2. Mir ist bekannt wie man normalerweise Kryptogeschäfte versteuert. Dennoch handelt es sich hier nicht um Spekulationsgeschäfte, sondern um systematischen Handel. Ich habe nicht etwa auf Kursschwankungen(steigende oder fallende Kurs) gewettet, sondern nur gehandelt, wenn der Gewinn garantiert war. Wieso hast du eine EÜR ausgefüllt? Hast du diese auch eingereicht? Wurde sie vom Finanzamt akzeptiert?
  3. Ich denke Arbitragehandel ist immer ein gewerbliches Vorgehen. § 1 HGB sehe ich als erfüllt. Welche Infos brauchst du? Danke für deine Hilfe.
  4. Ich muss nicht zum Steuerberater - man kann auch mit dem Finanzamt sprechen. Ich will allerdings die dritte Variante verhindern, und bin daher an einer Lösung interessiert, die das Finanzamt gleich akzeptiert.
  5. Hallo! Ich sitze gerade vor der Einnahmenüberschussrechnung(EÜR) und frage mich wie ich diese am besten ausfülle. Ich habe gewerblich Krypto günstig gekauft und teurer verkauft(Arbitrage). Gemäß EÜR ist Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn Meine erste Idee war mein Startkapital als Betriebsausgabe anzugeben und das was jetzt übrig geblieben ist(Kontostand(ich hab alles in Euro umgewandelt)) als Betriebseinnahmen anzugeben. Die Differenz wäre richtigerweise mein Gewinn. Beispiel: 20.000(zum Schluss auf dem Konto) - 5.000(Startkapital) = 15.000 (Gewinn) Mein Problem mit dieser Lösung ist, dass das Startkapital nicht wirklich eine Betriebsausgabe ist. Allerdings könnte man argumentieren, dass dieses Geld als Anfangsinvestition benötigt wurde, so wie man erstmal Waren einkaufen muss um sie dann später zu verkaufen. In dem Fall wären die Waren auch Betriebsausgaben, oder nicht? Die zweite Lösung ist, dass ich die Differenz als meinen Gewinn, also Betriebseinnahme minus Betriebsausgaben (0 Euro) angebe. 15.000-0= 15.000(Gewinn) Im dem Fall entspräche Betriebseinnahme gleich Gewinn. Das scheint eigentlich nicht zu gehen, zumindest liest man z.B. hier https://www.billomat.com/lexikon/b/betriebseinnahmen/ dass Betriebseinnahmen niemals dem Gewinn entsprechen können. Ich hatte tatsächlich keine Betriebsausgaben, ich hab alles zuhause auf eigener Hardware betrieben, bzw. keine Beläge mehr für die Hardware. Vielleicht könnte ich die Stromausgaben ansetzen? Dann könnte die Rechnung so aussehen: 15.000 - 10 = 14990 Die dritte Variante: man erfasst alle Trades. Dann wären das 'günstig Zurückkaufen' Betriebsausgaben und das 'teurere Verkaufen' Betriebseinnahmen. 500.000(Verkaufumsatz) - 485.000(Einkaufumsatz) = 15.000 Diese Lösung wäre für mich mit sehr viel Aufwand verbunden. Außerdem läge ich sehr wahrscheinlich über der Umsatzgrenze von 600.000 Euro und es bestünde Buchhaltungspflicht. Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass man kurz nach dem Steuerfreibetrag in die doppelte Buchhaltungspflicht rutschen kann. Falls ihr auch gewerblich gehandelt habt, wie habt ihr das in der EÜR angegeben? Best, varitie
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