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WaoChan

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Alle Inhalte von WaoChan

  1. Drogenfahndung, Zoll? Ich rede von ganz normalen Gütern wie einem Stück Seife oder einer Pizza im Restaurant... Aber egal. Vielleicht habe ich mich auch nicht richtig ausgedrückt.
  2. Was soll die dreiste Unterstellung? Wenn du die Frage nicht verstehst, halte dich einfach fern. In der Frage stand weder etwas von einer steuerpflichtigen Transaktion, noch etwas einer bereits erfolgten Haltedauer. Es geht darum, dass wenn man sein nicht steuerbaren Bitcoin zum Kauf von Waren einsetzt eventuell später Rückfragen vom Finanzamt bekommt zwecks Kaufdatum, Haltedauer etc. Immerhin können die Coins von verschiedenen Wallets stammen und müssten dementsprechend genauestens dokumentiert werden, welcher woher kommt, etc.
  3. Hallo, wie verhält es sich mit Bitcoin und dem Zahlen damit? Kommt das Finanzamt auf einen zu wenn man Bitcoin kauft und dann z.B. etwas bestellt?
  4. Hallo, angenommen man hat keinen Nachweis mehr über den Kauf von Kryptowährungen und verkauft diese und lässt sie sich auf das Konto auszahlen. Lediglich die Haltedauer von 1 Jahr kann nachgewiesen werden. Wird die volle Versteuerung fällig?
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