Moin,
ich habe damals den xym Airdrop erhalten weil ich zum Snapshot Zeitpunk xem auf Binance gehalten habe.
Bei cointracking wurde der airdrop dann als sonstige Einnahme in meiner Steuererklärung eingetragen. Ich habe anschließend Einspruch eingelegt, da ich ja nicht wirklich eine aktive Handlung vorgenommen habe außer xem token zu halten.
Das Finanzamt scheint meinen Einspruch allerdings nicht stattgeben zu wollen, da ein Artikel im Netz vorliegt wo davon die Rede ist ,dass xem Hodler aktiv werden müssen um den Airdrop zu erhalten. Da ich aber die Coins bei Binance gehalten habe betrifft es mich ja nicht, außerdem ist der coin nicht auf Binance handelbar und dürfte auch bei der Ausgabe prinzipiell keinen Wert gehabt haben.
Hat irgendwer von euch Erfahrungen mit dem Airdrop etc.
Würde mich über eine Antwort freuen.