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maxjmn

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  1. Mining-Gewinn wann versteuern? Moin. Da das Mining von Ethereum ja im Moment ziemlich profitabel ist, habe ich mir eine Mining-Rig zugelegt. Nun habe ich jedoch gelesen, dass man: Ein Gewerbe anmelden muss »Dafür reicht es schon, dass der Miner vorhat, seine Rechnerleistung wiederholt zur Verfügung zu stellen, um sich daraus eine selbstständige Einnahmequelle zu erschließen. Gewerblich handelt man auf jeden Fall, wenn sich der Miner extra Hardware dafür anschafft.« (Ist der Fall bei mir) Einkommenssteuer zahlen muss »Handelt es sich beim Mining von Kryptowährungen um eine gelegentliche Tätigkeit, kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG handeln. Diese sind erst ab einer Höhe von 256 EUR im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig.« Zu 1. : Da ich nun keine Unsummen damit verdiene, bin ich anscheinend zunächst von der Gewerbesteuer befreit: »Neben der Einkommensteuer unterliegt das Bitcoin-Mining auch der Gewerbesteuer. Dabei ist für Einzelunternehmer der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr zu beachten. Die Gewerbesteuer fällt erst dann an, wenn durch das Bitcoin-Mining nach Abzug der Aufwendungen ein Jahresgewinn von mehr als 24.500 Euro erwirtschaftet wurde.« (Wird auch mit Ausbildungsgehalt nicht der Fall sein) Und da wäre auch schon meine erste Frage: Wenn ich mir das Ethereum direkt auszahlen lasse und unter diesen 24.500€ lande, bin ich von der Gewerbesteuer befreit. Wie sieht es denn nun aus, wenn ich das Ethereum auf meiner eWallet liegen lasse und dann nach 10 Jahren meine 100 Millionen Euro (hoffentlich^^) auszahlen lasse? Müsste dann für das Jahr 2031 Gewerbesteuer gezahlt werden? Oder müsste ich dann erst ein Gewerbe anmelden, da ich die 10 Jahre zuvor ja noch keinen tatsächlichen Gewinn hatte? Zu 2. : Die gleichen Fragen habe ich auch bei der Einkommenssteuer: Meine Gewinne müssen also versteuert werden, sobald ich das Ethereum auszahlen lasse. Wenn ich nun aber nach 10 Jahren mir meine Millionen auszahlen lasse, gilt das dann immer noch, oder gilt folgendes?: »Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich nämlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind« Mal angenommen: Ich muss nach diesen 10 Jahren nun tatsächlich auf den Gewinn Einkommenssteuer zahlen... Wie weise ich denn dann meinen tatsächlichen Gewinn nach? Der setzt sich dann ja aus dem Erlös minus Betriebskosten (Hauptsächlich Stromkosten) zusammen. Dann müsste ich ja theoretisch den Stromverbrauch von vor 10 Jahren nachweisen, damit wirklich auch nur der Gewinn und nicht der Erlös aus dem Verkauf des Ethers versteuert wird. Ich hoffe man konnte all dem Folgen^^ LG Max
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