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Cazimodo

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Alle Inhalte von Cazimodo

  1. Ein Hever von Juli 2022 und von April 2024 produziert selben täglicher Rewards ca. 18,90. Das heißt der fiktiver Wert hat keinen Einfluss auf die Rewards. Sicher die hätten 1€ oder 10€ angeben können hätten wir trotzdem selbe Rewards. Da zum Zeitpunkt des Listing der Wert der Rewards Null € war stelle ich mir die Frage mit welchen Wert das FA die Staatskasse befüllen möchte. Ist das der fiktive Wert von Blackfort, wenn ja mit welche Begründung, denn ein fiktiver Wert ist lange kein Handelswert. Wenn die Rewards zufließen gilt immer der momentane Gegenwert und dieser ist unabhängig von Haltefrist immer zu versteuern. Da dieser Wert Null war, was wäre die Begründung darauf Steuern zu erheben. Jedes FA hat im Rahmen der BaFin unterschiedliche Auffassung, wie der Hase zu laufen hat. Was FA will, was das Gesetz besagt und wie es wirklich umzusetzen gilt mit Hilfe von Steuerberater und Fachanwälte entzieht sich jeden ottonormal Gedanke.
  2. Herzlichen Dank an alle für die vielen Infos und Ratschläge.
  3. Hallo Leute, meine Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich August 2022 abgegeben und nach 5 Monaten habe ich endlich meine Nachzahlungsbericht erhalten und zwar ohne Steuervorauszahlung. In dem Bericht steht "vorläufig" dem nach vermute ich, dass das FA immer noch nachrecherchiert. Jeden falls gab es keine Beanstandung und so habe ich meine erste Krypto behaftete Steuererklärung hinter mir. Dafür danke ich euch allen für die tatkräftige Unterstützung mit Ratschläge und Infos. Für die Steuererklärung 2022 habe ich einen Minus Wert und da wollte ich Jokin und Skunk fragen, wie ich den neg. Wert bei der Steuererklärung das angeben könnte. Wegen Staking Rewards hätte ich auch eine Frage. Die Quelle des Zuflusses sind gekaufte NFTs und da frage ich mich, ob man den Wert der NFTs als Anschaffung bei der Steuererklärung angeben kann und wenn ja werden diese denn gegengerechnet bzw kann man Rewards mit irgend etwas gegenrechnen ?
  4. Ja sehr gerne. Kannst Du mir bitte den Link senden ?
  5. Hast du zufällig Quellen dazu ? Ich habe 2022 für das 2021 zum ersten mal Steuererklärung mit Kryptogewinne eingereicht und nach 5 Monaten vor ein Paar Tagen kam der Bescheid für die Nachzahlen. Sonst waren Bescheide in 4-5 vom FA fertig. Lügen und Vorenthalte der Informationen würden nur Probleme mit sich bringen da das FA meines Erachtens noch strenger reguliert wird. Das sehe ich auch so. Nicht die Nachzahlung macht mir Sorgen, denn das muss man haben sondern, dass das FA eine Steuervorauszahlung aufbrummen kann. Nach 4 Monaten habe ich mal beim FA angerufen und nach dem Bearbeitungstand gefragt. Am Telefon wurde ich auf Sonstige Einkünfte hingewiesen und dass ich etwas Geduld aufbringen möge. Mir war schon klar, dass ich überall durchforstet werde. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, keine Steuervorauszahlung festgesetzt zu bekommen, falls geplant worden war. Ich habe den Bescheid jetzt bekommen und Vorauszahlung ist nicht drin. Die sind davon ausgegangen, dass ich eine einmalige Sache getätigt habe. Zum Glück gibt es für 2022 nicht zu versteuern und habe Zeit mich zwischen zeitlich schlau zu machen, aber für 2023 geht das Spiel von vorne los.
  6. Hallo XRPina, freut mich, dass Du auch bei Blackfort bist. So weit ich recherchieren konnte, haben Rewards keine Haltefrist und müssen immer zum Tag des Zuflusses versteuert werden. Zum Glück hat Blackfort nicht vor dem 31.12.22 gelauncht, sonst müssten die angesammelten Reward für das Jahr 2022 versteuert werden, was uns erst mal erspart geblieben ist. Angenommen Blackfort geht 1. Quartal 2023 an die Börse und so bald es gelauncht wurde beginnt die Steuerbarkeit. Ich habe Juli 2022 angefangen die Rewards zu sammeln und zusammen mit dem Jahr 2023 was denn später angesammelt wurde, müsste denn 2024 für das Jahr 2023 versteuert werden. Also sobald es gelauncht wird beginnt die Steuerbarkeit. Ab diesen Zeitpunkt tritt die Finanzregelung für Rewards und Coins in Kraft. Die Rewards müssen so oder so versteuert werden und sind gleichzeitig auch die handelbaren Coins und können entweder innerhalb der Haltefrist oder drüber verkauft werden. Werden diese Coins unter ein Jahr mit Gewinnsteigerung verkauft sind noch mal Steuern auf den Gewinn fällig. Werden die Coins aber nach einem Jahr verkauft, muss der Gewinn nicht versteuert werden. Hier gilt aber FIFO, da die Coins nach und nach gegeben werden dh alle einzelnen Coins müssen Haltefrist einhalten. Also was das betrifft möchte ich mein Dank an Jokin und Skunk ausrichten, weil mir hier viel geholfen wurde. Nun auf dem Dashboard von Blackfort hast du Rubrik Nodes und da steht dein Gesamtblockbelohnung in BXN und Euro. Zusätzlich unter "meine Nodes" stehen die einzelnen Nodes mit BXN und Euro Angaben. Das entspricht zusammen genommen die gesamt Rewards zum jeweiligen Tag des Zuflusses mit entsprechender Eurowert. Ich habe zusätzlich die BSC Transaktionsdaten für den Kauf von den einzelnen Nodes gespeichert, falls Finanzamt mehr erfahren möchte. Zum Glück gibt es bei Blackfort nicht nur die Anzahl der Reward Coins sondern auch der entsprechender Gegenwert in Euro der zum Tag des Zuflusses entspricht. Ansonsten hätte man sich das jeden Tag notieren müssen. Bei den Coins, die man denn verkaufen möchte gilt zu beweisen, welche tatsächlich Haltefrist entspricht und das könnte für manche eine Strickfalle werden. Ich sehe das ganz entspannt und ist alles nur einfache Matheaufgabe. Alle 5 Sekunden werden Rewards ausgeschüttet und das kann man das auf 365 Tage ausrechnen und dann weiß du wie viele Coins Haltefrist einhalten und welche nicht. Außer dem bei den Nodes stehen ausreichende Informationen wie täglich Rewards und damit kann Zeitpunkte ausrechnen. Also es gibt Möglichkeiten und bin mir sicher, dass Blackfort in der Richtung auch gewisse Infos zur Verfügung stellt. Lassen wir uns überraschen. LG und frohes neues Jahr
  7. Bitte gestattet mir noch eine Frage, auf die ich so keine Antwort finde. Mir ist klar, dass Rewards sobald man sie erhält zum Tag des Zuflusses versteuert werden müssen so weit so gut. Aber ... - Wie schaut es aus, wenn ich Rewards erhalte und die sind noch nicht offiziell auf der Krypto Börse gelistet somit noch nicht handelbar, bin ich dennoch steuerpflichtig ? - Wenn die Reward Coins gelistet werden gilt wieder Tag des Zuflusses und Steuerpflicht, aber was passiert mit den Coins vor der Listung sind die denn vom Steuer befreit, weil sie zum Zeitpunkt nicht handelbar waren oder müssen sie mit den Coins nach der Listung zusammen versteuert werden ? Dank schon mal an euch alle 😄
  8. Also bei uns in Deutschland ist das so, dass Staking Rewards zum Tag des Zuflusses besteuert werden müssen. Und die Besteuerung mache ich denn zur nächsten Steuererklärung. In der Schweiz rechtet sich die Steuerbarkeit in Bund und Kantone dh manche müssen Steuern zahlen andere nicht. https://www.bucher-tax.ch/blog/besteuerung-von-staking-lending-und-liquidity-mining-ertragen Sobald du auf dein Wallet hast und zur nächsten Steuererklärung, falls du nicht gewerblich unterwegs bist, da gelten andere Regel. Das heißt bei der Besteuerung der Rewards muss du erst mal aus eigener Tasche bezahlen, weil du kein Zugang hast. Es kann passieren, dass du die Rewards zum Zeitpunkt des Zuflusses zum xy Preis besteuerst und später, wenn du Zugang hast, die Preis in den Keller gegangen sind.
  9. Sorry auf der 1. Seite hatte Jokin die Tatsache gut beschrieben habe wohl übersehen. Es muss nur der Gewinn versteuert werden. 🥵 Nein 😀
  10. Hey Leute an dieser Stelle möchte ich mich bei allen für Eure Ratschläge und Anregungen herzlich bedanken 👍 . Ich hätte zwei allgemeine Fragen zu Rewardsbesteuerung. Angenommen ich erhalte 2022 1000 Reward Coin im Wert von 1000€ und diese wird zum Tag des Zuflusses mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert. Müssen die sofort besteuert werden, oder werden sie zur nächsten Steuererklärung mit versteuert ? Des weiteren angenommen der Wert steigt um 1000€ und ich veräußere sie innerhalb der Haltefrist. Welche Summe wird hier versteuert nur die 1000€ oder doch 2000€ ? Danke schon mal.🖐
  11. So steht es auf der Webseite am 4.10.22 um 00:00 Uhr gilt 0,02€/BXN Da sehe ich kein Problem. Auf der Anzeige der Gesamtblockbelohnungen findet eine automatische Anpassung statt. Das FA muss warten bis das Startup Unternehmen an die Börse geht. Was meinst du mit "gegenrechnen"? Sorry, dass ich mich unverständlich ausgedrückt habe. Also angenommen die Firma geht dieses Jahr an die Börse und wenn ich nächstes Jahr für 2022 Steuererklärung mache gilt 1000€ Investition in NFTs als Anschaffungssumme und kann mit Gewinn gegengerechnet werden. Für nächste Steuererklärung könnte ich die selbe Summe wohl nicht mehr nehmen ? das wollte ich fragen. Das sehe ich auch so. Ja, klar "soll" das so sein - sonst würde da ja niemand einsteigen Naja, mach mal - behalte jedoch stets im Blick, dass du später Käufer für deine Coins finden musst. Und warum sollte die dir jemand abkaufen wenn er sich doch selbst solche "Nodes" anschaffen könnte. Skunk und ich kennen diese Masche - kannst uns ruhig glauben. Kommt es nicht drauf an, wo es gelistet wird ? Gut bei Bitcoin.de muss jemand deine Coins kaufen, was eigentlich problemlos funktioniert, aber bei Bitpanda muss doch keine Käufer finden, ich verkaufe es einfach. Warum sollte bei Blackfort anders sein ? 🧐
  12. So Leute bin mittlerweile vom Tee zum Schnapps übergewechselt 😁 Das lassen wir mal so stehen, wird wahrscheinlich auch so sein... Das heißt nächstes Jahr kann ich die 1000€ NFTs nicht mehr gegenrechnen, falls Blackfort dieses Jahr noch an Start geht ? Gut das habe ich gerafft. Es gilt immer noch Winhellers Aussage, ohne Gegenleistung bleibt der Wert 0. Nun das FA müsste inzwischen langsam gut aufrüsten aber das die alles sehen und wissen bezweifle ich. Nun täglicher Rewards (Airdrop) 3,15€/197BXN * 365 = 1150€/71905 bei 0,02€/BXN. Wenn es bei 0,02€ bleibt sind es 1000 Jahre dann habe ich 1'150'000€. Wenn es wie bei BTC und BNB aber 10/100 stellig nach oben geht, dann könnte ich unter Umständen vorher schon vielleicht Millionär werden 😅 Ehrlich das große Geld erhoffe ich mir im Bullen Saison nicht von Blackfort sondern von Bitpanda und Binance 🧐 Werde ich machen ... Ja aber bei Blackfort soll ausdrücklich verkaufbar sein.
  13. Vielleicht kann einer aus der Community die Frage beantworten, der schon mal in seiner Steuererklärung angegeben hat. Ich weis es leider (noch) nicht und zum Glück bis dahin habe ich noch viel Zeit, um es heraus zu finden 😃
  14. Nun zu meiner Steuererklärung müsste ich separat ausführlich dokumentieren. Ich habe die Nachweise, wann die Nodes gekauft wurden durch Blockchain Protokolle. Ab Kaufbestätigung der Nodes begann auch sofort der Zufluss der Rewards. Außerdem ist auf der Seite sowohl die Menge der Tokens als auch der entsprechende Fiatwert in Euro ersichtlich. Support reagiert sehr schnell und freundlich zur Not kann ich auch ein History Protokoll geben lassen. Die Rewards mit Wert 0 zu deklarieren sehe ich jetzt so nicht als ein Problem. Ich nehme an, dass du darauf hinaus willst, schon mal beim FA zu deklarieren, um spätere Steuererklärungen zu erleichtern oder weniger kompliziert zu machen. Das könnte ein Schachzug sein !
  15. Ja, genau - ganz einfach. Ok so viel habe ich verstanden, dass Rewards ähnlich wie Abgeltungssteuer gehandhabt wird, außer dass man selber die Steuern führen muss und nicht automatisch geschieht. Aber zum Gewinnbesteuerung hätte ich eine Frage. Da ich doch in Nodes investiert habe, um überhaupt Rewards auszulösen müsste doch möglich sein diese gegen zu rechnen. Das heißt wenn ich zB für 1000€ Nodes gekauft habe und und 1000€ Gewinn erzielt habe müsste ich doch steuerfrei sein, es sei denn ich erziele 1601€ und müsste den gesamten Gewinn versteuern ?
  16. Ja so ist es in Form von Rewards. Meine Meinung bezüglich Gegenleistung galt oben auf die Aussage von Winheller, dass nur eine Möglichkeit der Gegenleistung Steuerbarkeit auslöst. Da es nicht der Fall ist bleibt es bei 0 und uninteressant für FA. Interessant wird es nach dem Launch und Listing, denn die Rewards wurden Anfang für 0,01€/BXN vergeben und steigert sich zeitlich auf 0,02€/BXN. Später kann der Wert der Token fallen oder steigen dh zum Tag des Zuflusses müssten die Rewards besteuert werden und wenn ich sie mit Gewinn verkaufe, gibt es noch mal Steuer auf dem Gewinn ? Ich sehe das wird ein Fall für einen Steuerberater 😨 Das ist richtig, jedoch das was vorhanden ist hat noch keine Gegenleistung, daher auch meines Erachtens kein Relevanz für Steuer.
  17. Autsch das tut weh 😁 Meine Hauptkryptotätigkeit liegt bei Bitpanda und Binance und hier habe ich jetzt nicht so viel investiert, dass es mich zum Erliegen bringen könnte. Ich glaube einfach an dieses Projekt. Ich respektiere deine Meinung, jedoch für ein Scam würde ich es nicht halten. Mir geht es nur darum, um steuerrechtliche Fakten zu verstehen und um zu setzten. Da ich jetzt schon drin bin komme ich um die Besteuerung von Rewards in Zukunft nicht mehr herum.
  18. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking.html Vielmehr überzeugt es, die Erträge des Stakings als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG mit dem Zuflusswert zu besteuern. Diese Norm ist sehr weit gefasst, sodass grundsätzlich jedes Tun, Dulden oder Unterlassen steuerpflichtig ist, sofern es eine Gegenleistung auslöst. Wenn es noch nicht auf dem Markt ist, kann ja auch keine Gegenleistung auslösen, oder ?
  19. Also bei Blackfort werden die Nodes von der Käufern weder erstellt noch künstlerisch gestaltet. Der Käufer kann gegen Gegenwert Nodes erwerben und kann nur auf sein Konto nur die zufliessenden Nodes verwalten. Sonst müsste jeder der seine Teuros auf der Bank für Zinsen anlegt Gewerbe anmelden müssen. Bei Nodes ist es auchnicht anders.
  20. Ich habe doch zuvor keine Coins gekauft, um Reward zu erhalten. In meinem Fall sind es Nodes, aus denen die Rewards ausgeschüttet werden. Um die Steuern der Rewards zum Tag des Zuflusses zu besteuern müsste ich die Rewards verkaufen. Und wenn ich die unter Haltefrist verkaufe muss ich also Doppel Versteuern ?
  21. Laut Winheller : Bei der Herstellung digitaler Kunstwerke liegen Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit nahe. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe erbringt. Bei Blackfort werden Nodes gekauft und das sind dezentrale Knotenpunkte in Blockchain. Ich habe weder Einfluss auf Menge der Rewards noch Gestaltungsmöglichkeit daher sollte hier Gewerbesteuer rausfallen, weil Tatbestand für Voraussetzung nicht erfüllt werden kann. Ich verwalte nur die Rewards auf mein Konto. Der Käufer der Nodes hält sie "wie" ein NFT (oben Schreibfehler) und kann sie später auch verkaufen laut Blackfort.
  22. Hallo Leute 😃 Also dieses Jahr für 2021 habe ich meine Steuererklärung abgegeben und bis hier hin waren nur Coins ohne Haltefrist zu besteuern. Dieses Jahr habe ich angefangen auch zu staken und erhalte schon die Rewards. Das heißt nächstes Jahr muss ich mich auch noch um die Besteuerung der Rewards beschäftigen und dazu ergeben sich bei mir ein Paar Fragen. Unter anderem auf der Seite https://bitcoin-2go.de/staking-steuern/ wird ausführlich die Besteuerung beschrieben und es steht: Für die Besteuerung der Staking Rewards gilt der Tag des Zuflusses nach §22/3 EStG. Die anfallende Steuer richtet sich nach persönliche Einkommenssteuer. Auf bitcoin-2go sind auch ein Paar Fall Beispiele mit unterschiedlichen Szenarien dargestellt. Hier verstehe ich das so, dass wenn ich Coins kaufe z.B. ADA und stake erhalte ich Rewards und die Menge der Rewards müssen zum Tag des Zuflusses mit entsprechender Gegenwert versteuert werden und die Rewards haben keine Haltefrist im Gegensatz zu Hauptcoin ADA und müssen immer versteuert werden. Ist das so richtig ? In meinem Fall geht es, um Nodes bei Blackfort Network, die gekauft werden mussten, um Rewards zu erhalten. Die Nodes die gekauft wurden, werden als NFTs gehalten und können sogar später verkauft werden. - Wie ist aber hier die Besteuerung von Rewards zu verstehen, da Nodes quasi keine Coins sind ? - Blackfort ist noch nicht Mainnet gelauncht worden, aber habe inzwischen einige Rewards erhalten, die ich aber nicht verkaufen kann, weil es noch nicht auf dem Mark ist. Angenommen Mainnet Lanch erfolgt zum Anfang Januar 2023, jedoch habe ich bis zum 31.12.2022 Rewards erhalten. Müssen diese Rewards trotz dem für 2022 versteuert werden ? - Angenommen Mainnet Lanch erfolgt zum November 2022 und darf auch offiziell verkauft werden. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufstart müssen die erhaltenen Rewards zum Tag des Zuflusses besteuert werden, gilt das auch für Rewards, die ich vor November erhalten habe oder sind die steuerfrei zu betrachten ? - Haben die Nodes eigentlich so was wie eine Haltefrist, wie bei den Coins ? Danke schon mal für eure Erfahrungsberichte und Ratschläge 😊 LG
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