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lost90

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  1. Naja, die Frictionless Tokens sind noch nicht zugeordnet hast du sie denn in einen Staking Pool gestaked? Nein! für mich sind diese Rewards eher Airdropps, die wie du schon sagtest im Smart Contract verankert sind, den Contract bist du ja eingegangen um diesen Token überhaupt Kaufen/Verkaufen zu können der rest ist Zusatz du betreibt kein Staking/ Lending /Lp providing etc. sie liegen ja nur in deiner Wallet (nur meine Meinung) Das solltest du dann allerdings mit deinen Steuerberater und dem Finanzamt klären.
  2. Ich habe ein ähnliches Problem mit Feg, bin gerad am auszahlen und bin jetzt schon am grübeln und hoffe einen guten Steuerberater zu finden, Cointracking habe ich zwar aber das macht auch noch einige Probleme.. Wie verhält es sich eig mit Rugpulls die man nicht mehr verkaufen kann? Eines meiner ersten Projekte wurde angeblich gehackt und unfassbar viele Tokens wurden "geminted" was dazu führte dass die Liqu nicht standhielt und der Token wertlos wurde, einen Verlust trade konnt ich nicht mehr durchführen weil der Priceimpact einfach zu hoch war... Bei Feg ist nun ein anderes Problem, die haben ihre eigene Exchange aufgebaut und FegWrapped-Tokens erschaffen z.b fBNB(frictionless rewards für z.b BNB) auf der Exchange habe ich ich dann angefangen zu Verkaufen z.b 1T Feg für 100 fBNB diese fbnb ( sind quasi wrapped BNB, die Kosten vom jeden wrap / unwrap beträgt 1% was dann anteilig an die fbnb Holders ausgeschüttet wird). Hat der fBNB nun einen Wert? theoretisch ist es ja BNB oder wird dessen wert dann auf 0$ beziffert und zählt erst wenn ich ihn zurück in BNB wrappe? was ist wenn ich fbnb 1 jahr hodl? die rewards sind ja dann getrennt zu besteuern schon klar die 1% kosten dann als Verlust bemerken? Anbei mal ein Link von den Täglichen % https://ibb.co/QkSCZzb Aber mal generell, kann man die Frictionless Rewards überhaupt als staking rewards beziffern? ich meine du hälst es am ende NUR in deiner Wallet du stellst keine Liqu zu verfügung noch legst du sie generell irgendwo an (staking/lending?) ^^' von daher, ob sie es nun vom Finanzamt anerkennen oder nicht, theoretisch würde ein Airdropp als Belohnung eher passen als Staking oder sonstwas. Hinzukommt ja dass du dafür auch keine TX hast sprich du claimst keine Rewards wie vom Staking oder LP sondern diese werden automatisch verteilt am Ende sieht man ja, dass ich vor 90 Tagen z.b 100T Token A gekauft habe und derweil 110T Tokens besitze, da ich nicht mehr weiß wv ich vor 80,81,82usw. Tagen täglich bekommen habe kann man diese ja nur zusammenfassen und sagen 10T Tokens erhalten zum aktuellen Preis? Und eines noch wenn ich am Ende gezwungen werde alle meine Tokens zu verticken weil ich sonst unsummen bezahlen müsste ist das so, aber mehr als 43% können sie mir doch net abziehen?
  3. Ich glaub genau das ist das Problem, schön dass du 1 btc auf wallet xy hast aber woher kommen die genau? Macht es nicht mehr sinn mehrere Bankkonten zu eröffnen und dort z.b bei Bitcoin.de einen Account hinterlegen wo man teilverkäufe macht, dessen Summen nicht zwingend nennenswert sind?
  4. also gebe ich an 0,5btc gekauft zu haben in der 2020steuerklärung sollte ich 2022 die 0,5btc verkaufen sollten rückfragen ausbleiben?
  5. so jetzt geht die Reise weiter, ich tausche BnB-> pancakes-> zu einen neuen CoinA den ich dann auch stacke. Derweil ist der neue CoinA statt 0,06cent 0,12 wert sowie ein pancake statt 0,5€ 0,7€ wert ist, tausche ich jetzt 100 vom neuen CoinA in Pancakes ist das dann ein Veräußerungsgewinn den ich angeben muss? Wie ist das dann mit den durch den Stack erhaltene Coin (300x0,12=36€), ich gebe an 300CoinA am 18.01 durch stacking erworben zu haben und muss diesen dann Versteuern, obwohl ich dadurch nix reales gewonnen habe? Wie verhält sich dass dann mit NFT's?
  6. Hallo zusammen, ich bin 2018 etwa in der Kryptoszene leicht eingestiegen, nach den rumms auch alles Ruhen lassen, nun hatte ich mir letztes Jahr etwa am 06/20 0,2 Btc gekauft für aufgerundet 2k€ davon habe ich bereits im Januar einen teil veräußert. Also sollte ich für die Steuererklärung 2020 den Kauf der Btc's angeben inkl. den teilverkauf am 01/21 soweit sogut, aus langeweile und intresse bin ich aber nun in eine Ecke abgerutscht, wo ich mit den rest Btc's getradet habe und später auch fürs Stacking etc genutzt habe. Ich habe auf Cointracking soweit fast alles zusammen für den Januar und war erschrocken was dort für Zahlen rauskamen: Einen Veräußerungsgewinn von ca. 10k€ sowie ein Tradevolumen von 135k €. Wenn ich jetzt die Steuererklärung für 2021 abgeben müsste ,würde ich etwa 4k€ Steuern nachzahlen (40% von 10k), weil ich den LuftcoinV1.0 und andere halte/habe? Ich bin auf Pancakeswap unterwegs (Defi auf BSC-Basis?) und Stacke dort "pancakes" und kriege so Coins wie Front oder z.b den "Poke" Coin diese Trades/stacks müsste ich ja auch in der Steuerklärung angeben, das Problem ist dass ich es noch nicht geschafft diese gescheit in Cointracking zu integrieren, hat da jemand Erfahrung mit (bei Bsc Scan vllt?) Also ich finde es Ehrlich gesagt komisch und sehr kompliziert, dass ich alle Gewinne angeben soll, wo ich mich gefühlt in den Abgründen von Krypto bewege vom ganzen Risiko mal ganz abgesehen. Hoffe ihr könnt mir ein wenig Helfen mgG
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