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dongerinho

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  1. Liebe Schwarmintelligenz, meine Kinder haben von der Großmutter etwas Bargeld geschenkt bekommen (das Geld liegt bereits auf deren Konto) und sie wollen davon jetzt Bitcoin kaufen? Die ganzen Börsen, die mir bekannt sind, haben ja KYC und Kinder unter 18 Jahre können dort kein Konto eröffnen. Hat jemand eine Idee, wo und wie die Kinder Bitcoin kaufen? Es sollte halt rechtlich sauber sein. Vielen Dank schon mal vorab ... Stefan
  2. Moin moin, eine Frage. Mein Hardwarewallet (Trezor) funktioniert nicht mehr richtig. Ich habe da BTC und ETH. wenn ich jetzt bei einem anderen Anbieter, zB Blue Wallet, über die Seedphrase das Wallet wieder herstelle, sind dann in diesem Wallet wieder alle Währungen drin, also BTC und ETH? much verwirrt halt ein wenig, weil es ja zwei völlig unterschiedliche Blockchains sind, für die dann ein und dieselbe Seedphrase gelten muss … Danke vorab für die Info
  3. Hallo, ich habe eine Frage zum Steuerrecht. An unsere Kinder haben wir bereits Bitcoin übertragen, die auf einem Ledger Hardware Wallet liegen. Die Mutter hat jetzt auch noch mal über ein Börse Bitcoin gekauft und überlegt jetzt, die Bitcoin ebenfalls auf das gleiche Hardware Wallet zu überweisen. Dafür muss aber sichergestellt sein, dass ihr Konto steuerrechtlich von dem Konto der Kinder separiert ist. Sprich es muss auch für das Finanzamt klar darstellbar sein, dass die Bitcoin in dem einen Konto unseren Kindern gehören un die Bitcoin in dem anderen Konto der Mutter. Kann man das auf EINEM Hardware Wallet so machen?
  4. Ich habe eine Frage, wahrscheinlich profan, aber bevor ich aktiv werde, hätte ich gerne noch mal eine Bestätigung. Ich habe in 2020 aus dem Verkauf von BTC einen Gewinn erzielt (privates Veräußerungsgeschäft) und da es innerhalb der Einjahreshaltefrist war auch Steuern bezahlt. In 2021 habe ich einen wesentlich höheren Verlust aus dem Verkauf von BTC realisiert. Haltefrist ebenfalls unter einem Jahr. Frage 1: ich kann doch den Verlust aus 2021 per Verlustrücktrag mit dem Gewinn aus 2020 verrechnen, bekomme alse die in 2020 gezahlten Steuern wieder zurück. Korrekt? Frage 2: Da der Verlust in 2021 deutlich höher war als der Gewinn in 2020 bleibt ja nach ein Restverlust über, den ich dann auf 2022 vortragen kann. Soll heißen, dass ich in dieser Höhe in 2022 noch Gewinne realisieren kann, ohne. dass ich dafür Steuern bezahlen müsste. Korrekt? Frage 3: Das betrifft auch Gewinne aus dem Verkauf von BTC, die im Lending waren und einer Haltefrist von 10 Jahren unterliegen. Es wird bei der Anrechnung von Verlustvorträgen nicht zwischen Veräußerungen mit 1-Jahreshaltefrist und 10-Jahreshaltefrist unterschieden. Korrekt? Vielen Dank schon mal für die Info ...
  5. Zum Grundverständnis: Was macht ein Electrum Wallet denn sicherer als ein Wallet auf einer Börse? Wer das Passwort knackt, hat da auch Zugang ...
  6. Vielen Dank für die vielen Kommentare ...
  7. Also Ledger oder Trezor? Wir würden halt gerne Lending machen ...
  8. Vielleicht ist der Fall ja einfacher (oder auch nicht) ... de facto hat die Mutter meiner Kinder mir in 2019 Geld zum Kauf eines BTC überwiesen, weil sie selber kein Wallet hatte und sich nicht auskennt Ich habe das Geld bei Coinbase eingezahlt und direkt einen Bitcoin gekauft Dummerweise habe ich mit den Coins in meinem Wallet getradet, ich kann den Coin nicht mehr genau zuordnen, aber ich kann in zwei Wochen einen Coin transferieren, bei dem die Haltefrist abgelaufen ist. Jetzt meine Fragen: Kann ich den BTC, den ich vor zwei Jahren für die Mutter meiner Kinder gekauft habe, jetzt einfach an sie transferieren? oder kann ich die selber an die Kinder verschenken (was sie auch machen würde) Für die Kinder würden wir den BTC gerne ins Lending geben ...aber wir können ja bei keiner Börse ein Konto für sie eröffnen. Habt Ihr eine Idee? Ich danke jetzt schon mal für konstruktive Vorschläge.
  9. Frage: mann kann doch bei einer Börse für ein Kind gar kein Wallet erstellen ... ist die Frage blöd?
  10. Ich brauche nochmal Euer Schwarmwissen Im Sommer 2019 hat mir die Mutter meiner Kinder Fiatgeld überwiesen mit der Bitte, dass ich davon Bitcoin für unsere Kinder kaufe. Das habe ich getan. Zwischendurch habe ich mit meinen Bitcoins auch viel getradet, so dass sich der Bitcoin in meinem Portfolio nicht eindeutig zuordnen lässt. Jetzt würde ich gerne den damals erworbenen Bitcoin an die Mutter meiner Kinder transferieren. Der Bitcoin hat aktuell natürlich einen viel höheren Wert als beim Erwerb. Was muss ich dabei steuerrechtlich berücksichtigen? muss die Einjahreshaltefrist abgelaufen oder ist das irrelevant sein? Wird bei einer Übertragung die Einkaufshistorie mit überliefert oder fängt die Haltefrist dann wieder von vorne an? Kann ich auch Bitcoin direkt an meine Kinder verschenken und ich verwahre sie weiter für meine Kinder? Wie würdet Ihr das machen?
  11. Wei machst Du das denn konkret? Du musst ja die Einkaufshistorie mitnehmen ... mit Anschaffungsdatum (was ich noch überschrieben könnte) und Anschaffungspreis, was ich bei Ein- und Auszahlung gar nicht eintragen kann und was auch sehr komplex würde, wenn der Transfer aus BTC aus unterschiedlichen Einkaufspools besteht
  12. "Verknüpfen" in dem Sinne, dass mir oben der 2. Account einfach nur immer angezeigt wird und ich komfortable switchen kann oder "Verknüpfen" auch in dem Sinne, dass ich nur ein Mal Gebühren bezahlen muss? Accountübergreifend Transfers einpflegen kann, ohne Ein- und Auszahlungen doppelt einpflegen zu müssen
  13. Ein weiteres Problem. Das "Stammkapital" ist schon drei Jahre alt und wäre demnach in 7 Jahren steuerfrei veräußerbar. Wenn ich jetzt jetzt mal weitere ETH kaufe und ins Lending schiebe und nach 7 Jahren welche veräußern möchte, werden wegen der LiFo Methode die neuen ETH genommen, die noch nicht steuerfrei sind.
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