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Mo3

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Alle Inhalte von Mo3

  1. Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich hatte die EOS coins gestaked um CPU und Ram zu generieren, da ich die Coins versenden wollte. Jetzt habe ich die Coins wieder Unstaked, da ich dachte die Ressourcen reichen aus. Wenn ich jetzt die Coins über Refund zurückholen will, erhalte ich immer folgende Meldung "billed CPU time is grater than the maximuma billable CPU time..." habt ihr eine Idee wie ich die Coins wieder zurück kriege, da ich irgendwie in der Zwickmühle bin, die CPU reicht nicht aus und ich kann die Coins nicht erneut Staken um wieder CPU zu generieren... Ich habe es auch schon bei Bloks.io probiert, aber immer wenn ich auf meinem Ledger Nano S den refund bestätige habe ich das Gefühl, dass bei der confirm Action#2 der Ledger die Verbindung verliert bzw. hängen bleibt, habt ihr Tipps woran es liegen könnte? Besten Dank Mo3
  2. Danke für euren Input. Ich hatte auch schon die Vermutung, das man nur die 600€ hat.
  3. Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften und wollte einmal eure Meinung einholen. Laut § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG -> Freigrenze von 600€, bei Zusammenveranlagung hat jeder Ehepartner die Freigrenze von 600€. Laut BMF, Schreiben v. 5.10.2000, IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl 2000 I S. 1383, Rz. 41. müssen die Gewinne der Veräußerungsgeschäfte getrennt ermittelt werden und eine Übertragung, des nicht genutzten Freibetrages ist nicht möglich. Ich stelle mir jetzt die Frage, wenn sich ein Ehepaar gemeinsam dazu entschließt Kryptowährungen zu kaufen, einer der Ehepartner sich bei einer Börse registriert und dann unterschiedliche Kryptowährungen gekauft werden, wie sich die Sachlage dann mit der Freigrenze verhält? Werden die Veräußerungsgeschäfte dem Ehepartner zugeschrieben, der den Account bei der Börse besitzt oder wird dies beiden zugeschrieben, so das sich die Freigrenze auf 1200 erhöht? Wie ist da Eure Sicht?
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