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zeilush

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  1. Vor dem Gang zum Steuerberater habe ich mir eine Cointracking Lizenz angeschafft und mir aus allen Börsen die Trades über die API importiert. Und siehe da, meine manuell gepflegte Excel-Liste enthielt ein Haufen Trades nicht. Meine Gewinn-Kalkulation war falsch, laut Cointracking liegt mein Gewinn unter dem Freibetrag. Laut meiner Excel-Liste war er ein wenig über dem Freibetrag. Nochmal Glück gehabt :). Übrigens: Laut einem Steuerberater kann ein Bescheid nicht zum Gunsten eines Steuerpflichtigen geändert werden. D.h. wenn ein Steuerbescheid bestandskräftig ist, können bspw. Verluste nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.
  2. Auch wenn wir in einigen Dingen einer andere Ansicht haben ;), möchte ich Dir @Jokin für deinen Input vielmals danken.
  3. So ist der englische Begriff, "Liquidity provider". Das ist kein Verleihung, man erhält nämlich nicht dieselbe Anzahl an Tokens zurück wenn diese wieder aus dem Pool genommen werden. Ich kann 1 ETH und 1 NEO zur Verfügung stellen, bekomme am Ende aber vielleicht 2 ETH und 0.5 NEO zurück. Bitte nicht mit Lending vergleichen. Bei einer Verleihung gebe ich 1 ETH und 1 NEO rein und kriege am Ende 1 ETH und 1 NEO zurück. Die eigenen Tokens werden geswappt in "Uniswap Token"s. Das ist ggfs. ein steuerrelevanter Vorgang, falls die Tokens zum Swap Zeitpunkt mehr Wert sind als zum Kaufzeitpunkt, ist klar. Was passiert jedoch beim Tausch zurück. Nehmen wir an ich habe 1 ETH und 1 NEO in den Pool gegeben (bei Uniswap muss man immer ein Paar in den Pool geben). Dafür erhalte ich 1 personalisierten Uniswap Token, der nur für diese Transaktion und meine Wallet gilt. Ein Uniswap Token wird auf keiner Exchange gehandelt, hat daher einen Wert von 0. Bei Tausch zurück von 1 Uniswap in ETH und NEO, erhalte ich nun aber 2 ETH und 0.5 NEO, da mehr NEO als ETH im Pool gekauft wurden --> Anzahl NEO verringert sich, Anzahl ETH erhöht sich. Aus meiner Sicht ist bei diesem Swap ein Gewinn von 0€ entstanden. Ich verkaufe 1 personalisierten Uniswap Token mit Wert 0 und erhalte dafür 2 ETH und 0.5 NEO. Das DeFi neu ist und es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, allgemein für Krypto, ist denke ich allen klar. Wie sind jedoch eure Meinung zur Versteuerung in Anbetracht der aktuellen Lage.
  4. Ich unterstütze ein Projekt in dem ich bei Uniswap Liquidität zur Verfügung stelle, d.h. ich gebe meine Tokens in einen Trade-Pool. Als Ansporn erhalte ich vom Projekt täglich ein paar Coins. Aus meiner Sicht ist das (für die Steuererklärung) eine Schenkung. Wie ist eure Meinung dazu? Bounty, Airdrop oder Schenkung?
  5. Der Steuerbericht von CrypoTax ist von KMPG zertifiziert. Ich denke daher, dass die Argumentation von CryptoTax bzgl. dem steuerfreien Verkauf der gestakten Coins valide ist.
  6. Was genau meinst du mit Zusammenfassung der Transaktionsliste? Welche Daten enthält diese Liste? Welche Daten schickst du dem FA bei der Erklärung wenn du einen steuerpflichtigen Gewinn gemacht hast? Das Bedingung dass diese Argumentation und 13.1 greift ist, dass die Fremdwährung entgeltlich angeschafft worden ist. Das trifft bei gestakten Coins nicht zu, die Coins sind per Zufallsprinzip "zugeflossen", man hat sie nicht erworben. Somit sind die Bedingungen für ein privates Veräußerungsgeschäft nicht gegeben. Ich stimme dir vollkommen zu, dass das mit Vorsicht zu genießen ist. Aktuell handelt es sich bei mir um überschaubare Beträge. Sollte das FA doch nicht für einen steuerfreien Verkauf zustimmen, zahle ich im Worst Case die Steuern oder gehe zum Anwalt.
  7. Ich habe eine Test-Steuererklärung mit CryptoTax gemacht. Dort wird der Verkauf der gestakten Coins mit 0€ Gewinn gewertet. Begründet wird das im Begleitschreiben wie folgt: Da ich sowieso eine Steuersoftware brauche, werde ich mich denke ich für CryptoTax entscheiden. @Jokin: Du hast ja schon viel Erfahrung mit dem FA gesammelt. Belege müssen der Steuererklärung erst nach Anfrage hinzugefügt werden. Macht es nicht Sinn wenn man die Transaktionliste vorsichtshalber doch gleich angibt. Mir geht es hier nicht um die Coins, die ich länger als 1 Jahr halte, sondern um den Verkauf von gestakten Coins. Ich will verhindern, dass das FA irgendwann nach 3 Jahren auf mich zukommt, die Transaktionen nachprüfen will und mir dann sagt, dass der Verkauf doch steuerpflichtig war (was ich nicht glaube).
  8. Ist der Link korrekt? Ich sehe nur eine Übersicht von irgendwelchen, nicht interessanten Fragen.
  9. Laut Cryptotax: Die Frage ist ob jemand mit der Argumentation schon positive Erfahrungen beim FA gemacht hat. @Jokin: Es geht hier nicht um Zustimmung. Ich will nur die Steuern bezahlen, die ich tatsächlich auch zahlen muss, dem Staat will ich mein hart verdientes Geld nicht einfach so schenken. Für jede Argumentation und jeden Austausch, der mir/uns dabei hilft und Bestand hat, bin ich dankbar. Eine Frage an dich. Wenn selbst Experten teilweise davon überzeugt sind, dass der Verkauf steuerfrei ist, wieso versuchst du es nicht einfach mal beim FA mit obiger Argumentation? Im schlimmsten Fall wird du es versteuern müssen was du ja sowieso bisher immer gemacht hast. Verlieren dabei kannst du also nicht wirklich.
  10. Hat mit dieser Argumentation jemand positive Erfahrungen beim FA gemacht? Gibt es hier überhaupt jemanden außer @Jokin und mir der die Einkünfte in der Steuererklärung angibt/angeben will?
  11. Es ist klar definiert: "Der Besteuerungstatbestand des privaten Veräußerungsgeschäftes erfordert definitionsgemäß einen vorangegangenen entgeltlichen Anschaffungsvorgang". Das ist beim Staking definitiv nicht gegeben. Ich habe den gestakten Coin nicht gekauft, er ist mir "zugeflossen". Daher kann ich deiner Argumentation nicht zustimmen.
  12. Hallo zusammen, das die PoS erhalten Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem persönlichen Steuersatz versteuern werden müssen, ist soweit klar. Wie verhält es sich jedoch mit der Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist. Private Veräußerungsgeschäfte benötigen einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. Das ist beim Staking definitiv nicht gegeben, daher bin ich der Meinung, dass der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei ist/sein muss. Das habe ich natürlich im Rahmen meiner Recherche "aufgeschnappt" und habe es mir nicht selbst ausgedacht. Das teilen u.A. CryptoTax und andere (Krypto)Steuerexperten. Falls jemand anderer Meinung ist, bitte entkräften. Gibt es hier schon jemanden der Erfahrung mit dem FA gesammelt hat und wie die Kollegen dort mit dem Thema umgehen?
  13. Das sieht nicht Google so, das sehen viele Steuerberater/Kanzleien so, die einfach ihre Meinung im Internet öffentlich machen. Du machst es dir scheinbar sehr einfach und zahlst einfach deine 42% an den Staat ohne deine Rechte zu kennen. Nimm lieber ein Teil von diesen 42% und gehe zu einem Steuerberater der dich richtig vertritt.
  14. Hier geht es nicht darum ob man generell Steuern zahlen soll oder nicht. In dieser Diskussion geht es darum ob die 10 Jahre Haltefrist gelten oder nicht. Und die Gesetze machen nicht das FA sondern der Staat. Ich lasse mich von einen StB vertreten, der eben genau dafür einsteht und verargumentiert, dass die 10 Jahre Haltefrist nicht gelten.
  15. Wieso fühlst du dich angegriffen, das war nicht gegen dich persönlich gerichtet. Du scheinst aber einfach so zu akzeptieren, dass die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert. Das ist ok, ist dein Ding. Aber was ist bitte falsch daran, Links von Steuerberater/Kanzleien rauszukopieren und anderen Usern zur Verfügung zu stellen, die eben die nicht die Meinung vertreten, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert?
  16. Ich finde es erschreckend wie Leute einfach akzeptieren was das FA oder ein nicht in Krypto spezialisierter StB festlegen ohne es ein wenig zu hinterfragen und selbst ein wenig Research zu betreiben. Es ist euer hart verdientes Geld, werft es nicht einfach dem Staat vor die Füße. Ich bin für Steuern zahlen, aber bitte wenn alles eindeutig gesetzlich geregelt ist.
  17. Diese Meinung vertreten sehr viele StB im Internet, Google hilft.
  18. Bzgl. 10 Jahre Haltefrist: Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt. Hast du beim Finanzamt/Steuerberater mal hinterfragt wie sie darauf kommen, dass das Gesetz auch auf Kryptowährungen anwendbar ist, siehe hier https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/#32-Vergleich-Container-und-Fremdwaehrungsdarlehen und die Meinung von vielen Steuerberatern, die sich auf Krypto spezialisiert haben. Oder akzeptiert man einfach was das Finanzamt sagt?
  19. Dein FA meint also die Haltefrist erhöht sich auf 10 Jahre? Und falls ja, wie prüfen sie überhaupt ob du Staking betreibst oder nicht,?
  20. Unabhängig vom Staking hat jemand gegen die Steuereinforderung geklagt und gewonnen, siehe hier https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/ und https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=429619. Ich kann momentan auch nicht nachvollziehen wieso man hier in Vorleistung gehen und Steuern zahlen soll, obwohl alles noch in den Sternen steht. Verlängert sich die Haltefrist beim Staking auf 10 Jahre Können vom Staking erhalte Coins direkt oder erst nach 1 Jahr steuerfrei verkauft werden Müssen wir überhaupt Steuern zahlen
  21. Wie sieht es bei der Haltedauer von 10 Jahren aus? Hat jemand bereits positive Erfahrungen gemacht, dass sich die Haltedauer der Coins die man für das Staking verwendet, nicht auf 10 Jahre verlängert?
  22. Laut cryptotax ist der Verkauf von Rewards steuerfrei. https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/ Ohne Steuerberater würde ich das sowieso nicht durchziehen. Die Gesetzeslage ist mir viel zu schwammig.
  23. Du musst ganz genau verargumentieren warum es deiner Ansicht nach bei einem Jahr Haltefrist bleibt und nicht bei 10. Wenn du die ganzen Paragraphen kennst und es selber machen kannst, ok. Machst du das nicht, werden dir 99% der Sachbearbeiter im FA sagen, dass es sich auf 10 Jahre verlängert. Sie werden sich nämlich auf folgenden Gesetzeswortlaut verweisen: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“ Wie gesagt, wenn du das selbst verargumentieren kannst, dass es doch nicht so ist zu handhaben ist, dann ist das ok.
  24. Es gibt ein Haufen Steuerberater die sich auf Krypto spezialisiert haben, du ohne Probleme mit bisschen googlen findest kannst und die Meinung vertreten dass sich die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert.
  25. 10 Jahre MUSS nicht unbedingt gelten. Siehe https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/ und https://blog.all-in-one-consulting.de/krypto-steuer-update/. Ich würde für die Steuererklärung einen Steuerberater beauftragen, der ebenfalls diese Meinung vertritt und das verargumentieren kann.
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