Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften und wollte einmal eure Meinung einholen.
Laut § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG -> Freigrenze von 600€, bei Zusammenveranlagung hat jeder Ehepartner die Freigrenze von 600€.
Laut BMF, Schreiben v. 5.10.2000, IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl 2000 I S. 1383, Rz. 41.
müssen die Gewinne der Veräußerungsgeschäfte getrennt ermittelt werden und eine Übertragung, des nicht genutzten Freibetrages ist nicht möglich.
Ich stelle mir jetzt die Frage, wenn sich ein Ehepaar gemeinsam dazu entschließt Kryptowährungen zu kaufen, einer der Ehepartner sich bei einer Börse registriert und dann unterschiedliche Kryptowährungen gekauft werden, wie sich die Sachlage dann mit der Freigrenze verhält?
Werden die Veräußerungsgeschäfte dem Ehepartner zugeschrieben, der den Account bei der Börse besitzt oder wird dies beiden zugeschrieben, so das sich die Freigrenze auf 1200 erhöht?
Wie ist da Eure Sicht?