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dongerinho

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  1. Moin moin, eine Frage. Mein Hardwarewallet (Trezor) funktioniert nicht mehr richtig. Ich habe da BTC und ETH. wenn ich jetzt bei einem anderen Anbieter, zB Blue Wallet, über die Seedphrase das Wallet wieder herstelle, sind dann in diesem Wallet wieder alle Währungen drin, also BTC und ETH? much verwirrt halt ein wenig, weil es ja zwei völlig unterschiedliche Blockchains sind, für die dann ein und dieselbe Seedphrase gelten muss … Danke vorab für die Info
  2. Hallo, ich habe eine Frage zum Steuerrecht. An unsere Kinder haben wir bereits Bitcoin übertragen, die auf einem Ledger Hardware Wallet liegen. Die Mutter hat jetzt auch noch mal über ein Börse Bitcoin gekauft und überlegt jetzt, die Bitcoin ebenfalls auf das gleiche Hardware Wallet zu überweisen. Dafür muss aber sichergestellt sein, dass ihr Konto steuerrechtlich von dem Konto der Kinder separiert ist. Sprich es muss auch für das Finanzamt klar darstellbar sein, dass die Bitcoin in dem einen Konto unseren Kindern gehören un die Bitcoin in dem anderen Konto der Mutter. Kann man das auf EINEM Hardware Wallet so machen?
  3. Ich habe eine Frage, wahrscheinlich profan, aber bevor ich aktiv werde, hätte ich gerne noch mal eine Bestätigung. Ich habe in 2020 aus dem Verkauf von BTC einen Gewinn erzielt (privates Veräußerungsgeschäft) und da es innerhalb der Einjahreshaltefrist war auch Steuern bezahlt. In 2021 habe ich einen wesentlich höheren Verlust aus dem Verkauf von BTC realisiert. Haltefrist ebenfalls unter einem Jahr. Frage 1: ich kann doch den Verlust aus 2021 per Verlustrücktrag mit dem Gewinn aus 2020 verrechnen, bekomme alse die in 2020 gezahlten Steuern wieder zurück. Korrekt? Frage 2: Da der Verlust in 2021 deutlich höher war als der Gewinn in 2020 bleibt ja nach ein Restverlust über, den ich dann auf 2022 vortragen kann. Soll heißen, dass ich in dieser Höhe in 2022 noch Gewinne realisieren kann, ohne. dass ich dafür Steuern bezahlen müsste. Korrekt? Frage 3: Das betrifft auch Gewinne aus dem Verkauf von BTC, die im Lending waren und einer Haltefrist von 10 Jahren unterliegen. Es wird bei der Anrechnung von Verlustvorträgen nicht zwischen Veräußerungen mit 1-Jahreshaltefrist und 10-Jahreshaltefrist unterschieden. Korrekt? Vielen Dank schon mal für die Info ...
  4. Zum Grundverständnis: Was macht ein Electrum Wallet denn sicherer als ein Wallet auf einer Börse? Wer das Passwort knackt, hat da auch Zugang ...
  5. Vielen Dank für die vielen Kommentare ...
  6. Also Ledger oder Trezor? Wir würden halt gerne Lending machen ...
  7. Vielleicht ist der Fall ja einfacher (oder auch nicht) ... de facto hat die Mutter meiner Kinder mir in 2019 Geld zum Kauf eines BTC überwiesen, weil sie selber kein Wallet hatte und sich nicht auskennt Ich habe das Geld bei Coinbase eingezahlt und direkt einen Bitcoin gekauft Dummerweise habe ich mit den Coins in meinem Wallet getradet, ich kann den Coin nicht mehr genau zuordnen, aber ich kann in zwei Wochen einen Coin transferieren, bei dem die Haltefrist abgelaufen ist. Jetzt meine Fragen: Kann ich den BTC, den ich vor zwei Jahren für die Mutter meiner Kinder gekauft habe, jetzt einfach an sie transferieren? oder kann ich die selber an die Kinder verschenken (was sie auch machen würde) Für die Kinder würden wir den BTC gerne ins Lending geben ...aber wir können ja bei keiner Börse ein Konto für sie eröffnen. Habt Ihr eine Idee? Ich danke jetzt schon mal für konstruktive Vorschläge.
  8. Frage: mann kann doch bei einer Börse für ein Kind gar kein Wallet erstellen ... ist die Frage blöd?
  9. Ich brauche nochmal Euer Schwarmwissen Im Sommer 2019 hat mir die Mutter meiner Kinder Fiatgeld überwiesen mit der Bitte, dass ich davon Bitcoin für unsere Kinder kaufe. Das habe ich getan. Zwischendurch habe ich mit meinen Bitcoins auch viel getradet, so dass sich der Bitcoin in meinem Portfolio nicht eindeutig zuordnen lässt. Jetzt würde ich gerne den damals erworbenen Bitcoin an die Mutter meiner Kinder transferieren. Der Bitcoin hat aktuell natürlich einen viel höheren Wert als beim Erwerb. Was muss ich dabei steuerrechtlich berücksichtigen? muss die Einjahreshaltefrist abgelaufen oder ist das irrelevant sein? Wird bei einer Übertragung die Einkaufshistorie mit überliefert oder fängt die Haltefrist dann wieder von vorne an? Kann ich auch Bitcoin direkt an meine Kinder verschenken und ich verwahre sie weiter für meine Kinder? Wie würdet Ihr das machen?
  10. Wei machst Du das denn konkret? Du musst ja die Einkaufshistorie mitnehmen ... mit Anschaffungsdatum (was ich noch überschrieben könnte) und Anschaffungspreis, was ich bei Ein- und Auszahlung gar nicht eintragen kann und was auch sehr komplex würde, wenn der Transfer aus BTC aus unterschiedlichen Einkaufspools besteht
  11. "Verknüpfen" in dem Sinne, dass mir oben der 2. Account einfach nur immer angezeigt wird und ich komfortable switchen kann oder "Verknüpfen" auch in dem Sinne, dass ich nur ein Mal Gebühren bezahlen muss? Accountübergreifend Transfers einpflegen kann, ohne Ein- und Auszahlungen doppelt einpflegen zu müssen
  12. Ein weiteres Problem. Das "Stammkapital" ist schon drei Jahre alt und wäre demnach in 7 Jahren steuerfrei veräußerbar. Wenn ich jetzt jetzt mal weitere ETH kaufe und ins Lending schiebe und nach 7 Jahren welche veräußern möchte, werden wegen der LiFo Methode die neuen ETH genommen, die noch nicht steuerfrei sind.
  13. Grundsätzlich gute Idee, das klappt aber leider nicht. Ich habe ja noch mehrere Depots bei Cointracking und die sollten FiFo sein und in älteren Eklärungen habe ich auch bereits die FiFo Methode angewandt, kann von daher eh nicht wechseln. Ich kann bei Cointracking aber für einzelne Börsen nicht unterschiedliche methoden (FiFo, LiFo) anwenden ...
  14. Ihr Lieben, ich habe eine Frage zur korrekte Auszahlung von Zinsen. Ich habe ein Lending Wallet bei BlockFi, in dem ETH liegen. Jetzt bekommt man bei BlockFi ein Mal pro Monat Zinsen auf sein Wallet gut geschrieben (also nicht in ein separates Wallet oder Konto). Diese Zinsen bringen dann im nächsten Monat wieder Zinses-Zinsen. So vermehrt sich der ETH Bestand, was ja gut ist. Auf die Zinsen muss man nun Steuern bezahlen. Um das tun zu können, muss ich die Zinsen veräußern. Am besten immer sehr zeitnah, da sich sonst ja auch Kursschwankungen steuerrelevant bemerkbar machen können. Jetzt kommt das eigentliche Problem: Wenn ich von meinem BlockFi Wallet nun ETH veräußere, werden nicht die neue erwirtschafteten Zinsen veräußert, sondern nach der FiFo Methode meine ältesten ETH mit einem günstigen Anschaffungspreis. Dadurch entsteht ein hoher Zugewinn, den ich dann versteuern müsste. Ich habe eine pragmatische Lösung, ich weiß aber nicht ob, die rechtlich on Ordnung ist. Meine Erachtens nach bildet diese Lösung die Rechtssituation korrekt ab, aber es vielleicht dennoch nicht ganz sauber. Here we go: Ich kann bei Cointracking ja ein virtuelles Depot "BlockFi Zinsen" anlegen. Da verbuche ich die ganzen Zinseingänge und da kann ich dann auch die Zinsen direkt wieder veräußern und es ist sichergestellt, dass die aktuellen Coins verkauft werden und nicht die alten, die ja im Depot "BlockFi" liegen. Was meint Ihr? Beste Grüße, ich
  15. Ihr Lieben, mich interessiert mal Eure Meinung bzw. Euer Wissen ... vor allem, wenn Ihr mit dem Thema bereits rechtssichere Erfahrungen mit einem Finanzamt gemacht habt. Grundsätzlich herrscht ja Uneinigkeit darüber, ob für Lending-Coins eine Haltefristverlängerung auf 10 Jahre Anwendung findet. Mir geht es jedoch hier um eine andere Fragestellung. Mein Steuerberater vertritt die folgende Auffassung: Coins, die erst nach Ablauf der Ein-Jahres-Haltefrist, in ein zinsbringendes Lending-Wallet verschoben werden, sind grundsätzlich nicht mehr steuerverhaftet. Demzufolge können auch keine steuerschädlichen Handlungen mit diesen Coins mehr vollzogen werden und das Thema Haltefristverlängerung auf 10 Jahre kommt daher nicht mehr zur Anwendung. Wie sind Eure Erfahrungen / Euer Wissen dazu? Würdet Ihr in einer Steuererklärung darauf hinweisen, dass Eure Berechnungen auf dieser Annahme beruhen? Beste Grüße, Stefan
  16. Und. Du machst dann tatsächlich zwei Trades, einmal auf dem normalen Wallet und einmal auf dem Lending Wallet? Und Du buchst einmal Verkauf von BTC gegen z. B. 10.000,- € ... und bei dem Lending Wallet Kauf von BTC für 10.000,- €. Und bei dem Betrag nimmst Du auch den damaligen Anschaffungspreis oder den tagesaktuellen Kurs? Und woher weißt Du, welchen Coin Du genau verkaufst? ich habe ja Coins zu unterschiedlichen Terminen mit unterschiedlichen Kursen eingekauft ...
  17. Nein, ich dachte, Trades nutzt man nur, wenn man auch tatsächlich etwas veräußert. Ich habe ja aber nach Eröffnung de Depots bei BlockFi dort von einer anderen Börse lediglich Bitcoin transferiert. Ich gehe davon aus, dass ein reiner BTC Transfer kein Trade ist. Wenn ich da einen Trade draus mache, hat das ja steuerrechtliche Konsequenzen, zumindest wenn ich die BTC unterjährig zu BlockFi transferiert habe.
  18. Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Idee. Ich habe mir für ein Lending Wallet bei BlockFi bei Cointracking einen zweiten Account angelegt, so dass ich das Depot übersichtlich von meinen anderen Depots getrennt habe. Über BlockFi kann ich alle Bewegungen als CSV exportieren und dann die Daten bei Cointracking auch importieren. Der Import klappt gut. Im Steuerreport gibt es aber eine Warnung und das Ergebnis ist absurd hoch. Es scheint, dass er bei einem Trade (BTC / GUSD) den Einstandswert für die BTC nicht ermitteln kann, obwohl in der Einzahlung ein Kaufpreis hinterlegt ist. Hat jemand eine Idee, was dahinter stecken könnte?
  19. Auf die Anrechnung eines höheren Verlustes in 2018 kann ich gut verzichten ... das ist nicht relevant. Mir geht es lediglich darum, dass ich in den Steuererklärungen ab jetzt auf Depottrennung switchen kann.
  20. ich danke Euch schon mal vielmals.
  21. Frage. Ich habe im Jahr 2018 Wallets bei Xapo und Binance gehabt und war da ein wenig aktiv. Für die Steuererklärung habe ich ein Auswertung bei Cointracking gemacht (noch ohne Depottrennung) und einen leichten Verlust realisiert. In der Steuererklärung steht nicht, dass das Ergebnis auf Depottrennung beruht. Aber wenn ich die Auswertung mit Depottrennung mache, ist das Ergebnis ein anderes (sogar ein schlechteres) 2019 hatte ich keine Veräußerungen In 2020 habe ich ziemlich viel getradet, inzwischen habe ich auch noch zwei weitere Wallets. Für die Steuererklärung wäre es für mich wesentlich besser, wenn ich mit Depottrennung arbeiten würde, vor allem das Wallet bei Binance würde ich sehr gerne abtrennen. Alleine weil eines der vier Wallets im Lending liegt, gebietet sich eine Depottrennung. Jetzt meine Fragen: kann ich ab dem Jahr 2019 eine Depottrennung einführen, obwohl ich in der 2018 Steuererklärung ohne Depottrennung gearbeitet habe? Das wäre natürlich die einfachste Lösung für mich. Falls das nicht geht: kann ich nachträglich für 2018 beim Finanzamt melden, dass ich von Anfang an Depottrennung gemacht habe bzw. machen wollte, ich in meiner Steuererklärung jedoch einen Rechenfehler habe. Wenn das möglich wäre, könnte ich ggf. sogar noch einen höheren Verlust geltend machen (was aber nicht wirklich relevant ist) Ich danke jetzt schon mal für gute Antworten ... vor allem, wenn sie rechtlich fundiert sind.
  22. "Wenn ich Coins aus dem Lending nehme, verkaufe ich sie auf der Lendingplattform gegen einen Coin, den ich nicht im Lending habe. Damit sorge ich für "Eindeutigkeit"." ... das verstehe ich nicht. Kannst Du das konkretisieren, wie Du da vorgehst?
  23. Ich habe ein Wallet bei Binance. Kann ich in diesem (einen) Wallet auch eine Depottrennung einrichten? Bei Contracking müsste ich die Börse wohl nur "Binance-2" nennen und dann auf Depottrennung gehen. Die Frage ist, ob ich das auch darf?
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