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oliwa

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  1. Und spart sich auch noch bisschen Provision In Zukunft werde ich wohl nur noch auf Expresshandel setzen. Danke! Aber noch eine kurze Frage: angenommen das wäre nun rechtlich weiter gegangen. Zug um Zug Herausgabe wäre für mich kein Problem, da bräuchte ich nicht mal einen Anwalt, den gerichtlichen Mahnbescheid würde ich selbst beauftragen. Aber gibt bitcoin.de die Daten einfach an mich weiter oder muss ich dann zwingend einen Anwalt einschalten, damit ich an die Daten des Käufers komme? In dem Fall wäre es jetzt einfach gewesen weil ich anhand des Usernames ziemlich sicher sagen konnte wer das ist, aber wie ist das in anderen Fällen?
  2. Er hat bezahlt, Thema erledigt. In Zukunft werde ich das Verkaufsangebot wohl etwas einschränken.
  3. das ist so, aber das ist bei allem so. Tut hier auch nichts zur Sache. Da würde es mir ums Prinzip gehen, aus dem Grund würde ich mir so etwas gar nie wünschen Da hast du aber was am Zivilprozess gewaltig missverstanden. Danke, die Entscheidung ist schon lange gefallen. Zahlt der Käufer nicht, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Egal wie der Kurs ist. Mir geht's da ums Prinzip. Würde das jeder so machen, würde es wohl einige weniger Spassbieter geben. Aber egal... off-topic. Ich beobachte die nächsten Tage und hoffe auf Zahlungseingang.
  4. Naja, ich hab noch einige andere verkauft, da war das Geld innerhalb weniger Stunden da (Samstag und Sonntag). Daher einfach jetzt etwas Bammel Aber hast schon Recht... mal einen Tag abwarten und Tee trinken
  5. @Moderator wäre es möglich das Thema bitte hier hin zu verschieben: https://coinforum.de/forum/46-bitcoinde-mit-support/ ? Danke! Hab das erst jetzt gesehen...
  6. Folgende Situation: ich hab ETH verkauft zu einem guten Preis (bitcoin.de), eben weil der Kurs gerade oben war. Nun hab ich eine Kaufbestätigung, die Zahlung wurde angewiesen, aber seit 2 Tagen kein Geld auf dem Konto eingegangen. Nun fällt der ETH Kurs wieder, sprich: ich habe in jedem Fall einen Verlust gemacht. Wegen dem Typ der nicht zahlt. Kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Denn es ist schliesslich ein Kaufvertrag zustande gekommen
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