Das war nicht die Frage . Es geht darum ob mein Ledger eindeutige Spuren hinterlässt, die von Coin a auf Coin b schliesen. D.h wenn du Coin a auf deinen Wallet mithilfe von Ledger geschickt hast, und dann wieder auf die Börse zum Verkauf.
Den Coin b mit Hilfe deines Ledgers auf deine Wallet geschickt hast.
Kann man dann behaupten dass Coin a durch den gleichen Ledger wie Coin b abgesichert wurde.
Übrigens deine Behauptung ist nicht ganz richtig Wenn Du Coins von einer Börse (mit KYC) auf andere Börse (mit KYC) schickst dann ist tatsächlich eine Zuordnung möglich. Wenn du dagegen deine Coins von einer Börse (mit KYC) auf eine private Wallet schickst ( z.B Ledger life) kann der Staat nicht behaupten, dass der Wallet auch dir gehört. Schliesslich könntest du nur eine Überwisung für jemand tätigen, oder auch fremde Wallet verwalten ohne der Besitzer zu sein.
Deswegen gab schon Vorschläge der EU s.g unhosted wallet zu verbieten oder Betreiber zu verpflichten Nutzer zu von Wallets zu verifizieren.
Natürlich später bei der Überweisung von Fiatgeld aufs Konto wird man eindeutig verufiziert und zu den Coins " zugeordnet" . Davor hat der Staat keine Möglichkeiten, denn eine unhosted Wallet kann jedem auf dieser Welt gehören.
Meine Frage bezog sich auf reintechnische Merkmale des Wallets.