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zeilush

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Beiträge von zeilush

  1. Vor dem Gang zum Steuerberater habe ich mir eine Cointracking Lizenz angeschafft und mir aus allen Börsen die Trades über die API importiert. Und siehe da, meine manuell gepflegte Excel-Liste enthielt ein Haufen Trades nicht. Meine Gewinn-Kalkulation war falsch, laut Cointracking liegt mein Gewinn unter dem Freibetrag.

    Laut meiner Excel-Liste war er ein wenig über dem Freibetrag. 

    Nochmal Glück gehabt :).

    Übrigens:

    Laut einem Steuerberater kann ein Bescheid nicht zum Gunsten eines Steuerpflichtigen geändert werden. D.h. wenn ein Steuerbescheid bestandskräftig ist, können bspw. Verluste nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.

     

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  2. vor 22 Minuten schrieb Gulliver:

    Was hier alles für ein Zeug gemacht wird ... 🙄

    Du verleihst Krypto (tolle Umschreibung, das als "ich stelle Liquidität zur Verfügung" zu bezeichnen), dafür gibt es eine Entschädigung in Form von Coins. Das sind Sonstige Einkünfte.

     

     

    So ist der englische Begriff, "Liquidity provider".  Das ist kein Verleihung, man erhält nämlich nicht dieselbe Anzahl an Tokens zurück wenn diese wieder aus dem Pool genommen werden. Ich kann 1 ETH und 1 NEO zur Verfügung stellen, bekomme am Ende aber vielleicht 2 ETH und 0.5 NEO zurück. Bitte nicht mit Lending vergleichen.

    Bei einer Verleihung gebe ich 1 ETH und 1 NEO rein und kriege am Ende 1 ETH und 1 NEO zurück.

    Zitat

    Hinzukommen noch (für den Fall, dass Du Krypto auf Uniswap tauschst) evtl. Veräußerungsgewinne.

    Die eigenen Tokens werden geswappt in "Uniswap Token"s. Das ist ggfs. ein steuerrelevanter Vorgang, falls die Tokens zum Swap Zeitpunkt mehr Wert sind als zum Kaufzeitpunkt, ist klar.

    Was passiert jedoch beim Tausch zurück. Nehmen wir an ich habe 1 ETH und 1 NEO in den Pool gegeben (bei Uniswap muss man immer ein Paar in den Pool geben).  Dafür erhalte ich 1 personalisierten Uniswap Token, der nur für diese Transaktion und meine Wallet gilt. Ein Uniswap Token wird auf keiner Exchange gehandelt, hat daher einen Wert von 0.

    Bei Tausch zurück von 1 Uniswap in ETH und NEO, erhalte ich nun aber 2 ETH und 0.5 NEO, da mehr NEO als ETH im Pool gekauft wurden --> Anzahl NEO verringert sich, Anzahl ETH erhöht sich. 

    Aus meiner Sicht ist bei diesem Swap ein Gewinn von 0€ entstanden. Ich verkaufe 1 personalisierten Uniswap Token mit Wert 0 und erhalte dafür 2 ETH und 0.5 NEO.

    Das DeFi neu ist und es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, allgemein für Krypto, ist denke ich allen klar.

    Wie sind jedoch eure Meinung zur Versteuerung in Anbetracht der aktuellen Lage.

  3. Ich unterstütze ein Projekt in dem ich bei Uniswap Liquidität zur Verfügung stelle, d.h. ich gebe meine Tokens in einen Trade-Pool. 

    Als Ansporn erhalte ich vom Projekt täglich ein paar Coins. Aus meiner Sicht ist das (für die Steuererklärung) eine Schenkung.

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Bounty, Airdrop oder Schenkung?

     

  4.  

    Zitat

    Was sollen die damit? Da schauen sie eh nicht rein wenn die Zusammenfassung der Transaktionsliste plausibel erscheint.

    Was genau meinst du mit Zusammenfassung der Transaktionsliste? Welche Daten enthält diese Liste? 

    Welche Daten schickst du dem FA bei der Erklärung wenn du einen steuerpflichtigen Gewinn gemacht hast?

    Zitat

    Weiterhin müssen Kryptowährungen als "Fremdwährungen" akzeptiert werden. Und da Zinseinnahmen der Fremdwährungen kapitalertragssteuerpflichtig sind, müsste dies auch für Bitcoin-Krypto-Zinseinnahmen gelten.

    Das Bedingung dass diese Argumentation und 13.1 greift ist, dass die Fremdwährung entgeltlich angeschafft worden ist. 

    Das trifft bei gestakten Coins nicht zu, die Coins sind per Zufallsprinzip "zugeflossen", man hat sie nicht erworben. Somit sind die Bedingungen für ein privates Veräußerungsgeschäft nicht gegeben. 

    Ich stimme dir vollkommen zu, dass das mit Vorsicht zu genießen ist. Aktuell handelt es sich bei mir um überschaubare Beträge. Sollte das FA doch nicht für einen steuerfreien Verkauf zustimmen, zahle ich im Worst Case die Steuern oder gehe zum Anwalt. 

    • Like 1
  5. Ich habe eine Test-Steuererklärung mit CryptoTax gemacht. Dort wird der Verkauf der gestakten Coins mit 0€ Gewinn gewertet. 

    Begründet wird das im Begleitschreiben wie folgt:

    Zitat

    Sollten digitale Assets im Rahmen (i) eines Lock up durch ein dezentrales Netzwerk („Staking“), (ii) eines
    Leihvorgangs auf einer Finanzdienstleitungsplattform („Lending“), (iii) von nicht gewerblichem Mining
    („Mining“), oder (iv) des Betriebs einer Masternode („Masternode“) zugeflossen sein, wurden diese
    erhaltenen Assets mit ihrem Marktwert zum Zuflusszeitpunkt als Entgelt für die Überlassung qualifiziert und
    damit als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG erfasst. Gleiches gilt für Zuflüsse digitaler
    Assets im Rahmen von „Bounties“. Diese sonstigen Einkünfte sind steuerpflichtig, soweit sie in Summe die
    jährliche Freigrenze in Höhe von 256 Euro überschreiten. Digitale Assets, welche durch einen der o.g.
    Sachverhalte zugeflossen sind, führen bei späterer Veräußerung zu keinem (privaten)
    Veräußerungsgeschäft, da es an einer Anschaffung fehlen sollte (vgl. BMF-Schreiben vom 25.10.2004, Rz.
    42f.). Der Vollständigkeit halber wurde dieser Betrag separat ausgewiesen.

    Da ich sowieso eine Steuersoftware brauche, werde ich mich denke ich für CryptoTax entscheiden.

    @Jokin: Du hast ja schon viel Erfahrung mit dem FA gesammelt. Belege müssen der Steuererklärung erst nach Anfrage hinzugefügt werden. Macht es nicht Sinn wenn man die Transaktionliste vorsichtshalber doch gleich angibt. Mir geht es hier nicht um die Coins, die ich länger als 1 Jahr halte, sondern um den Verkauf von gestakten Coins.
    Ich will verhindern, dass das FA irgendwann nach 3 Jahren auf mich zukommt, die Transaktionen nachprüfen will und mir dann sagt, dass der Verkauf doch steuerpflichtig war (was ich nicht glaube). 

  6. vor 14 Minuten schrieb Amsi:

    Laut Cryptotax:

    Zitat

    "So muss neben einer Veräußerung des Wirtschaftsguts auch eine steuerlich wirksame Anschaffung desgleichen vorgelegen haben. Entscheidend ist hierbei, dass die durch Staking erhaltenen Wirtschaftsgüter durch eigene Leistung erzeugt wurden und damit ein entgeltlicher Erwerb nicht gegeben ist. Das Besteuerungsmerkmal der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG erfordert jedoch explizit einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. [37] Da dieser im Bereich des Staking nicht identifiziert werden kann, sollten etwaige Kursgewinne bei einem Verkauf regelmäßig nicht steuerbar sein. "

    Die Frage ist ob jemand mit der Argumentation schon positive Erfahrungen beim FA gemacht hat.

    @Jokin: Es geht hier nicht um Zustimmung. Ich will nur die Steuern bezahlen, die ich tatsächlich auch zahlen muss, dem Staat will ich mein hart verdientes Geld nicht einfach so schenken. Für jede Argumentation und jeden Austausch, der mir/uns dabei hilft und Bestand hat, bin ich dankbar.

    Eine Frage an dich. Wenn selbst Experten teilweise davon überzeugt sind, dass der Verkauf steuerfrei ist, wieso versuchst du es nicht einfach mal beim FA mit obiger Argumentation? Im schlimmsten Fall wird du es versteuern müssen was du ja sowieso bisher immer gemacht hast. Verlieren dabei kannst du also nicht wirklich.

     

  7. vor 2 Minuten schrieb zeilush:

    Es ist klar definiert: "Der Besteuerungstatbestand des privaten Veräußerungsgeschäftes erfordert definitionsgemäß einen vorangegangenen entgeltlichen Anschaffungsvorgang".

    Das ist beim Staking definitiv nicht gegeben. Ich habe den gestakten Coin nicht gekauft. 

    Daher kann ich deiner Argumentation nicht zustimmen. 

     

    Hat mit dieser Argumentation jemand positive Erfahrungen beim FA gemacht? 
     

    Gibt es hier überhaupt jemanden außer @Jokin und mir der die Einkünfte in der Steuererklärung angibt/angeben will? :)

  8. vor 34 Minuten schrieb Jokin:

    Doch, doch.

    Sobald Du über den Stakingreward frei verfügen kannst, also in der Lage bist ihn zu veräußern, lässt sich der "Wert" ermitteln.

    Dieser "Wert" wird als "Einkommen" zugrunde gelegt auf das Du Einkommensteuer bezahlst.

    Exakt dieser "Wert" gilt als "Anschaffungspreis" und den Zeitpunkt kennst Du dann ja auch.

    Es ist klar definiert: "Der Besteuerungstatbestand des privaten Veräußerungsgeschäftes erfordert definitionsgemäß einen vorangegangenen entgeltlichen Anschaffungsvorgang".

    Das ist beim Staking definitiv nicht gegeben. Ich habe den gestakten Coin nicht gekauft, er ist mir "zugeflossen". 

    Daher kann ich deiner Argumentation nicht zustimmen. 

     

  9. Hallo zusammen,

    das die PoS erhalten Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem persönlichen Steuersatz versteuern werden müssen, ist soweit klar. 

    Wie verhält es sich jedoch mit der Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist.

    Private Veräußerungsgeschäfte benötigen einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. Das ist beim Staking definitiv nicht gegeben, daher bin ich der Meinung, dass der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei ist/sein muss. Das habe ich natürlich im Rahmen meiner Recherche "aufgeschnappt" und habe es mir nicht selbst ausgedacht. Das teilen u.A. CryptoTax und andere (Krypto)Steuerexperten. 

    Falls jemand anderer Meinung ist, bitte entkräften. 

    Gibt es hier schon jemanden der Erfahrung mit dem FA gesammelt hat und wie die Kollegen dort mit dem Thema umgehen?

  10. vor 7 Minuten schrieb Scriper:

    Wenn du dir deiner Sache so sicher bist dann nur zu.

    Da das FA ja sowieso NIEMALS bei dir genauer hinschauen wird, kannst du doch quasi auch an 1-2 anderen Stellen Sachen so auslegen wie du es dank google siehst? :ph34r:

    Jedoch würde ich mich stark damit zurück halten dies zu verallgemeinern und Leuten einfach so nahe zu legen.

    Wenn es bei dir um SO viel geht und du auch bereit bist StB und Anwalt zu bezahlen in einem eventuell größeren Umfang... ich werde dich nicht aufhalten ;)

    Das sieht nicht Google so, das sehen viele Steuerberater/Kanzleien so, die einfach ihre Meinung im Internet öffentlich machen.

    Du machst es dir scheinbar sehr einfach und zahlst einfach deine 42% an den Staat ohne deine Rechte zu kennen.  

    Nimm lieber ein Teil von diesen 42% und gehe zu einem Steuerberater der dich richtig vertritt.

     

  11. vor 6 Minuten schrieb Scriper:

     

    Ich für meinen Teil kann sagen das ich vermutlich einfacher, ruhiger und eventuell auch billiger fahre, wenn ich entsprechend der aktuellen Gesetzeslage und wie sie die Finanzämter interpretieren einfach die Steuern bezahle.

     

    Hier geht es nicht darum ob man generell Steuern zahlen soll oder nicht. In dieser Diskussion geht es darum ob die 10 Jahre Haltefrist gelten oder nicht.

    Und die Gesetze machen nicht das FA sondern der Staat. 

    Ich lasse mich von einen StB vertreten, der eben genau dafür einsteht und verargumentiert, dass die 10 Jahre Haltefrist nicht gelten.

     

  12. vor 1 Minute schrieb Gulliver:

    Dir steht doch frei, alles anders, besser und vor allem richtig zu machen. Was sollen auch Leute schon wissen, die sich schon Jahre mit speziellen Situationen auseinandersetzen (und nicht bloß von Google Links kopieren).

    Wieso fühlst du dich angegriffen, das war nicht gegen dich persönlich gerichtet. 

    Du scheinst aber einfach so zu akzeptieren, dass die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert. Das ist ok, ist dein Ding.

    Aber was ist bitte falsch daran, Links von Steuerberater/Kanzleien rauszukopieren und anderen Usern zur Verfügung zu stellen, die eben die nicht die Meinung vertreten, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert?  

  13. Ich finde es erschreckend wie Leute einfach akzeptieren was das FA oder ein nicht in Krypto spezialisierter StB festlegen ohne es ein wenig zu hinterfragen und selbst ein wenig Research zu betreiben. Es ist euer hart verdientes Geld, werft es nicht einfach dem Staat vor die Füße.

    Ich bin für Steuern zahlen, aber bitte wenn alles eindeutig gesetzlich geregelt ist.

    • Like 4
  14. vor 4 Stunden schrieb Gulliver:

    Ja,

    Potenziell steuerrelevante Sachverhalte (entstanden durch Dein Handeln) sind von Dir zu erklären. Wenn das schlüssig ist, dann wirst Du in den meisten Fällen kein Problem mit dem FA haben. Wenn Du der Meinung bist, dass Du kein Staking betreibst, dann kannst Du versuchen das gegenüber dem FA zu argumentieren (spricht nichts dagegen). Aber verschweigen (was Dein Posting implizieren könnte, weil das FA Dir etwas nachweisen müsste) solltest Du es nicht. Eine völlige Unbekannte ist Staking nicht mehr und dämlich sind die Finanzbeamten auch nicht.

    Bzgl. 10 Jahre Haltefrist:

    Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.

    Hast du beim Finanzamt/Steuerberater mal hinterfragt wie sie darauf kommen, dass das Gesetz auch auf Kryptowährungen anwendbar ist, siehe hier https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/#32-Vergleich-Container-und-Fremdwaehrungsdarlehen und die Meinung von vielen Steuerberatern, die sich auf Krypto spezialisiert haben.

    Oder akzeptiert man einfach was das Finanzamt sagt?

     

  15. vor 21 Minuten schrieb Gulliver:

    Das denken die schon lange nicht mehr. Nur was viele denken ist, dass Staking ein gutes Geschäft. Für einige vielleicht, für die meisten ist es eine Steuerfalle.

     

    Dein FA meint also die Haltefrist erhöht sich auf 10 Jahre? 

    Und falls ja, wie prüfen sie überhaupt ob du Staking betreibst oder nicht,? 

  16. vor 23 Minuten schrieb battlecore:

    Soweit ich weiss ist das bei NEO eindeutig. Nur bei ETH noch nicht weil es noch keine Urteile gibt und das POS noch nicht so aktuell ist das es steuerlich schon relevant ist. Mag sich mittlerweile geändert haben.

    Gerichtsurteile gibt es erst wenn jemand klagt. So direkt im voraus wird das nix.

    Unabhängig vom Staking hat jemand gegen die Steuereinforderung geklagt und gewonnen, siehe hier https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/ und https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=429619.

    Ich kann momentan auch nicht nachvollziehen wieso man hier in Vorleistung gehen und Steuern zahlen soll, obwohl alles noch in den Sternen steht.

    • Verlängert sich die Haltefrist beim Staking auf 10 Jahre
    • Können vom Staking erhalte Coins direkt oder erst nach 1 Jahr steuerfrei verkauft werden
    • Müssen wir überhaupt Steuern zahlen

     

     

    • Like 1
  17. vor 4 Minuten schrieb Jokin:

    Grundsätzlich erzielst Du durch den Verkauf der Token "Einnahmen".

    Grundsätzlich sind Einahmen "steuerrelevant" und unterliegen Deinem "pers. Steuersatz".

     

    Ob für diese "steuerrelevanten Einnahmen" auch eine "Steuerpflicht" besteht, klärst Du am Besten mit Deinem Steuerberater, denn der ist dafür zuständig Sonderfälle zu kennen oder sich entsprechend darum zu kümmern.

     

    Laut cryptotax ist der Verkauf von Rewards steuerfrei. https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/

    Ohne Steuerberater würde ich das sowieso nicht durchziehen. Die Gesetzeslage ist mir viel zu schwammig.

  18. vor 28 Minuten schrieb Gulliver:

    Und parallel fragst du noch nach, ob dein Verständnis richtig ist, dass die Steuerfreiheit damit erst nach 10 Jahren einsetzt.

     

    Du musst ganz genau verargumentieren warum es deiner Ansicht nach bei einem Jahr Haltefrist bleibt und nicht bei 10. Wenn du die ganzen Paragraphen kennst und es selber machen kannst, ok.

    Machst du das nicht, werden dir 99% der Sachbearbeiter im FA sagen, dass es sich auf 10 Jahre verlängert. Sie werden sich nämlich auf folgenden Gesetzeswortlaut verweisen: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“

    Wie gesagt, wenn du das selbst verargumentieren kannst, dass es doch nicht so ist zu handhaben ist, dann ist das ok. 

  19. vor 7 Minuten schrieb Scriper:

    Die Steuerberater mit denen ich mich hier mal ganz kurz über das Thema Krypto unterhalten habe, haben mich meistens angeschaut wie ein Eichhörnchen wenn es donnert. :wacko:

    Daher habe ich perse nicht vor für meine "paar" Euro dort einen Steuerberater weiter zu suchen.

    Ich werde es unter weiterer Beobachtung so handhaben wie bereits auch @Deliciiouzbeschrieben hat. Damit fährt man ziemlich wahrscheinlich auf jeden Fall safe.

    Wenn es klare Gesetzesänderungen und Beschlüsse dazu geben wird kann man entsprechend handeln.

     

    Ich habe falls es hier auch Leute interessiert, den Binance Support mal angeschrieben bzgl. der Abschaltung von Airdrops und Staking Programmen für meinen Acc und Coins.

    Ich erhielt dafür heute folgende Antwort:

    "Dear user, 

    Thank you for your inquiry.

    We have recorded for you and your airdrops should be ceased. If you want to turn it back on, you can contact us in the future. Our sincere apologies for missing the opportunity to reply to you earlier due to the increasing inquiry recently.  

    If you have further questions, feel free to contact us at any time.

    Best regards, 
    Binance Support Team "

     

    In der Antwort steht leider nur "airdrops" ich habe direkt nochmal geantwortet und gefragt ob "staking" mit inbegriffen ist bei der Abschaltung mal schauen was da kommt.

    Es gibt ein Haufen Steuerberater die sich auf Krypto spezialisiert haben, du ohne Probleme mit bisschen googlen findest kannst und die Meinung vertreten dass sich die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert.

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