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grub_grep

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Beiträge von grub_grep

  1. vor 15 Stunden schrieb Jokin:

    Zeilen 42-47 sind natürlich richtig.

    Ich denke ich bekomme jetzt ein Bild davon wie du es einträgst. Bisher wurde meine Variante mit Zeile 50 (Zusammenfassung Kapitalgewinne) allerdings auch immer angenommen.

    Ich versuche mal aus dem Koinly Bericht abzuleiten wie ich zumindest vermute es in die Felder einzutragen.

    Link zur genutzten Anlage SO:

    https://assets.wunder.tax/v1/70054/sp,442bb780f91925a112586213b0edefefcd69804ab5c7a8d6ab9e1f1747efb59b/sonstige_einkuenfte_2022


    Zusammenfassung Kapitalgewinne

    • Erlöse aus Verkäufen
      • Kurzfristig             -> Zeile 44
      • Langfristig
    • Erwerbskosten
      • Kurzfristig             -> Zeile 45
      • Langfristig
    • Gewinne, vor Verlusten
      • Kurzfristig
      • Langfristig
    • Verluste
      • Kurzfristig             -> Zeile 46 
      • Langfristig
    • Reingewinn
      • Kurzfristig             -> Zeile 47
      • Langfristig

     

    Ich habe es bisher so gemacht, dass ich lediglich den kurzfristigen Reingewinn (oben in Zeile 46) in die Zeile 50 eingetragen habe und die Auflistung von Koinly mit beigefügt habe.

     

    Neben der Zusammenfassung Kapitalgewinne gibt es noch:

      2. Zusammenfassung Einnahmen (Anlage SO Zeile 10 - 14)

      3. Zusammenfassung der Margengeschäfte (Anlage KAP)

      4. Zusammenfassung Ausgaben

     

    Bei Punkt 4 Zusammenfassung Ausgaben bin ich mir nach wie vor nicht sicher, ob ich sie mit zu den Werbungskosten (Zeile 46) für Punkt 1 Kapitalgewinne zählen kann, weil diese gemixt sind aus allen Kryptoaktivitäten (also auch: claiming Staking Rewards, Collateral hinterlegen, Limit für Hebeltrade setzen etc.)

     

  2. vor 7 Stunden schrieb Jokin:

    Was willst du mit Zeile 50?!?

    Weil es sich um eine Zusammenfassung aller Transaktionen von Koinly handelt. Wie im Text links des Feldes steht "Erläuterung bitte auf gesonderten Blatt" oder wie in anderen Fassungen "lt. gesonderter Aufstellung" ist dieses Feld meines Wissens nach für solche Fälle gedacht, so dass man hier das Endergebnis eintragen kann.

    Vielleicht täusche ich mich, aber die Aufzählung darüber habe ich immer als eine einzelne Veräußerung betrachtet. Also z.B. eine Kauftransaktion und eine Verkaufstransaktion

  3. Ok verstehe... Kapitalgewinne/Verluste (Punkt 1) kann ich nicht mit Einnahmen (Punkt 3) aus Staking Rewards verrechnen.

     

    Dann würde ich die Auflistung anders gestalten:

    5000 € Reingewinn aus kurzfristigen privaten Veräußerungsgeschäften (Punkt 1)

    - 1500 € Ausgaben (Punkt 3)

    = 3500 € zu versteuernde Gewinne in der Anlage SO (Zeile 50)

    Formblatt SO: https://www.amtsvordrucke.de/forms/6597d5b006453705e41f3e0f86e27990.pdf

     

    Haut die obere Verrechnung so hin?

     

    Wo trägt man dann allerdings die Staking Rewards aus Punkt 2 ein? 

     

    Bin ich wenigstens richtig damit, dass Margengeschäfte (Punkt 3) aus Hebeltrading auf DyDx oder Optionstrading dann ein Fall für die Kapitalertragssteuer in der Anlage KAP ist oder laufe ich damit in andere Fallen (z.B. Gewerblichkeit)?

  4. vor 12 Stunden schrieb grub_grep:

    In dieser Ausführung der Anlage SO wäre es nicht Zeile 48 wie im oberen Post erwähnt sondern Zeile 40

    @Jokin ja da bin ich in der Zeile verrutscht... das wäre die Aufsummierung bezüglich Grundstücken.

    Zeile 50 (andere Wirtschaftsgüter) ist die richtige Zeile um aufsummierte Gewinne anzugeben  

  5. Danke für den Hinweis. Ich habe den zu versteuernden Gewinn bislang immer in die Zeile 48 ("Gewinne / Verluste aus weiteren Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern (lt. gesonderter Aufstellung)") der Anlage SO eingetragen.

     

    Dann wäre es wahrscheinlich in dem Fall angebracht die Ausgaben (Punkt 3) von dem Betrag den ich in die Zeile 48 eintrage abzuziehen, oder? Bin mir da deswegen unsicher, weil ich davon ausgehe, dass das Koinly machen würde, wenn das so verrechnet werden sollte. Dann würde die Auflistung für die Zeile 48 so aussehen

    5000 € Reingewinn aus kurzfristigen privaten Veräußerungsgeschäften (Punkt 1)

    + 3000 € aus Staking Rewards (Punkt 2)

    - 1500 € Ausgaben (Punkt 3)

    = 6500 € zu versteuernde Gewinne in der Anlage SO (Zeile 48)

     

  6. Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zum Eintragen der errechneten Reingewinne (kurzfristig) durch Koinly. Da sich dieses Jahr doch einiges getan hat und beispielsweise Mica auch Einfluss auf die derzeitige und künftige Besteuerung von Kryptoaktivitäten hat, würde ich gerne prüfen, ob ich auf dem aktuellen Stand bin. Dies bezieht sich auf 

    1. Kapitalgewinne (private Veräußerungsgeschäfte)
    2. Einnahmen (Staking Rewards, Zinsen aus Kryptokrediten etc.)
    3. Margengeschäfte (Hebeltrading, Optionen etc.)
    4. Ausgaben (Transaktionskosten, Zinsen, Gebühren)

     

    Ich weiß das ich die Kapitalgewinne (Punkt 1) in der Anlage SO eintrage. Und hier gleich die erste Frage: So wie ich es bisher verstanden habe trage ich hier ebenfalls Punkt 2. Einnahmen ein. Als Beispielrechnung

    5000 € Reingewinn aus kurzfristigen privaten Veräußerungsgeschäften (Punkt 1)

    + 3000 € aus Staking Rewards (Punkt 2)

    = 8000 € zu versteuernde Gewinne in der Anlage SO

     

    Margengeschäfte (Punkt 3) aus Hebeltrading auf DyDx oder Optionstrading wären dann ein Fall für die Kapitalertragssteuer in der Anlage KAP

     

    Bei Punkt 4 steht im Koinly Steuerbericht folgendes: "Hierbei handelt es sich um abzugsfähige Kosten, die nicht in Ihren Kapitalgewinnen enthalten waren, Sie können diese möglicherweise an anderer Stelle in Ihrer Steuererklärung abziehen"

    Bisher habe ich diese Kosten in der Steuererklärung außen vor gelassen, aber in der kommenden sind sie ziemlich hoch und daher würde ich sie gerne mit geltend machen, weiß aber nicht wo. Hat da jemand einen fachlichen Rat?

     

    Beste Grüße und danke fürs Lesen

  7. Hallo zusammen, sieht man schon eine Tendenz wie die Liquiditätsbereitstellung auf der Blockchain steuerlich behandelt wird. Ich meine im Bezug auf die LP Token die man erhält, wenn man z.B. ETH und einen weiteren Coin auf Uniswap in einem Pool zum Handeln hinterlegt.

    Aus der eigenen finanziellen Tätigkeit heraus betrachtet ist in diesem Fall ja nur entscheidend wie die positive oder negative Verzinsung des hinterlegten Guts ist. Da man jedoch LP-Token erhält mit denen man seine eigenen Token wieder entnimmt kann das vom Finanzamt fachlich falsch betrachtet werden, und als Trade (LP-Token zu ETH). Fachlich falsch, weil hinter den LP-Token zu jeder Zeit die eigenen ETH Token steckten und man sie nicht handelt sondern nur zurücknimmt.
     

  8. vor 3 Stunden schrieb xk3lo:

    kann jemand vllt ganz kurz erklären, was der unterschied zwischen swap und trade ist? ich ging immer davon aus, dass ein swap voll steuerpflichtig ist, weil einfach eine transaktion auf einer dex.

    so wie Serpens66 bereits beschrieben, steht es für verschiedene Dinge. Im deutschen ist es ein bisschen irreführend weil, wie du schon beschrieben hast, weil auf vielen DEX das Handeln von Coin X und Y ebenfalls als Swap bezeichnet wird (oder es im namen bereits enthalten ist UniSWAP). Steuerlich wird ein Swap jedoch von einem Trade (tauschen unterschiedlicher Coins) stark unterschieden.

    Ein Swap steht zwar ebenfalls für einen Tausch, jedoch handelt es sich dabei im Grunde um den gleichen Coin/Token in einer anderen Form. Ein reiner Tokenswap der steuerlich nicht zu buche geht ist beispielsweise der Fall, wenn ein Blockchainprojekt durch ein Update seinen Token ändert und der alte dadurch irrelevant wird und komplett seine Bedeutung verliert. Zum Beispiel war das bei Elrond der Fall nach dem Upgrade zum Mainnet. Der ERD Token wurde irrelevant nachdem EGLD entstand und alle ERD Coins zu EGLD geswapt wurden.

    Uneindeutig ist es leider in den Fällen wie bereits in diesem Thread beschrieben...

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  9. Hallo zusammen, sieht man schon eine Tendenz wie die Liquiditätsbereitstellung auf der Blockchain steuerlich behandelt wird. Ich meine im Bezug auf die LP Token die man erhält, wenn man z.B. ETH und einen weiteren Coin auf Uniswap in einem Pool zum Handeln hinterlegt.

    Aus der eigenen finanziellen Tätigkeit heraus betrachtet ist in diesem Fall ja nur entscheidend wie die positive oder negative Verzinsung des hinterlegten Guts ist. Da man jedoch LP-Token erhält mit denen man seine eigenen Token wieder entnimmt kann das vom Finanzamt fachlich falsch betrachtet werden, und als Trade (LP-Token zu ETH). Fachlich falsch, weil hinter den LP-Token zu jeder Zeit die eigenen ETH Token steckten und man sie nicht handelt sondern nur zurücknimmt.

     

  10. Konnte im Internet auch keine neue Erkenntnis finden, bezüglich ETH WETH swap. Ist halt echt blöd, dass dies bei manchen dAPPs geschieht ohne es vorher zu ahnen. Wenn man sich da vorher nicht erkundigt kann das unbegründet teuer werden, sollte das als Tokentausch gesehen werden. Wirklich blöd, weil gar kein finanzieller Vorteil dabei erstrebt wird sondern lediglich das nutzen von Protokollen. Richtig mies, wenn es mitten im Bullenmarkt gemacht wird und ETH sich mehr als verdoppelt hat. Hoffe da wird zu Gunsten der Blockchainnutzung entschieden, andererseits kann man sich da als Nutzer schnell mal finanziell die Beine brechen

  11. Am 4.12.2022 um 13:53 schrieb Terx:

    Ich weiß zwar nicht was AETH ist

    aETH sind ETH die man in AAVE als Sicherheit hinterlegt, um Zinsen zu erhalten und sich bei Bedarf damit ein Darlehen nimmt. Als ich das damals gemacht habe, wusste ich nicht, dass meine ETH in aETH gewandelt werden... war aber dann bereits schon zu spät...

  12. Hallo zusammen,

    ich habe über das Thema Steuern das letzte Jahr nur sporadisch gelesen. Ich weiß, dass es sich beim wechseln von ETH z.B. zu WETH oder AETH, um einen steuerlichen Vorgang handelte, weil die Token zwar preisgleich aber einen unterschiedlichen Zweck erfüllten. Ist das immer noch so oder kann das mittlerweile als Token-Swap gewertet werden, der bei Kurssteigerung keinerlei steuerliche Auswirkungen hat?

    Beste Grüße

  13. Hallo an Alle,

    mal abgesehen davon, dass die Sache mit dem Staken von Coins und der Erhöhung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre noch nicht endgültig geklärt ist, interessiert mich eine andere Frage auf die ich keine Antwort finde. Im Gegensatz zum Staken sollte die Sache bei DeFi Aktionen wie Liquidity Providing recht klar sein, da hier aktiv mit gewinnorientierten Handeln vorgegangen wird.

    Meine Frage bezieht sich hierbei auf die Auswirkungen auf das gesamte Asset.  Beispiel:

        Man besitzt insgesamt 50 ETH. 20 davon werden bei einer DEX zur Liquiditätsbereitstellung hinterlegt (man erzielt nun Zinsen durch Gebühren). Erhöht sich nun die Spekulationsfrist  für die 50 ETH oder nur für die 20 ETH?

    Es ist leider schon ein wenig her und finde den Artikel nicht mehr, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass sich der Paragraph  § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG bei einem gleichwertigen Gut auf das komplette Gut erstreckt. Also in dem Fall dann auch auf die anderen ETH und somit auf die insgesamt 50 (1 ETH ist von einem anderen ETH erstmal nicht zu unterscheiden... ohne zu diskutieren, dass es theoretisch schon anders sein kann...)

     

    Habt ihr damit Erfahrungen? Vielleicht auch außerhalb des Kryptobereichs?

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