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gummiauto

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  1. Hallo liebe Mitglieder, ich hatte zum Einstieg in die Krypto-Thematik Anteile vom HanETF BTCETC (WKN: A27Z30) gekauft. Nun stellen sich für mich hier 2 Fragen. Falls dazu Jemand eine Antwort hat, würde ich mich sehr freuen: 1) Für Gold-ETCs gab es ja gerichtliche Urteile, dass die Gewinne nach einer Haltedauer von über einem jahr steuerfrei sind. Wisst Ihr, ob dies auch auf den BTCETC anzuwenden wäre? Oder wird hier jederzeit (auch bei Haltedauer > 1 Jahr) die Abgeltungssteuer fällig? 2) Ich überlege mir die Bitcoins vom ETC auf mein Wallet physisch ausliefern zu lassen. Wie wäre es hier steuerlich, wenn ich die ausgezahlten Anteile dann irgendwann verkaufen würde? Ab wann zählt hier die 1-Jahres-Frist für die steuerfreiheit? Ab Erwerb der Anteile des ETCs oder erst ab Auszahlungszeitpunkt? Ich hoffe ich habe meiner Fragen verständlich formuliert. Vielen Dank und ein schönes WE! gummiauto
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