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  1. Ja das ist noch so eine Sache... muss mal nachfragen, ob sie es mittlerweile ermöglichen seine ganzen Transaktionen per Export zu sichern. Das gab es vor 1 1/2 Jahren noch nicht, was wirklich schlecht ist
  2. Hallo zusammen, Koinly listet nicht nur die privaten Veräußerungen im Steuerbericht die eine Haltefrist von weniger als einem Jahr hatten, sondern ebenfalls die die länger als ein Jahr gehalten wurden und nicht steuerrelavant sind. Kennt jemand eine Möglichkeit Koinly so einzustellen, dass das nicht so gemacht wird? Beste Grüße
  3. Was reicht ihr eigentlich alles ein? Lediglich die Zusammenfassungen der verschiedenen Aktivitäten (wie z.B. oben aufgelistet Kapitalgewinne, Margengeschäfte etc.) und deren einzelne Transaktionen oder auch weiteres wie die Auflistung des Portfolios am Ende des Jahres?
  4. Ich denke ich bekomme jetzt ein Bild davon wie du es einträgst. Bisher wurde meine Variante mit Zeile 50 (Zusammenfassung Kapitalgewinne) allerdings auch immer angenommen. Ich versuche mal aus dem Koinly Bericht abzuleiten wie ich zumindest vermute es in die Felder einzutragen. Link zur genutzten Anlage SO: https://assets.wunder.tax/v1/70054/sp,442bb780f91925a112586213b0edefefcd69804ab5c7a8d6ab9e1f1747efb59b/sonstige_einkuenfte_2022 Zusammenfassung Kapitalgewinne Erlöse aus Verkäufen Kurzfristig -> Zeile 44 Langfristig Erwerbskosten Kurzfristig -> Zeile 45 Langfristig Gewinne, vor Verlusten Kurzfristig Langfristig Verluste Kurzfristig -> Zeile 46 Langfristig Reingewinn Kurzfristig -> Zeile 47 Langfristig Ich habe es bisher so gemacht, dass ich lediglich den kurzfristigen Reingewinn (oben in Zeile 46) in die Zeile 50 eingetragen habe und die Auflistung von Koinly mit beigefügt habe. Neben der Zusammenfassung Kapitalgewinne gibt es noch: 2. Zusammenfassung Einnahmen (Anlage SO Zeile 10 - 14) 3. Zusammenfassung der Margengeschäfte (Anlage KAP) 4. Zusammenfassung Ausgaben Bei Punkt 4 Zusammenfassung Ausgaben bin ich mir nach wie vor nicht sicher, ob ich sie mit zu den Werbungskosten (Zeile 46) für Punkt 1 Kapitalgewinne zählen kann, weil diese gemixt sind aus allen Kryptoaktivitäten (also auch: claiming Staking Rewards, Collateral hinterlegen, Limit für Hebeltrade setzen etc.)
  5. Weil es sich um eine Zusammenfassung aller Transaktionen von Koinly handelt. Wie im Text links des Feldes steht "Erläuterung bitte auf gesonderten Blatt" oder wie in anderen Fassungen "lt. gesonderter Aufstellung" ist dieses Feld meines Wissens nach für solche Fälle gedacht, so dass man hier das Endergebnis eintragen kann. Vielleicht täusche ich mich, aber die Aufzählung darüber habe ich immer als eine einzelne Veräußerung betrachtet. Also z.B. eine Kauftransaktion und eine Verkaufstransaktion
  6. Und warum würdest du das unter "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht)" eintragen statt andere Wirtschaftfsgüter?
  7. Ok verstehe... Kapitalgewinne/Verluste (Punkt 1) kann ich nicht mit Einnahmen (Punkt 3) aus Staking Rewards verrechnen. Dann würde ich die Auflistung anders gestalten: 5000 € Reingewinn aus kurzfristigen privaten Veräußerungsgeschäften (Punkt 1) - 1500 € Ausgaben (Punkt 3) = 3500 € zu versteuernde Gewinne in der Anlage SO (Zeile 50) Formblatt SO: https://www.amtsvordrucke.de/forms/6597d5b006453705e41f3e0f86e27990.pdf Haut die obere Verrechnung so hin? Wo trägt man dann allerdings die Staking Rewards aus Punkt 2 ein? Bin ich wenigstens richtig damit, dass Margengeschäfte (Punkt 3) aus Hebeltrading auf DyDx oder Optionstrading dann ein Fall für die Kapitalertragssteuer in der Anlage KAP ist oder laufe ich damit in andere Fallen (z.B. Gewerblichkeit)?
  8. Wie würdest du das dann angeben, wenn du eine aufsummierte Gewinnberechnung hast?
  9. @Jokin ja da bin ich in der Zeile verrutscht... das wäre die Aufsummierung bezüglich Grundstücken. Zeile 50 (andere Wirtschaftsgüter) ist die richtige Zeile um aufsummierte Gewinne anzugeben
  10. In dieser Ausführung der Anlage SO wäre es nicht Zeile 48 wie im oberen Post erwähnt sondern Zeile 40
  11. Danke für den Hinweis. Ich habe den zu versteuernden Gewinn bislang immer in die Zeile 48 ("Gewinne / Verluste aus weiteren Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern (lt. gesonderter Aufstellung)") der Anlage SO eingetragen. Dann wäre es wahrscheinlich in dem Fall angebracht die Ausgaben (Punkt 3) von dem Betrag den ich in die Zeile 48 eintrage abzuziehen, oder? Bin mir da deswegen unsicher, weil ich davon ausgehe, dass das Koinly machen würde, wenn das so verrechnet werden sollte. Dann würde die Auflistung für die Zeile 48 so aussehen 5000 € Reingewinn aus kurzfristigen privaten Veräußerungsgeschäften (Punkt 1) + 3000 € aus Staking Rewards (Punkt 2) - 1500 € Ausgaben (Punkt 3) = 6500 € zu versteuernde Gewinne in der Anlage SO (Zeile 48)
  12. Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zum Eintragen der errechneten Reingewinne (kurzfristig) durch Koinly. Da sich dieses Jahr doch einiges getan hat und beispielsweise Mica auch Einfluss auf die derzeitige und künftige Besteuerung von Kryptoaktivitäten hat, würde ich gerne prüfen, ob ich auf dem aktuellen Stand bin. Dies bezieht sich auf Kapitalgewinne (private Veräußerungsgeschäfte) Einnahmen (Staking Rewards, Zinsen aus Kryptokrediten etc.) Margengeschäfte (Hebeltrading, Optionen etc.) Ausgaben (Transaktionskosten, Zinsen, Gebühren) Ich weiß das ich die Kapitalgewinne (Punkt 1) in der Anlage SO eintrage. Und hier gleich die erste Frage: So wie ich es bisher verstanden habe trage ich hier ebenfalls Punkt 2. Einnahmen ein. Als Beispielrechnung 5000 € Reingewinn aus kurzfristigen privaten Veräußerungsgeschäften (Punkt 1) + 3000 € aus Staking Rewards (Punkt 2) = 8000 € zu versteuernde Gewinne in der Anlage SO Margengeschäfte (Punkt 3) aus Hebeltrading auf DyDx oder Optionstrading wären dann ein Fall für die Kapitalertragssteuer in der Anlage KAP Bei Punkt 4 steht im Koinly Steuerbericht folgendes: "Hierbei handelt es sich um abzugsfähige Kosten, die nicht in Ihren Kapitalgewinnen enthalten waren, Sie können diese möglicherweise an anderer Stelle in Ihrer Steuererklärung abziehen" Bisher habe ich diese Kosten in der Steuererklärung außen vor gelassen, aber in der kommenden sind sie ziemlich hoch und daher würde ich sie gerne mit geltend machen, weiß aber nicht wo. Hat da jemand einen fachlichen Rat? Beste Grüße und danke fürs Lesen
  13. Hallo zusammen, sieht man schon eine Tendenz wie die Liquiditätsbereitstellung auf der Blockchain steuerlich behandelt wird. Ich meine im Bezug auf die LP Token die man erhält, wenn man z.B. ETH und einen weiteren Coin auf Uniswap in einem Pool zum Handeln hinterlegt. Aus der eigenen finanziellen Tätigkeit heraus betrachtet ist in diesem Fall ja nur entscheidend wie die positive oder negative Verzinsung des hinterlegten Guts ist. Da man jedoch LP-Token erhält mit denen man seine eigenen Token wieder entnimmt kann das vom Finanzamt fachlich falsch betrachtet werden, und als Trade (LP-Token zu ETH). Fachlich falsch, weil hinter den LP-Token zu jeder Zeit die eigenen ETH Token steckten und man sie nicht handelt sondern nur zurücknimmt.
  14. so wie Serpens66 bereits beschrieben, steht es für verschiedene Dinge. Im deutschen ist es ein bisschen irreführend weil, wie du schon beschrieben hast, weil auf vielen DEX das Handeln von Coin X und Y ebenfalls als Swap bezeichnet wird (oder es im namen bereits enthalten ist UniSWAP). Steuerlich wird ein Swap jedoch von einem Trade (tauschen unterschiedlicher Coins) stark unterschieden. Ein Swap steht zwar ebenfalls für einen Tausch, jedoch handelt es sich dabei im Grunde um den gleichen Coin/Token in einer anderen Form. Ein reiner Tokenswap der steuerlich nicht zu buche geht ist beispielsweise der Fall, wenn ein Blockchainprojekt durch ein Update seinen Token ändert und der alte dadurch irrelevant wird und komplett seine Bedeutung verliert. Zum Beispiel war das bei Elrond der Fall nach dem Upgrade zum Mainnet. Der ERD Token wurde irrelevant nachdem EGLD entstand und alle ERD Coins zu EGLD geswapt wurden. Uneindeutig ist es leider in den Fällen wie bereits in diesem Thread beschrieben...
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