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herrykerry

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  1. In welcher Region ist das FA? Vielleicht hatten sie auch noch keine/wenige Fälle was Krypto angeht. Ich denke nicht, wie Skunk vermutet, dass sie spitzfindig Fehleranalyse betreiben wollen. Für mich hört es sich eher an als würden sie Cointracking nicht kennen. Da sie so konkret fragen würde ich persönlich die Transaktionsliste in der alle Transaktionen dargestellt sind (also direkt die coin-coin trades z.B.) als PDF speichern und drucken/verschicken und die Einstellung im Reportmenü screenshotten. Schreiben würde ich du hast alle deine Transaktionen eingearbeitet über CSV/Api von Börsen und im Cointracking Report sind alle Transaktionen enthalten, die auch in der Transaktionsliste sind. Dass das alle Transaktionen sind, die du je getätigt hast kann man ja nicht beweisen. Das ist als würdest du z.B. nen Bankaktienreport zum FA hinschicken und die sagen beweisen sie, dass das alle Depots sind, die sie haben. Geht natürlich nicht... Ansonsten kannst du nur sagen ich habe dort und dort Börsenaccounts und die Trades sind in Cointracking enthalten. Das Nichtvorhandensein von weiteren Accounts/Trades kann man m.E. nicht beweisen ohne konkrete Daten, die dem FA im Hintergrund vorliegen oder Ungereimtheiten in der Transaktionsliste. Persönliche Meinung, keine Beratung.
  2. M.E. kann man das nicht so stehen lassen. Mit der Logik könntest du nie eine Walletadresse mit einem Kaufnachweis zusammenführen und genau das machen alle Trackingprogramme so inklusive Depot- und Wallettrennung. Und auch das UTXO Modell funktioniert doch so.... Angenommen du kaufst 1 Bitcoin, schickst ihn 1 Woche später auf die Wallet und verkaufst 2 Jahre später 0,5. Die anderen 0,5 wandern auf eine neue Adresse. Zwei Wochen später verkaufst du auch die und die sind nur zwei Wochen auf einer Adresse. Kennt man den Xpub der Wallet nicht, kann man durch die öffentliche Blockchain nicht sagen, ob die Adresse zur Wallet gehört oder nicht. Mit deiner Argumentation sind auch zweifelsfrei nicht steuererhebliche Dinge "gefährlich" (z.B. Walletwechsel, zur Börse schicken und ohne Verkauf zurückschicken usw.). Was ich damit meine: du implizierst alles was die Trackingprogramme in die Richtung Transfers machen ist Schmarrn und hat mglw. keinen Bestand, weil ja Krypto xy auf Adresse xy nicht nachweislich früher gekauft worden sein kann als auf der Blockchain angegeben. Das sehe ich nicht so. V.a. nicht wenn man den Weg von der Kryptowährung vom Kaufbeleg an nachweisen kann. Da sehe ich schon auch das FA in der Nachweispflicht, dass die Angaben nicht stimmen. Stell dir vor du kaufst einen Goldbarren im Laden. Kommst 2 Jahre später mit dem Goldbarren wieder und verkaufst ihn. Was ist in der Zwischenzeit damit passiert? Wurde er mehrmals mit Freunden hin und hergehandelt? Keiner kommt doch ernsthaft auf solche Gedanken, einfach weil Spekulation ins Blaue hinein. Es ist einfach eine sehr realistische Darstellung, dass das Transaktionsdatum in der Blockchain nicht gleich dem Kaufdatum entsprechen muss. Einfacher darzustellen ist natürlich, wenn 12 Monate auf einer Adresse und dann Verkauf. Umgekehrt kann man auch ins Blaue hinein spekulieren, wenn der Coin xy auf einer Adresse mehr als 12 Monate war. Kann ja sein, dass die Adresse von einem ominösen Freund gekauft wurde, um 1 jährige Haltefrist zu simulieren. Ist natürlich unlogisch, aber möglich. Haltlose Spekulation halt. Ich denke schon, dass das Finanzamt, zumindest vor Gericht, hier eine gewisse Nachweispflicht hat und nicht allerlei rumspekulieren kann. Im BFH Urteil wurden nebenbei Coins erwähnt, die der Steuerpflichtige nicht mehr wirklich nachweisen konnte, aber als Verkauf nach über einem Jahr dargestellt hat. Was die näheren Angaben dazu sind steht nicht im Urteil. Das Finanzamt konnte Gegenteiliges nicht nachweisen und so wie ich das Urteil verstehe waren die paar Coins letztendlich steuerfrei. edit: Zitat im Urteil vom BFH: "In den Jahren 2014 bis 2016 erwarb der Kläger im Zuge von mehr als 17 Transaktionen BTC über die Handelsplattform "bitcoin.de"; das für die Ausübung von Transaktionen mit BTC erforderliche kryptographische Schlüsselpaar ("Public Key" und "Private Key") hatte der Kläger in seinem "Wallet" gespeichert. Der Kläger trat ‑‑eigenen Angaben zufolge‑‑ im Erwerbsfall durch Überweisung eines mit dem jeweiligen Verkäufer vorab vereinbarten Geldbetrags auf das angegebene Konto in Vorleistung, sodann habe der Verkäufer die BTC auf eine vom Kläger bei "bitcoin.de" angelegte Zwischenadresse überwiesen. Anschließend habe er, der Kläger, die BTC auf eine private Adresse weitertransferiert." Zitat im Urtei vom BFH: "Das FG gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2022, 677 veröffentlichten Urteil insoweit statt, als die festgesetzte Einkommensteuer auf einen Gewinn in Höhe von 2.419,87 € für den Tausch von BTC in ETH am 03.01.2017 entfalle, da sich nicht feststellen lasse, dass die an jenem Tag getauschten Currency Token innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG angeschafft und veräußert worden waren."
  3. Kaufe 10 BTC für 10€ am 1.1.2010. Verkaufe 1 BTC für 2€ am 2.1.2010. Was steht dann in der Steuererklärung? Und wie soll man da auf irgendeinen Bestand schließen können? Darüber hinaus stehen in den Dokumentationen von z.B. Aufbereitungstools die Eurowerte für den Verkauf eines Coins. Man kann mit Coin A CoinB,C,D oder Kartoffeln gekauft haben. Davon steht in der Tradeaufbereitung nichts. Da steht verkaufe Coin A gegen Eurowert X. Wenn man aus einem Report mit Eurowerten irgendwelche Bestände herleiten will kann nur Murks bei rauskommen. Soweit ich weiß will ja das Finanzamt immer die Trades aufbereitet in Euro Form. Inwieweit auch Trades in der Rohform (z.b. CoinA gegen CoinB) gefordert werden, weiß ich nicht. Falls doch, ja dann kann man mit allen Ein-/Auszahlungen von Wallets/Börsen die Bestände herleiten. Aber dann bräuchten sie keine Bestandsaufstellung. Sie könnten ja selber rechnen. Ob man jetzt dem Folge leisten muss und im privaten Bereich sowas wie einen Inventurbericht erstellen muss weiß ich nicht. In anderen privaten Bereichen habe ich noch nie davon gehört, dass jmd. für was auch immer eine Bestandsaufstellung machen soll. Und einfach neue Regeln erfinden, weil Krypto? Schwierig. Naja, ich weiß trotzdem nicht, ob man muss oder soll oder nichts davon 😁.
  4. es kann garnicht um geplant gehen. es kann nur um die auslegung eines gesetzes von vor langer zeit gehen. das heißt, obwohl man es teils anders liest, die auffassung (meinung) des bmf hat sich geändert und nicht ein gesetz. das wiederum heißt es gilt schon immer seit es das gesetz gibt. auch wenn die realität zeigt, dass dieses "immer" vor 5 monaten noch anders war. generell war alles mal so mal so.. mal war man sich unter den fachleuten relativ einig, dass die 10 jahr mumpitz sind (so 2015-2019). dann gabs viele stimmen 10 jahr sind sicher. dann kam das bmf mit 10 jahren, dann waren sich alle noch sicherer und jetzt ist es doch wieder ganz anders. das ist auch das unglaublich frustrierende was kryptobesteuerung angeht. was man stand jetzt als wahrscheinlich oder sogar gegeben ansieht kann in 5-10 jahren rückblickend komplett anders betrachtet werden... aber von dir als steuerpflichtigem wird erwartet, dass du all das was sich erst durch die zukunft herausstellt schon im jetzt weißt und was nichtmal he horde an experten wissen. dabei können sich durch die realität unendlich viele entwicklungen auftun. ein echt interessantes beispiel wäre folgendes. das glaubt heutzutage noch keiner und auch das bmf hat solch einen standpunkt (noch) nicht (bis zum entwurf letztes jahr hatte es ja noch garkeine offzielle meinung). in den usa gibts echt schon lange die diskussion, dass viele wenn nicht alle altcoins securities sind (wegen zentraler kontrolle). solch eine bewertung würde in DE eig dazu führen, dass für solcherlei altcoins abgeltungssteuer gilt. jetzt stelle man sich vor, dass bmf kommt irgenwann zum schluss. oh, die in den usa haben ja recht, das sind ja wirklich mehr anteile als coins. also gilt für alle altcoins abgeltungssteuer. und auch das kann nicht als geplant oder ab einer frist gelten, denn das gesetz hat sich ja nicht geändert. dementsprechend muss es auch auf alle fälle in der vergangenheit angewendet werden (die noch offen sind). insbesondere auf alles, bei dem der steuerpflichtige z.b. aufgrund eines erreichens der jahresfrist (die es bei abgeltungsteuer nicht gibt) solche altcoins nicht angegeben hat. Also muss der steuerpflichtige jetzt mglw. ne selbstanzeige machen oder zumindest alles in der vergangenheit berichtigen, weil er die gängige meinung vertreten hat (obwohl die meinung altcoins=abgeltungsteuer realistisch betrachtet 99,99999% nicht auf dem schirm hatten). Btw. würd mich nicht wundern, wenn es schon einige selbstanzeigen von leuten gibt, die nach dem ganzen affentanz davon ausgingen, dass es ne 10 jahresfrist gibt. weiß nicht, ob das nen wünschenswerter zustand ist.
  5. Also entweder du hast da was falsch verstanden oder ich würde den Steuerberater wechseln, weil mit DE hat das nichts zu tun.
  6. Ich versuchs mal mit nem einfachen Beispiel, ob wir nicht aneinander vorbeireden. Ich kaufe heute 1 Eth für 100€. Der Wert verzehnfacht sich in 3 Monaten und ich verkaufe 1 Eth für BTC (keine Steuern). Diese BTC verkaufe ich nun für Euro (Steuern). Was sind die Anfschaffungskosten der BTC ? Normalerweise war es immer der Marktpreis. Aber in diesem Fall dann irgenwelche angenommen Anschaffungskosten? Und wenn man jetzt noch andere Coins in die ganze Kette reinbringt und immer nur Teile verkauft und kauft. Das meinte ich mit verrückt werden. Das Finanzamt könnte ja nichtmal schauen ok BTC an Tag X erworben zum Marktpreis. Nein, es ist irgendein Preis, der sich aus vergangenen Coins ableitet? Das ist Wahnsinn. V.a. da es keinerlei Bezugspunkte in Form von einsehbaren Preisen gibt, da das für jeden individuell wäre. Dann müsste man so ne Kette führen, die so aussieht Heute habe ich 1/384,3 meiner Anschaffungskosten in € getauscht. Morgen dann 1/29,321. Ich hoffe man versteht was ich meine
  7. Ein Drittel wäre ja noch gut. Schon heute sind m.E. die Vorstellungen über nen Steuerberater anders als wenn man dann wirklich mit einem arbeitet. Du kannst kaum einen Steuerberater zur Erstellung einer korrekten Berechnung heranziehen, denn das kann je nach Umfang 100te Stunden Arbeit kosten. Man muss sich immer vor Augen führen, wenn man dem irgendwelche Daten vor die Nase wirft hat der keinerlei Durchblick über den Zusammenhang. Wenn dann noch mehrere Wallettransfers, Börsentransfers, Shitcoins und andere Spezialfälle dazu kommen checkt der erstmal garnichts.
  8. Also das macht es nicht so kompliziert wie vorher, sondern m.E. noch wesentlich komplizierter. Stell dir vor du hast die Eth gekauft und verkaufst die für 100 verschiedene Shitcoins. Jetzt tradest du die Shitcoins, die sich komplett unterschiedlich entwickeln und tauscht 10 davon irgendwann in BTC. Die BTC verkaufst du für €. Was sind die Anschaffungskosten der BTC? Alles anteilhaft zurückverfolgen? Und wenn man jetzt von den shitcoins wieder irgendwelche teile unterschiedlich irgendwo reingesteckt hat? Und der der BTC mit € gekauft hat, hat am gleichen Tag andere Anschaffungskosten als der der die BTC mit Coin xy gekauft hat? Da wird man ja verrückt bei das zu berechnen.
  9. Eines verstehe ich bei dieser Regelung nicht. Angenommen man hat im Mai 2021 Eth gekauft und verkauft diese im April 2022 für BTC. Keine Steuern soweit klar, aber wenn ich die BTC in € tausche fallen Steuern an auf welche Anschaffungskosten? Wenn Eth sich zwischen Anschaffung und Verkauf verdoppelt hat würden keine Steuern anfallen, wenn die Anschaffungskosten von BTC zählen und man direkt BTC in € tauscht. Auf der anderen Seite würden Steuern anfallen, wenn man direkt ETH in € tauscht. Kann mir nicht vorstellen, dass sowas nicht bedacht wurde?
  10. Nein, kenne keine andere Möglichkeit als selbst zu klagen. Hat sicherlich auch Strategie von den Fas Fälle abzuschließen, wenns ihnen gut reinpasst. Wenns vorm Bfh oder Bverfg verhandelt wird siehts anders aus soweit ich weiß. Darum ja meine Hoffnung (was wohl eh nicht so kommt), dass sich die Kryptogemeinde irgendwie am Ende des Tages zusammenschließt und die FAs in Einsprüchen und Klagen ertrinken. So sitzen sie immer am längeren Hebel, wenn sie keine Lust haben etwas zu folgen.
  11. Wenn du der vermutlichen Meinung des FAs folgst, wirst du den Gewinn versteuern müssen. Auf der anderen Seite kannst du auch deine Meinung (von einem Anwalt darlegen lassen) darlegen, den Gewinn melden, und falls das FA deiner Meinung nicht folgt Einspruch und ggf. Klage einlegen. Einer Sache sollte man sich m.E. bewusst sein. Wenn man der Einschätzung des FAs folgt und der Fall erstmal zu ist, bringt auch ein Urteil irgendwann in der Zukunft nichts mehr für bereits verkaufte Coins. Man kann sich dann nicht darauf berufen, dass das Verhalten des FAs rechtswidrig war, da der Bescheid bereits rechtskräftig ist.
  12. Naja, was ist denn für dich ein Wallet? eine Adresse, ein Masterpublic key, ein Ledger? Das kann man schon kompliziert diskutieren. Was ist der Sinn von FiFo? Vorschriften befolgen oder ununterscheidbare Bestände bewerten? Ein Ledger hat beliebig viele Adressen. Wenn sich auf Adresse a und b xrp befinden, ist es nicht entscheidbar was verkauft wurde? Ist ein Ledger das, was man mit FiFo bewertet? Ein Trezor hat z.b. 20 Subaccounts für BTC, die alle unabh. voneinander sind. Was ist die Ebene der Unterscheidung? Trezor, Seed, Subaccount oder Adresse? Genaugenommen sind die "Wallets" ja auch keine Brieftaschen, sondern mehr eine Art Schlüsselbund. Und jenachdem wie man z.b. Hardwarewallets in eine Wallet wie Electrum importiert sind auch nur bestimmte Bestände verwendbar. Auch kann z.b. ein Ledger/Trezor Zugriff auf eine kaum zählbare Anzahl an "Wallets" bieten (einfach neuen Seed generieren). Also wo zieht man hier die Linie? Der gesamte Bestand. Macht einfach keinen Sinn, wenn man plötzlich auf Börse B befindliche Coins auf Börse A verkauft oder auf Wallet A befindliche Coins auf Börse C. Solange ein Finanzamt auch nicht ALLE Wallets und Accounts von einem Steuerpflichtigen kennt, lässt sich auch keine anständige Aussage darüber bilden was denn nun nach FiFo verkauft wurde. Ein Ledger wird wohl nicht die Unterscheidungsebene sein, da man praktisch beliebig viele Seeds generieren kann. Ein Seed kann die Unterscheidungsebene sein, wenn man nicht entscheiden kann von welcher Adresse man sendet. (Bei Trezor kann man z.b. unterscheiden, dass auf/von Acc1/2/3 usw. gesendet wird). Ist aber nur eine Interpretation und nicht so definiert. Für Subaccounts spricht, dass man bei verschiedenen Accounts entscheiden kann worauf/von wo man sendet und sich nichts vermischen kann. Auch nur Interpretation. Für Adressen spricht, dass sie die feinste Ebene der Unterscheidung darstellen. Jedoch wird es komplizierter, wenn man auf mehreren Adressen unterschiedliche Kaufdaten hat und diese von A nach B schickt und Wechselgeldadressen entstehen. Das gibt dann schon viel Buchhaltung und die sieht auch kaum verständlich aus, wenn man mal konkret 10 Adressen simuliert mit verschiedenen Kaufdaten, die hin und her gesendet werden. Wie vorgenannte Beispiele auch nur Interpretation, was denn nun richtig ist. Meiner persönlichen Meinung nach macht die Ebene von Subaccounts(jetzt für Btc, bei anderen wie Eth ist das nochmal anders) am meisten Sinn, da man komplett darüber entscheiden kann von welchem Subaccount etwas empfangen/gesendet wird. Auch das Interface von den meisten Walletanbietern ist so aufgebaut, dass Subaccounts voneinander getrennt behandelt werden (Blockchain.info, Trezor, Electrum, Ledger weiß ich jetzt nicht genau wie das dort ist). Tl:dr Meiner Meinung nach sollte FiFo erst dort greifen wo eine Unterscheidung nicht möglich ist, wo man etwas empfängt und von wo man etwas sendet (das kann je nach Coin auch unterschiedlich sein) und es möglicherweise einen Kompromiss darstellt ausufernde Buchhaltung zu vermeiden. Wie man das nun gemacht hat, sollte man natürlich dokumentieren und angeben. Was für ein Finanzamt richtig ist? Kein Ahnung.
  13. Man kann einfach nur hoffen, dass es zu massiv vielen klagen kommen wird, nicht nur wegen Staking, sondern einfach wegen allen Ungenauigkeiten. Im Grunde wäre es schön, wenn es eine Art solidarisches Klagen gäbe und die FAs mit Klagen überschüttet werden. Schon allein, weil es vier Jahre seit Erörterungsbeginn gedauert hat, um überhaupt irgendein Schreiben rauszubringen und jeder der sich, nennen wir es mal so, mit diesem innovativen Bereich beschäftigt hat steuerrechtlich im Dunklen getappt ist. Auch jeder der einen offenen Steuerbescheid hat und Position xy vertreten hat, die jetzt negativ ausgelegt wird, kriegt als Belohnung die Steuer + Zinsen aufgedrückt (ich schätze viele Erklärungen wurden einfach nicht geprüft, sondern einfach mal unter Vorbehalt durchgewunken) Auch der zweite Punkt mit Missbrauchsunterstellung wird spaßig, weil sie dann mglw. einfach behaupten: der hat ja nur ein cent damit gemacht. Aber das kann keine Argumentation sein, ein Cent ist ja anscheinend auch genug bei Kursgewinnen. Naja, es wird bestimmt noch nen Haufen Purzelbäume der FAs geben. Einfach die feinen Unterschiede zwischen all den Angeboten, Coins und Verdienstmöglichkeiten. Und nicht zu vergessen die Gewinnberechnung an sich (mit bspw. 100 Wallets). Welcher Beamte soll auch nur im Ansatz dazu in der Lage sein einen Steuerreport und evtl. Feinheiten auf Korrekheit zu prüfen mit 100/1000/10000000 Trades und xyz Sachverhalte (vllcht. grobe Plausibilitätsprüfung, aber viel mehr auch nicht). Viele die sich mit so ner Erklärung beschäftigen brauchen Wochen, um die fertigzustellen. Ein Beamter soll 30 Erklärungen pro Tag abarbeiten. Und es ist ja auch nicht gerade so als wären FAs voll in Übung Trades und so Zeug zu berechnen. Bei der Abgeltungssteuer gibts Auskünfte von der Bank und fertig. Ich denke mal es wurde noch so gut wie keine Berechnung davon überprüft. Jetzt sollen sie Berechnungen, die sich um Potenzen (Wechselkurse, unterschiedliche Depots, unterschiedliche Haltefristen) komplexer gestalten, prüfen. Natürlich ist man verpflichtet als Steuerpflichtiger das alles gewissenhaft und richtig zu machen. Bin trotzdem gespannt wie die Verwaltung damit umgeht... Hmm.. vllcht. wäre es mal ein Spaß angeforderte Tradingunterlagen in Papierform hinzusenden. So ein paar Seiten mit 8 Nachkommastellen. Ob das dann zur Prüfung Zahl für Zahl eingetippt werden muss?
  14. Persönliche Meinung: Ist wie mit Aktien damals. Die Zinsen sind zwar seit 2014 verfassungswidrig spielt aber für abgeschlossene Fälle zwischen 2014- ~2019 keine Rolle. Heißt wer zu viel gezahlt oder bekommen hat, hat Glück oder Pech gehabt. Das ist sowieso ein Witz. Es ist zwar verfassungswidrig gewesen, aber u.a. wegen Verwaltungsaufwand isses halt so. Nur wer geklagt hat profitiert davon. Wenn man sich da mal drüber Gedanken macht.... Bverfg Urteile kommen oft erst 10 Jahre nach dem Streitjahr... Könnte man als Regierung einfach sagen, na und machen wir halt was verfassungswidriges, am Ende gibts eh oft keine Rückwirkung für den größten Teil des Zeitraumes... Ich schätze den Zeitraum so ein, dass Zinsen die ab dem im Urteil genannten Datum (anfang 2019?) anfangen zu laufen, gelten. Heißt man hat bspw. auf einen 2017er/18er Bescheid Zinsen zurückbekommen, die 2019 ihren Lauf begonnen haben, müsste man die m.E. zurückzahlen müssen.
  15. Wieso sollte das unklar sein? Das Gesetz heißt ja nicht staking oder staking coins führen zu einer haltefristverlängerung blablabla, sondern Nutzung als Einkuftsquelle !UND! es wurden zumindest einmal Einkünfte erzielt. So steht es auch im Schreiben. Das heißt eigentlich selbst wenn du staking betreibst und noch keinen reward bekommen hast (claimed oder unclaimed ist ne andere Diskussion, das meine ich nicht. Sondern es gab nirgendwo eine Gutschrift, weil mans bspw. zu kurz betrieben hat oder Pech hatte) oder je nach stakingart sogar einen Block gefunden hast, der leer war, sollte m.E. weiterhin die 1 Jahresfrist gelten (unabhängig von der Diskussion ob die 10 Jahresfrist überhaupt angewendet werden kann). Erst wenn du steuerlich gesehen Einkünfte hattest (hier dann halt 22 3 estg), sollte die vom BMF angenommene 10 Jahresfrist gelten. Das BMF bezieht sich ja einfach wortwörlich auf den Gesetztestext und wenn es das tut muss halt der Parameter "es müssen zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden" passen. Meine Meinung. Eine andere interessante Frage ist aber, ob Wechselkursverluste überhaupt mit den Einkünften aus Staking/Lending verrechnet werden können. Siehe §23 EstG: "Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden." Das heißt für mein Verständnis,wenn man bspw 10 Coins erählt durch Staking, müssen diese bei Zufluss im Eurowert versteuert werden. Wenn man nun diese Coins nach 6 Monaten oder wie bei vielen Coins nach 3 Tagen für die Hälfte verkauft, hat man zwar einen Verlust, der aber nicht mit den Einkünften aus §22 3 verrechnet werden darf. Interessant ist auch, dass alle Leistungen vom BMF auch als Anschaffungen gezählt werden. Bei Fremdwährungen ist es laut BFH so, dass Wechselkursverluste/gewinne z.b. durch Lohn in Fremdwährung keiner Steuerbarkeit unterliegen, sondern Privatvergnügen sind.
  16. Da steht doch ziemlich klar, dass es eben nicht nur bei Verkauf, sondern eben auch als Leistung bei Zufluss zu versteuern sei nach 22 3. Bin echt gespannt was die Kommunikation mit Verbänden usw. hervorbringt. Im Grunde will das BMF einfach alles irgendwie besteuern und sitzt am längeren Hebel was Leute angeht, die sich nicht wehren (was schon echt ein bedauerliches Prinzip ist). Ala alles sei Anschaffung und alles sei Leistung, die bei Zufluss zu versteuern sei. Dabei wird allerlei Praxis bei anderen vergleichbaren Dingen ausgeblendet(z.B. Fremdwährungen oder Gold). Gold wird nicht besteuert, wenn es aus dem Boden gewonnen wird, sondern erst bei Verkauf. Kryptomining ist aber nach deren Auffassung sowohl bei Zufluss als auch bei Verkauf zu versteuern. Fremdwährungslohn wird bei Zufluss besteuert und nicht bei Verkauf. "Im Übrigen stellt sich der Umtausch des Fremdwährungsguthabens als Verfügung über den gutgeschriebenen Arbeitslohn für private Zwecke dar. Damit einhergehende Kosten und Gebühren sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und dürfen daher bei der Bemessung der zugeflossenen Einnahmen im Rahmen der Einkünfteermittlung nicht berücksichtigt werden"(BFHmäßig geklärt,BFH-Urteil vom 3.12.2009, VI R 4/08). Dann die Frage ob Lendingerträge überhaupt eine Anschaffung sein können? Bei Zinsen auf Fremdwährung ist es doch keine Anschaffung? Dann das leidige 10 Jahresthema. Zinsen bei Fremdwährungen keine Verlängerung. Bei der Kryptoanalogie Lending dann doch 10 Jahre. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein Gericht keine Zwiespältigkeit erkennen wird.
  17. Verstehe nicht wirklich was du lebst haupsächlich von diesen Erträgen heißen soll. Wenn ich manuell getradet von diesen Trades lebe, ist es auch gewerblich? Wenn ich 2015 gekauft habe und 2021 von 10000€ EInsatz 1Mio auscashe als Maurer mit 1500 Netto bin ich auch gewerblich? Wenn ich stattdessen jedes Jahr 100k auscashe bin ich eher auf der gewerblichen Seite? Wenn ich eh schon reich bin und 20 Mio mit Kryptos gemacht habe und somit eh nie wieder irgendetwas tun musste und muss bin ich "gewerblicher" oder "ungewerblicher", weil 20 Mio für mich nichts bedeuten? Ich denke die Graustufen sind hier riesig, um hauptsächlich von diesen Erträgen zu leben überhaupt ansatzweise zu konkretisieren. Ich weiß nicht wo in der Rechtsprechung und in der Gesetzgebung darauf hingewiesen wird, dass von diesen Erträgen leben ein Indiz für Gewerblichkeit ist (im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung). Bei Aktien bist du auch niemals gewerblich gewesen indem du von diesen Eträgen gelebt hast. Man könnte vllcht. sagen Bottrading führt eher dazu, dass Fruchtziehung in den Hintergrund gegenüber der Umschichtung tritt. Auf der anderen Seite kannst du aber auch einfach eine bestimmte Strategie verfolgen, die in einem hoch volatilen Markt häufiges Umschichten wahrscheinlicher macht. Professionalisierung wird ja öfter mal als Argument genannt. Aber was ist in diesem Markt professionell? Wir fangen an in einer digitalen Welt zu leben in der fast jeder Basic Skills im Umgang mit Computern hat und dazu gehört halt auch irgendwo ein paar Programme schreiben zu können, ähnlich dem herkömmlichen Lesen und Schreiben. Also wo ist da der springende Punkt der einem vermögensverwaltenden Handeln fremd ist? Ich finde diese Einschätzung schwierig.... Man könnte sich es einfach machen und sagen: natürlich alles was irgendwie automatisiert abläuft. Wäre das aber wirklich zeitgemäß?
  18. Man sollte dieses Dokument m.E. nicht für bare Münze nehmen. Das ganze Dokument wirkt einfach nur hingeklatscht. Wenn man sich das Schreiben mal in Ruhe ansieht steht da nichts wirklich reflektiertes. Im Grunde sind die Quellen 2-3 Bücher, die zusammenfassend wiedergegeben werden. Das ist keine Wissenschaft, sondern eine kurze Zusammenfassung ausgewählter Literatur. Die meiste "Literatur" ist von 2018 und es wird kaum versucht expertenmäßig verschiedene Sichtweisen darzustellen und sie miteinander zu vergleichen bzw. auf deren Sinnhaftigkeit zu analysieren. Gerade bei einem Thema bei dem nunmal an einigen Stellen große Unklarheit herrscht, ist es wichtig in die Tiefe zu gehen. Heißt stelle die verschiedenen gängigen Auffassungen dar und zeige warum diese und jene Auffassungen nicht haltbar sind, andere dagegen schon eher. Findet halt kaum statt, da zu einigen Themen nur eine Auffassung dargstellt wird. Das wirkt ähnlich als würde ein Finanzmathematiker eine Literaturanalyse in der Biologie ausarbeiten. Der wird ein paar Bücher nehmen und mglw. einiges korrekt zusammenfassen. Aber große Sprünge braucht man da nicht erwarten, weil er das Gebiet halt nicht überblickt, keine Erfahrung in seinem normalen Job damit hat und sich somit auch nicht richtig in die Thematik Reindenken kann. On Topic: Eine Schenkung ist, so wie ich es kenne, der unentgeltliche Übergang einer Sache aus dem Rechtskreis eines Dritten. Tja, wer ist bei nem Airdrop der Dritte? Was sind das Anschaffungsdatum und die Kosten des Dritten? Der wissenschaftliche Dienst geht nur kurz auf Unentgeltlichkeit ein - Thema abgehakt. Der zweite Teil wird halt einfach weggelassen, der aber wichtig für die EInstufung ist, denn nicht alles unentgeltliche ist eine Schenkung. Wenn du etwas auf der Straße findest ist es bspw. kein Geschenk. Und so werden halt viele Problematiken nur halb beleuchtet. edit: Hab kurz den Parapgraphen rausgesucht, der eine Schenkung definiert BGB § 516 Begriff der Schenkung "(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt." Heißt sogar explizit Vermögen. Heißt für mich, jmd. muss sowas wie Einbußen in seiner Vermögenssituation haben, wenn es eine Schenkung sein soll. Oft ist es aber bei Airdrops so, dass diese Coins vor dem Airdrop noch garnicht existiert haben. Es gibt also, wenn man es genau nimmt, nicht einmal ein Vermögen aus dem der Airdrop gekommen ist. Das krasseste Beispiel ist die Darstellung von Lending bei dem eine 10 Jahresfrist mglw. gilt oder aufgrund des Containergeschichte mglw. auch nicht. Für das Staking wird dann aufgeführt, dass "de facto" eine 10 Jahresfrist angenommen werden kann. Schade, dass viele das an verschiedenen Stellen posten mit dem Hinweis: Schaut her der große wissenschafltiche Dienst hat diese Auffassung. Das muss Gewicht haben. Also da finde ich die Darstellungen und Argumentationen von Steuerdienstleistern, Steuerberatern/Anwälten und auch der Community wesentlich differenzierter und ausgereifter. Meine persönliche Meinung, keine Steuerberatung.
  19. Das mit dem auf die Blockchain verweisen klingt theoretisch ganz gut. In der Praxis ist es dann aber meist komplizierter, weil Wallets mittlerweile das Restgeld auf eine neue Adresse senden. Heißt ich schicke von der Börse 1 BTC auf Wallet A. Dort liegt das jetzt mehr als ein Jahr. Jetzt kaufe ich was für 0,1 BTC. 0,9 BTC kommen auf eine neue Adresse und 0,1 BTC an den Verkäufer. Jetzt 100x Käufe und jedes mal passiert das. Kann man zwar mit meinem pubkey noch vernünftig darstellen, aber so weiß das FA für alle Ewigkeit was auf diesem Wallet passiert. Noch ekliger in der Dokumentation ist es, wenn du 1 BTC von der Börse auf ein Wallet schickst und sagen wir mal 6 Monate dort lässt. Dann kaufst du was für 0,1 BTC. Alles klar, steuerrelevant. Die 0,9 BTC kommen wieder auf eine neue Adresse usw. Innerhalb des Jahres nach Kauf machst du 50x Einkäufe und nach Ablauf des Jahres machst du 50 Einkäufe. Also hast du 2x 50 Adressen, die zu dokumentieren sind. An einer einzelnen Adresse ist es unmöglich zu erkennen wann der BTC erworben wurde. Erst im Gesamtbild aller Adressen + Einkauf bei der Exchange ergibt sich ein sinnvolles Bild.
  20. Ach es gibt so viele Gründe, dass sowas wie Tradeanzahl komplett ungeeignet sind, um iwas über Gewerblichkeit zu erzählen bei sowas wie Aktien oder gar Kryptos. Man kann auch mal das Beispiel von fallenden Kursen oder Verlusten bringen. Man mags ja kaum glauben, aber mit Krypto kann man viel verlieren. Stellen wir uns vor Eddy packt 100k seines Vermögens in Krypto. Fängt an wild rumzutraden und macht daraus 200k von Januar-Juli. Dann setzt der Bärenmarkt ein und Eddy kommt nimmer so gut klar. Aus den 200k werden 50k und Eddy, weil er die Verluste irgendwie reinholen will, tradet jetzt mit Hebel. Und weils so schön ist hat er 50000 Trades gemacht. Der Bärenmarkt ist unerwartet stark und sein komplettes Vermögen wird im Oktober liquidiert. Eddy versucht jetzt beim FA die gewerbliche Schiene mit der Argumentation er tradet den ganzen Tag und hat auch seinen Beruf aufgegeben. Darum will er die Verluste mit den Einnahmen aus seinem Hauptberuf, den er bis August ausgeübt hat, gegenrechnen..., dazu noch Ausrüstung wie PC etc pp als Betriebsausgaben. Also da würde das FA ihm was husten... Das würde dann nicht heißen Gewerbe, sondern Glücksspielsucht. Dazu kommt, dass Trader im Durchschnitt Verluste machen oder zumindest mehr Verlust, als Buy and Hold bewirken würde. D.h. wenn jetzt plötzlich jeder erratische Trader auch Gewerblichkeit anmelden könnte wäre das eher ein Minusgeschäft für das FA (eben durch die Anrechnung der Verluste). Und wer weiß: vielleicht klappt der ganze Markt irgendwann zusammen und dann können alle Vieltrader ihr gesamtes Kryptovermögen als Verlust abschreiben oder wie? Weil wenn man mit Tradeanzahl anfängt zu argumentieren dann gilt das für jeden Trader, egal ob er Gewinne oder Verluste macht. Alles andere wäre Willkür und einfach nur Gewinnmaximierung eines Amtes. Meine Meinung...
  21. Ganz ehrlich? Ich mag den sowas von garnicht. Er geht m.E. nie differenziert an die Geschichte und erklärt die Dinge auch nur immer zur Hälfte. Schon 2017 hat er seinen Blog mit lauter Beiträgen gefüllt wie das dies u jenes zu besteuern sein soll. FiFo galt nach ihm depotübergreifend (FiFo gilt grundsätzlich, was anderes sei nicht möglich). Gewerblich wird man schon bei wenigen Umschichtungen, weil Vermögensverwaltung GRUNDSÄTZLICH (sic!) wenige Umschichtungen bedeutet (Irgendwas von nem Vergleich mit gewerblichen Pokerspielern und Bitcoin seien steuerrechtlich Waren wie Zucker oder Autos, BFH Urteile zu Daytrading im Aktienbereich werden nichtmal erwähnt). Is ja klar mit BTC, die kauft man heute wie nen KG Mehl und verkauft die morgen für 10% mehr. In dem Buch steht, dass 100 Trades zu Gewerbe führen können. Staking sei stark davon auszugehen, dass 10 Jahre Haltefrist gelten. Teleologische Auslegungen haben eher keine Bedeutung und auch vor Gericht höchstwahrscheinlich keine Chance. Dass es bei Fremdwährungen keine Verlängerung auf 10 Jahre gibt bei Zinsen wird nicht erwähnt. Obwohl er impliziert, dass wenn FiFo grundsätzlich gilt: Kryptos=Fremdwährungen. Und da gibt es bestimmt noch einiges.
  22. Und wie kommst du darauf? Erfahrung oder Gefühl. Also die Tradeanzahl is wohl eines der schlechtesten Merkmale (noch viel schlechter als es das bei Aktien jemals wäre). Stell dir vor du verkaufst 1 BTC und der wird von 100 Bots in 500 Trades gekauft. Oder 10000 EInheiten eines Shitcoins der in 1000 Trades gekauft wird. Was ist jetzt die "gewisse Anzahl" an Trades? Zumind bei Aktien wissen wir zu 100%, dass Tradeanzahl NULL Einfluss auf etwaige Gewerblichkeit hat. Und jetzt soll es bei Kryptos, die viel feiner teilbar sind und nicht selten auch so fein gehandelt werden, viel volatiler sind und die Zukunft komplett ungewiss ist (nebenbei massiver technischer Fortschritt was Trading im Allgemeinen betrifft) auf die Anzahl an Trades ankommen?
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